Rechtsanwälte G. mahnen für simsen.de

Samstag, 22. April 2006

In den letzten Tagen mehren sich die Meldungen und Beschwerden von Betroffenen, die erneut aufgefordert werden, angeblich noch ausstehende Forderungen für die Inanspruchnahme von simsen.de zu bezahlen. Andernfalls drohe die Zwangsvollstreckung und damit verbunden weitere Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro.

Besonders erstaunlich ist, dass vielfach Personen betroffen sind, die sich vor dem 1. Februar 2006 bei simsen.de angemeldet haben. Wie sich dies mit der Verlautbarung der Verimount FZE LLC vereinbaren lässt, wonach diese Personen die Rechnungen als nichtig betrachten sollen, ist mir schleierhaft.

Die Mahnschreiben stammen von “G. Rechtsanwälte” und als Anschrift wird die “Tschaikowskistr. 38″ in Berlin angegeben. Teilweise waren die Empfänger verwundert darüber, dass unter dieser Anschrift in keinem Verzeichnis eine Kanzlei zu finden war. Dies lässt sich aber offenbar leicht erklären. Tatsächlich hat diese Kanzlei wohl ihren Sitz in der Kavalierstraße 1, 13187 Berlin. So teilte RA Michael C. Neubert in seinem LawBlog mit:

Diese Kanzlei hat mir auf telefonische Rückfrage bestätigt, dass man in der Tschaikowskistr. 38 extra ein Büro angemietet haben, um das Inkasso für Verimount bzw. simsen zu betreiben.

Die Anschrift in der Kavalierstraße findet man auch auf der Internetseite unter […], die allerdings nicht mehr online jedoch noch im google-cache zu finden ist. (Nachtrag: die Seite ist wieder erreichbar)

Das Vorgehen von Verimount ist tatsächlich beispielhaft. Gerade bei Forderungen, die auf äußerst wackligen Beinen stehen, wird häufig versucht die vermeintlichen Kunden massiv unter Druck zu setzen. Sie werden mit zahlreichen Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- und Rechtsanwaltsschreiben überschüttet, es werden weitere hohe Kosten in Aussicht gestellt und man schreckt auch nicht vor der Ankündigung einer Strafanzeige zurück. Teilweise wird auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, um die Drohkulisse perfekt zu machen. Leider klappt das auch in vielen Fällen. Viele Leute zahlen, einfach weil sie größeren Ärger befürchten (”Wir hatten doch noch nie etwas mit Gerichten zu tun”).

Wenn man diesen Einschüchterungsversuchen jedoch standhält und dem Mahnbescheid widerspricht, verläuft die Angelegenheit häufig im Sande. Der nächste Schritt - Erhebung einer Klage - wird also nicht mehr getan. Warum auch? Das Geschäft lohnt sich auch so. Die Ausfälle kann man getrost abschreiben, weil ein nicht unerheblicher Anteil dank der Einschüchterungen doch gezahlt hat. Es ist also leider davon auszugehen, dass sich letztlich dieses unlautere und rechtswidrige Verhalten nach wie vor rechnet (siehe hierzu auch eine Pressemitteilung des VZBV “Internet: Paradies für irreführenden und unlauteren Wettbewerb?“).

Aufgrund der zahlreichen Anfragen noch ein dringender Hinweis für die Fälle, in denen Minderjährige betroffen sind. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie - von einigen Ausnahmen abgesehen - Verträge nur mit Einverständnis der Eltern schließen können. Wird dieses Einverständnis verweigert, sind entsprechend abgegebene Erklärungen unwirksam und die Verträge hinfällig.

Vielfach erklären daher die Betreiber entsprechender Seiten, es bestünden Schadensersatzansprüche. Dies ist jedoch in aller Regel schlicht Blödsinn, da es an einem Vorsatz oder gar einer Schädigungsabsicht fehlt - bzw. diese jedenfalls von den Seitenbetreibern nicht bewiesen werden kann. Aus den selben Gründen laufen auch die Drohungen mit einer Strafanzeige wegen Betruges leer. Daher der Ratschlag an die Eltern: lassen Sie sich von solch dubiosen Unternehmern nicht einschüchtern!

Ältere Beiträge zu diesem Thema:
Schmidtlein GbR droht Minderjährigen mit Strafanzeige
Teurer Spaß Gratis-SMS

Und erneut der Hinweis auf einen Beitrag im Forum von Computerbetrug.de Grundlagen zur Bindung an Online-Abos

Nachtrag 03.01.2007
Nähere Informationen finden Betroffene in den FAQ zu Internet-Vertragsfallen.

Nachtrag 24.09.2009:
Im Hinblick darauf, dass der hierbeschriebene Vorfall inzwischen schon einige Jahre zurückliegt und dieser “Ausrutscher” dem Kollegen nicht ewig nachhängen soll, hab ich den Beitrag nun anonymisiert.

37 Kommentare zu “Rechtsanwälte G. mahnen für simsen.de”

  1.  
    10 — Manuela
    21. Juni 2006 | 09:04
     

    Mittlerweile habe ich x-Seiten gelesen über diese Firma und ich hatte fasst schon an meinem Verstand gezweifelt und gar meine Kinder in Verdacht. Es ist schon richtig: “Ich hatte doch noch nie Ärger mit dem Anwalt….”! Das wirkt tatsächlich und ist schon sehr einschüchternt.
    Beinahe hätte es auch geklappt…und dennoch bleibt ein kleines Restrisiko, ob man nicht doch in der Eile irgendwo geklickt hat….?! Ich habe meine 1. Mahnung (obwohl ich x-mal geschrieben habe) nun bekommen und es regt mich schon fürchterlich auf. Bin nicht im Rechtsschutz und befürchte Fürchterliches, jedoch zahlen werde ich nicht.

  2.  
    9 — Dieter
    20. Juni 2006 | 21:16
     

    Herzlichen Dank ich hoffe das auch andere diesen Bericht Lesen
    und ich hoffe das man solche Leute das Handwerk Legt
    Liebe Leute bezahlt diesen Betrüger kein Geld!!!!!!!

  3.  
    8 — Anja K
    18. Juni 2006 | 22:26
     

    hey..ich soll für spacesms 96 euro zahlen, ich weiß aber net wofür..ich habe niemals eine rechnung gesehen, dafür umso mehr mahnungen… ich weiß nicht was ich jetzt machen soll..kann mir bitte bitte jemand helfen? ich kann das doch nicht einfach mal so “aussitzen”…. Danke schön schonmal…

  4.  
    7 — Ronny Jahn
    5. Juni 2006 | 22:52
     

    Tut mir leid, aber konkrete Rechtsberatung darf hier nicht erteilt werden.

  5.  
    6 — Christelle
    5. Juni 2006 | 13:39
     

    ich hab ein Problem:meine Mutter hat die rechnung von simsen.de bezahlt,weil die auch mit inkasso etc.gedroht hatten.Kann ich das geld nun zurück verlangen??
    Brauch echt nen Rat bitte!!!

  6.  
    5 — Anonymous
    4. Juni 2006 | 02:36
     

    hey cool ^^ gilt das au für spacesms.ch?? die schicken den müll von mediafinaz aus ^^…. also einfach aussitzen und net bezahlen

  7.  
    4 — Anonymous
    20. Mai 2006 | 13:09
     

    Die sind jetzt sogar im Ausland tätig!!! Hier gibts gleich den Brief vom Inkassobüro! Auffällig: Adresse stimmt nicht ganz (Strassennamen verfälscht, falsche Hausnr., Postleitzahl von einer Nachbargemeinde)es reicht um den Brief doch zu erhalten.

  8.  
    3 — Katha
    18. Mai 2006 | 15:23
     

    Ich möchte mich auch ganz ganz herzlich bei Euch bedanken, denn ich habe den Brief von dem Inkassobüro auch erhalten und ich glaube der Brief von den Rechtsanwaeten kommt noch ((-: Aber ich werde auch nichts bezahlen….dank Eurer Verstaerkung !!!

  9.  
    2 — Anonymous
    11. Mai 2006 | 18:31
     

    Ich finde es gut das ihr helft die schweine wollen mich auch abziehen!!!

  10.  
    1 — Melanie Marx
    8. Mai 2006 | 12:15
     

    danke euch eure Verstärkung war sehr wichtig für mich!!!

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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