Schmidtlein GbR 16 mal abgemahnt

Donnerstag, 30. März 2006

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen heute in einer Pressemitteilung verkündet, hat er der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR 16 Abmahnungen wegen der unterschiedlichsten Internetseiten geschickt.

Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. “Wer ein “Gratis”-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen”, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Nachtrag 03.01.2007
Nähere Informationen finden Betroffene in den FAQ zu Internet-Vertragsfallen.

152 Kommentare zu “Schmidtlein GbR 16 mal abgemahnt”

  1.  
    152 — Stark Peter
    29. November 2008 | 11:41
     

    Habe mich letztes Jahr auf der Seite p2p-heute.com angemeldet.
    Nach einigen Tagen kam auch schon eine Rechnung ins Haus von 84 Euro. Habe damals schon Widerspruch eingelegt schriftlich sowie auch übers Telefon .Die Firma sagte ich muss bezahlen. Dummerweise bezahlte ich den Betrag von 84.-Euro.
    Heute nach einem Jahr kommt die zweite Rechnung. Ich will nicht mehr bezahlen, weil ich von der Firma auch nichts in Anspruch nehme. Habe daraufhin im Internet nachgesehen und sehe ich bin nicht alleine mit diesem Problem.
    Wie soll ich mich verhalten?
    Muss ich bezahlen?
    Als die Rechnung kam (Okt. 2008) legte ich sofort Widerspruch ein. Auch auf die erste Mahnung reagierte ich sofort. Gleich nach der ersten Mahnung kam ein Brief von einem Rechtsanwalt Olaf Tank mit der Forderung: 84.-Euro + Geschäftsgebühr 32,50 Euro+ Auslagenpauschale 6,50 Euro.

    MFG
    skp

  2.  
    151 — Rico
    1. April 2008 | 18:57
     

    Habe mich letztes Jahr auf einer Jobbörse umgesehen.
    Nach einigen Tagen kam auch schon eine Rechnung ins Haus von 84 Euro.
    Die ich DUMMER weiße gezahlt habe.
    Wie kann ich mein Geld wieder zurückbekommen, gibt es Mittel und Wege?

    MFG

    RICO

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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