Einstweilige Verfügung gegen Telekom wegen WM-Gewinnspiel

Wednesday, 29. March 2006

Die Deutsche Telekom AG muss ein Gewinnspiel stoppen, mit dem den Teilnehmern das Einverständnis zur Datenweitergabe und für Marketingmaßnahmen entlockt wird. Den Stopp hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn erwirkt. Ohne das Einverständnis der Datenweitergabe war eine Teilnahme an dem Spiel, bei dem es WM-Karten zu gewinnen gibt, ausgeschlossen.

(Quelle: Pressemitteilung des VZBV)

1 Comment zu 'Einstweilige Verfügung gegen Telekom wegen WM-Gewinnspiel'

  1.  
    Detlev Burghardt
    11. September 2006 | 08:50
     

    Das Stoppen des Gewinnspieles ist albern. Wer die Datenweitergabe nicht wollte, nahm eben nicht teil… Die Entscheidung dürfte für mündige Bürger kein Problem sein. Für mich als ehemaligen DDR-Bürger war es kein Problem, nicht teilzunehmen. Da brauche ich kein Gerichtsurteil.

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