Ausnahmsweise mal eine ganz kurze Meldung: Das Urteil des LG München I vom 11.10.2005 (Az. 33 O 8728/05) ist rechtskräftig. In der letzten Woche tat die Beklagte die Berufung zurückgenommen.
Ausnahmsweise mal eine ganz kurze Meldung: Das Urteil des LG München I vom 11.10.2005 (Az. 33 O 8728/05) ist rechtskräftig. In der letzten Woche tat die Beklagte die Berufung zurückgenommen.
Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.