Verfahren gegen das FIFA-Optionsticket-Programm

Thursday, 1. December 2005

Zwischen dem 2.11. und dem 30.11. hat die FIFA das sogenannte “Optionsticket-Programm” aufgelegt. Fussballfans – die bislang noch kein Ticket für die Fußballweltmeisterschaft 2006 ergattert haben – wurde hier die Möglichkeit zum Erwerb sog. “Optionstickets” eingeräumt, um sich so einen Platz auf einer Warteliste sichern. Wenn nun Karten aus Kontingenten von Nationalverbänden, Sponsoren oder anderen Gruppen zurückgegeben werden, sollen diese an die über Optionstickets registrierte Personen entsprechend der Warteliste weitergeleitet werden.

Dieses Programm hatte für einigen Unmut gesorgt. Insbesondere weil vielen Bestellern offenbar überhaupt nicht klar war, dass die Preise für die Tickets bereits jetzt fällig werden und nicht erst, wenn über die Zuteilung der Tickets auch entschieden wurde. Geht man leer aus, so erhält man das Geld – abzüglich einer nicht unerheblichen Bearbeitungsgebühr – innerhalb von sechs Wochen nach Ende der WM zurück.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sind diese Verkaufsbedingungen rechtswidrig, da sie den Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligen:

Die Vorleistungspflicht des Käufers, der noch nicht weiß, ob er überhaupt ein Ticket bekommen wird, ist weder angemessen noch erforderlich. Solange offen ist, ob ein Vertragspartner überhaupt eine Gegenleistung erhalten wird, darf dieser nicht verpflichtet werden, in Vorleistung zu treten. Die Vorkasse ist im konkreten Fall auch nicht erforderlich, um Zahlungsausfällen vorzubeugen. Eine verbraucherfreundlichere Alternative, wäre die Fälligstellung des Kaufpreises nach der endgültigen Zuteilung eines Tickets.

Unter anderem aus diesen Gründen hat der VZBV nun eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt/M. beantragt.

Weitere Informationen auf der Seite des VZBV:

Hintergrundpapier WM-Tickets (PDF)

Beanstandete Klauseln WM Tickets (PDF)

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