OLG München: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen

Donnerstag, 22. Juni 2006

Das Unternehmen O2 darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen. Mit dieser Entscheidung vom 22.06.2006 (Az.: 29 U 2294/06) bestätigte das Oberlandesgericht München jetzt eine von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstrittene Entscheidung des Landgerichtes München (Urteil des LG München im Volltext: hier)

Nachtrag: Auch das Urteil des OLG liegt inzwischen im Volltext vor. siehe hier

4 Kommentare zu “OLG München: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen”

  1.  
    26. Juni 2006 | 12:54
     

    […] OLG München, Urteil vom 22. Juni 2006 - 29 U 2294/06 [via verbraucherrechtliches…] […]

  2.  
    2 — Stefan
    9. Juli 2006 | 14:19
     

    Das Urteil sollte dem Grundsatz nach auch für Busfahrkarten, Zugfahrscheine, Briefmarken, Telefonkarten, Baugenehmigungen etc. gelten !

  3.  
    3 — Ronny
    9. Juli 2006 | 17:55
     

    Ähm? Für Baugenehmigungen? ;)

  4.  
    4 — Andreas
    25. Juli 2006 | 10:59
     

    Am 22.07.06 wurde von o2 mein Guthaben auf 0 Euro gesetzt ! Ein längerer Anruf bei o2 (für prepaid-Kunden 39 cent/min.) brachte dann die Erkenntnis, das der Netzbetreiber mein Guthaben “eingefroren” hat. Hier nutzt o2 wahrscheinlich eine Urteilslücke aus, so dass weiterhin nach 13 Monaten (spätestens) das Guthabenkonto mit mindestens 15 Euro aufgefüllt werden muss. So steigert sich mein Guthabenbetrag stetig.

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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