In den letzten Tagen mehren sich die Meldungen und Beschwerden von Betroffenen, die erneut aufgefordert werden, angeblich noch ausstehende Forderungen für die Inanspruchnahme von simsen.de zu bezahlen. Andernfalls drohe die Zwangsvollstreckung und damit verbunden weitere Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro.
Besonders erstaunlich ist, dass vielfach Personen betroffen sind, die sich vor dem 1. Februar 2006 bei simsen.de angemeldet haben. Wie sich dies mit der Verlautbarung der Verimount FZE LLC vereinbaren lässt, wonach diese Personen die Rechnungen als nichtig betrachten sollen, ist mir schleierhaft.
Die Mahnschreiben stammen von “G. Rechtsanwälte” und als Anschrift wird die “Tschaikowskistr. 38″ in Berlin angegeben. Teilweise waren die Empfänger verwundert darüber, dass unter dieser Anschrift in keinem Verzeichnis eine Kanzlei zu finden war. Dies lässt sich aber offenbar leicht erklären. Tatsächlich hat diese Kanzlei wohl ihren Sitz in der Kavalierstraße 1, 13187 Berlin. So teilte RA Michael C. Neubert in seinem LawBlog mit:
Diese Kanzlei hat mir auf telefonische Rückfrage bestätigt, dass man in der Tschaikowskistr. 38 extra ein Büro angemietet haben, um das Inkasso für Verimount bzw. simsen zu betreiben.
Die Anschrift in der Kavalierstraße findet man auch auf der Internetseite unter […], die allerdings nicht mehr online jedoch noch im google-cache zu finden ist. (Nachtrag: die Seite ist wieder erreichbar)
Das Vorgehen von Verimount ist tatsächlich beispielhaft. Gerade bei Forderungen, die auf äußerst wackligen Beinen stehen, wird häufig versucht die vermeintlichen Kunden massiv unter Druck zu setzen. Sie werden mit zahlreichen Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- und Rechtsanwaltsschreiben überschüttet, es werden weitere hohe Kosten in Aussicht gestellt und man schreckt auch nicht vor der Ankündigung einer Strafanzeige zurück. Teilweise wird auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, um die Drohkulisse perfekt zu machen. Leider klappt das auch in vielen Fällen. Viele Leute zahlen, einfach weil sie größeren Ärger befürchten (”Wir hatten doch noch nie etwas mit Gerichten zu tun”).
Wenn man diesen Einschüchterungsversuchen jedoch standhält und dem Mahnbescheid widerspricht, verläuft die Angelegenheit häufig im Sande. Der nächste Schritt - Erhebung einer Klage - wird also nicht mehr getan. Warum auch? Das Geschäft lohnt sich auch so. Die Ausfälle kann man getrost abschreiben, weil ein nicht unerheblicher Anteil dank der Einschüchterungen doch gezahlt hat. Es ist also leider davon auszugehen, dass sich letztlich dieses unlautere und rechtswidrige Verhalten nach wie vor rechnet (siehe hierzu auch eine Pressemitteilung des VZBV “Internet: Paradies für irreführenden und unlauteren Wettbewerb?“).
Aufgrund der zahlreichen Anfragen noch ein dringender Hinweis für die Fälle, in denen Minderjährige betroffen sind. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie - von einigen Ausnahmen abgesehen - Verträge nur mit Einverständnis der Eltern schließen können. Wird dieses Einverständnis verweigert, sind entsprechend abgegebene Erklärungen unwirksam und die Verträge hinfällig.
Vielfach erklären daher die Betreiber entsprechender Seiten, es bestünden Schadensersatzansprüche. Dies ist jedoch in aller Regel schlicht Blödsinn, da es an einem Vorsatz oder gar einer Schädigungsabsicht fehlt - bzw. diese jedenfalls von den Seitenbetreibern nicht bewiesen werden kann. Aus den selben Gründen laufen auch die Drohungen mit einer Strafanzeige wegen Betruges leer. Daher der Ratschlag an die Eltern: lassen Sie sich von solch dubiosen Unternehmern nicht einschüchtern!
Ältere Beiträge zu diesem Thema:
Schmidtlein GbR droht Minderjährigen mit Strafanzeige
Teurer Spaß Gratis-SMS
Und erneut der Hinweis auf einen Beitrag im Forum von Computerbetrug.de Grundlagen zur Bindung an Online-Abos
Nachtrag 03.01.2007
Nähere Informationen finden Betroffene in den FAQ zu Internet-Vertragsfallen.
Nachtrag 24.09.2009:
Im Hinblick darauf, dass der hierbeschriebene Vorfall inzwischen schon einige Jahre zurückliegt und dieser “Ausrutscher” dem Kollegen nicht ewig nachhängen soll, hab ich den Beitrag nun anonymisiert.
[…] kann man sich auch schon lange nicht mehr anmelden. Zuletzt waren es Mitte des letzten Jahres die Mahnungen von Rechtsanwalt G. die für einige Aufregung […]
[…] Greyer, Daniel Quelle [1][2][3] […]
Könnt ihr bitte meinen Cheffe bewerten, damit ich neues Heu bekomme - habe großen Hunger, daher bitte recht viele Bewertungen von Euch.
http://www.kennstdueinen.de/serviceProviders/suchergebnisse
Wen? / Was? (Name, Branche, Stichwort)
- Inkasso
Wo? (Bundesland, Stadt, Ort, Postleitzahl, Stadtteil)
- Herford
Mit geknickten Grüßen und hängenden Ohren
Euer FinelGo
Hier auch betrug mit Modelstzle.com und Mediafinanz, diese Inkassobude scheint ja echt alle ungerechtfertigten, Internatabzocker zu unterstützen!
Die größten Betrüger, nicht zahlen, dan sinnse irgendwann pleite..
Hy, wenn Anrufe; Mahnungen nicht bald aufhören, mit Polizei, Steuerfahndung,ect. zurückdrohen. (Habe mal beim Bundesfinanzamt
nach einem gewissen Babenhauserheide anonym wegen Verdacht auf Steuer
hinterziehung nachgefragt). Das kommt bei denen immer gut an,weil sie ja
wissen,daß sie betrügen. Auch die Rechtsanwälte mal fragen, was sie für’s
Mahnen bekommen….und dann wegschmeissen….
Ich habe auch ausversehen auf dieser simsen de seite gklickt und ne rechnung von knapp 200€ bekommen(war es am schluß)-die heb ich jezahlt.wie ich jetzt überall gelesen habe ist I.D.S. eine Betrugsfirma mit Absichten zur reinen Abzocke.Kann man da im Nachhinein sein geld zurück bekommen?wenn ja WIE?
Hallo Leute,
auch meine Tochter war in die Falle getappt. Hatte sich angeblich bei P2P-Paradies.com angemeldet. Als die Rechnung per Email kam, habe ich direkt widerrufen, innerhalb 1 Woche, da sie erst 14 Jahre alt wäre und nicht berechtigt Verträge abzuschließen. Dann kamen einige Emails mit Androhung Inkassobüro, dann ein Schreiben vom Inkassobüro. Habe mich an die Verbraucherzentrale gewandt und dann deren Musterschreiben an das Inkassobür gesandt, per Einschreiben mit Rückantwort/Empfangsbescheinigung. Dann kamen weitere Drohschreiben des Inkassobüros. Habe ich alle ignoriert. Jetzt kam am 19.12.07 (1 Jahr nach dem angeblichen Vertragsabschluss) ein Schreiben der Kanzlei Laeube & Hasenbäumer), ich sollte bis zum 4.1.08 bezahlen, ansonsten gerichtlicher Mahnbescheid. Habe dann eine Kopie meines Schreibens an das Inkassobüro an die Herren Rechtsanwälte zur Kenntnis übersandt und mich gleichzeitig wieder an die Verbraucherzentrale gewandt und dort mit einer Rechtsanwältin gesprochen. Diese hat mir geraten, die sehr wahrscheinlich noch folgenden Schreiben dieser Kanzlei einfach zu ignorieren und nicht mehr zu antworten!!! Es wäre bisher noch kein Fall bekannt geworden, wo erfolgreich geklagt worden wäre.
Also Leute keine Angst, ignoriert alle Schreiben irgendwelcher Inkassobüro’s oder irgendwelcher Kanzleien. Falls tatsächlich einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, einfach widersprechen. Dann müssen die klagen, wenn sie das Geld haben wollen. Und das hat noch nie zum Erfolg geführt.
Gruß
Anita