Der Rechtsstreit um die von Schauspielerin Uschi Glas vermarktete Hautcreme ist endgültig zu Gunsten der Stiftung Warentest entschieden. In einem einstimmigen Beschluss wies das Berliner Kammergericht eine Berufung der Herstellerfirma 4S-marketing GmbH wegen «mangelnder Aussicht auf Erfolg» zurück. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 9 U 108/05).
Bei dem von der Stiftung Warentest durchgeführten Test, hatten 29 Frauen die Creme einen Monat lang getestet. Bei einem Teil der Probandinnen traten laut Testbericht unangenehme Hautreaktionen wie Pusteln oder Schuppen auf. Sieben Frauen brachen den Test vorzeitig ab. Daraufhin wurde die Creme mit «mangelhaft» bewertet.
Mit diesem Testergebnis unzufrieden, hatte die Firma 4S-marketing gegen die Stiftung auf Unterlassung und Schadensersatz Klage erhoben. Sie war jedoch beim Prozess vor dem Landgericht Berlin unterlegen und legte Berufung ein.
Das Kammergericht begründete die Ablehnung der Berufung damit, dass der Test «neutral, objektiv und sachkundig» durchgeführt worden sei. Die Kritik der Klägerin an der Zahl der Probandinnen greife nicht. Dass sieben Probandinnen den Test abgebrochen und vier weitere die Verträglichkeit mit «mangelhaft» bewertet hatten, hätte nach Überzeugung des Senats auch bei insgesamt 50 Probandinnen die von der Stiftung vorgenommene Bewertung gerechtfertigt.
Quelle: beck.de
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