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	<title>Kommentare zu: Zahlungsverpflichtung bei R-Gesprächen?</title>
	<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/</link>
	<description>Infos rund um's Verbraucherrecht</description>
	<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 03:23:50 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Detlev Burghardt</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/#comment-671</link>
		<dc:creator>Detlev Burghardt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2006 06:47:10 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/#comment-671</guid>
		<description>In der DDR waren R-Gespräche durchaus normal. Die kosteten ja auch nur einen Zuschlag von 60 Pfennig und ansonsten den normalen Telefontarif (im Ort 20 Pfennig je Gespräch / Ferntarif entsprechend mehr). R-Gespräche gabe es nur im DDR-Verkehr. 
Ich selbst habe oft so zu Hause angerufen, wenn ich keine 20-Pfennig-Stücke mehr hatte. In der DDR gab es dann noch XP-Gespräche: Der gewünschte Gesprächspartner wurde gebeten anzurufen (per Telegrammbote). Er konnte das Gespräch von einer öffentlichen Sprechstelle aus (Postamt, Telegrafenamt) kostenlos tun. Die Gebühren für ein 3-Minutengespräch (mindestens 60 Pfennig) bezahlte der Auftraggeber. (in den 60 Pfennig war die Zustellung per Telegrammboten inbegriffen!)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In der DDR waren R-Gespräche durchaus normal. Die kosteten ja auch nur einen Zuschlag von 60 Pfennig und ansonsten den normalen Telefontarif (im Ort 20 Pfennig je Gespräch / Ferntarif entsprechend mehr). R-Gespräche gabe es nur im DDR-Verkehr.<br />
Ich selbst habe oft so zu Hause angerufen, wenn ich keine 20-Pfennig-Stücke mehr hatte. In der DDR gab es dann noch XP-Gespräche: Der gewünschte Gesprächspartner wurde gebeten anzurufen (per Telegrammbote). Er konnte das Gespräch von einer öffentlichen Sprechstelle aus (Postamt, Telegrafenamt) kostenlos tun. Die Gebühren für ein 3-Minutengespräch (mindestens 60 Pfennig) bezahlte der Auftraggeber. (in den 60 Pfennig war die Zustellung per Telegrammboten inbegriffen!)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: verbraucherrechtliches&#8230; &#187; BGH zu R-Gesprächen</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/#comment-188</link>
		<dc:creator>verbraucherrechtliches&#8230; &#187; BGH zu R-Gesprächen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jun 2006 13:40:26 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/#comment-188</guid>
		<description>[...] Siehe hierzu auch der Beitrag &#8220;Zahlungsverpflichtung bei R-Gesprächen?&#8220; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Siehe hierzu auch der Beitrag &#8220;Zahlungsverpflichtung bei R-Gesprächen?&#8220; [&#8230;]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: rolf76</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/#comment-40</link>
		<dc:creator>rolf76</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Feb 2006 16:55:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/zahlungsverpflichtung-bei-r-gesprachen/#comment-40</guid>
		<description>Siehe auch
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/20044

Zitat:

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am 16. März, ob Telekomanbieter die enorm hohen Telefongebühren für so genannte R-Gespräche deutlicher benennen müssen als bisher.

"Was wirklich stört, ist der Preis", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schlick. "Die Kosten sind 60 Mal so hoch wie bei einem normalen Telefongespräch. Man fragt sich, wofür."</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Siehe auch<br />
<a href="http://www.onlinekosten.de/news/artikel/20044" rel="nofollow">http://www.onlinekosten.de/news/artikel/20044</a></p>
<p>Zitat:</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am 16. März, ob Telekomanbieter die enorm hohen Telefongebühren für so genannte R-Gespräche deutlicher benennen müssen als bisher.</p>
<p>&#8220;Was wirklich stört, ist der Preis&#8221;, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schlick. &#8220;Die Kosten sind 60 Mal so hoch wie bei einem normalen Telefongespräch. Man fragt sich, wofür.&#8221;</p>
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	</item>
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