LG Coburg: Falscher Kilometerstand: Autohändler dürfen sich nicht auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen

Donnerstag, 22. Juni 2006

Das LG Coburg entschied in einem Urteil vom 11.4.2006 (Az. 23 O 596/05), dass sich ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler bei den Angaben zum Kilometerstand nicht ohne weiteres auf die Informationen des Vorbesitzers verlassen darf. Er müsse die Kilometerleistung selbst überprüfen. Tut er dies nicht und macht daher beim Verkauf falsche Angaben zum Kilometerstand, so kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

Hierüber berichtet das LG Coburg in einer äußerst blumig formulierten Pressemitteilung

Das Auto ist und bleibt des Deutschen liebstes Kind. Er behütet es wie seinen Augapfel. Wen wundert daher seine verschnupfte Reaktion, wenn seinem Hätschelkind Schaden zugefügt wird. Führt man ihn gar beim Kauf über die Qualitäten des Boliden hinters Licht, kann die Liebe des deutschen Michel zum Fahrzeug sogar gänzlich erlöschen. Nicht selten stellt er es dann wieder beim Autohändler ab und verlangt den Kaufpreis zurück.

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1 Kommentar zu “LG Coburg: Falscher Kilometerstand: Autohändler dürfen sich nicht auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen”

  1.  
    2. Januar 2007 | 12:15
     

    […] Bereits vor einigen Wochen ist hier eine Pressemitteilung des LG Coburg aufgefallen. Diese war in einer für Gerichts-Presseinformationen ungewöhnlich lockeren Art formuliert. Wurde in dieser Pressemitteilung deren Urheber noch verheimlicht, bekannte er sich in den weiteren Publikationen zu seiner Kreativität: So zum Beispiel in einer Mitteilung zu einem Urteil im Versicherungsrecht, die wie folgt eingeleitet wurde Der paffende Marlboro-Man als Inbegriff von Freiheit und romantischen Abenteuern? Wer heute noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Rauchen führt in der Regel in den Tod - mittlerweile nachzulesen auf jeder Zigarettenpackung. Der trotzdem seine Gesundheit ruinierende Glimmstängelkonsument muss sich daher nicht wundern, wenn die Allgemeinheit die Kosten seiner Last nicht länger tragen will. So gewährt beispielsweise die Versicherungsbranche für Raucher Versicherungsschutz nur mit Aufschlag. Und dies auch nur dann, falls der Versicherungsnehmer freimütig seinen Tabakkonsum einräumt. Denn ansonsten geht er im Versicherungsfall unter Umständen gänzlich leer aus. […]

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