Vorgehen bei Einwahl-Mitgliedschaften

Sonntag, 29. Januar 2006

Zur Problematik “avanio/callando” habe ich ja bereits ein paar rechtliche Ausführungen gemacht. Im Forum von Computerbetrug.de hab ich nun einen recht interessanten Link einer Karlsruher Kanzlei gefunden. Dort hatte man offenbar ebenfalls Bekanntschaft mit den besagten Unternehmen gemacht und ein paar praktische Hinweise zur Abwehr der Forderungen online gestellt.

1 Kommentar zu “Vorgehen bei Einwahl-Mitgliedschaften”

  1.  
    21. Juli 2006 | 13:40
     

    […] Siehe auch: Vorgehen bei Einwahl-Mitgliedschaften […]

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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