Wie bei Spiegel-Online zu lesen ist, haben sich Premiere und arena nun überraschend auf eine gemeinsame Verbreitung der Fußball-Bundesliga im Pay-TV geeinigt. Nach dieser Vereinbarung wird Premiere das Angebot des Senders Arena unverändert ausstrahlen und kann seinen Kunden so doch noch Bundesliga-Spiele zeigen.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Bundesliga-Abos ist damit nun vom Tisch.
Nachtrag: Laut premiere.de können nur jene Premiere-Kunden auch künftig Bundesliga bei Premiere schauen, die Ihr Fernsehsignal über den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland empfangen. Die übrigen Kunden haben damit weiterhin das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
[...] Update (13.07.2006): Inzwischen ist Premiere ein überraschender Coup gelungen und kann nun doch die Bundesliga-Spiegel übertragen. Damit besteht kein außerordentlicher Kündigungsgrund mehr. [...]
Der außerordentliche Kündigungsgrund besteht nach wie vor für den SAT Empfang – Premiere hat nur die Kabelrechte & IPTV Rechte! Also wer SAt hat kann immer noch eine Sonderkündigung anstreben und auch durchsetzen.
Eine Differenzierung dahingehend kann ich der Meldung nicht entnehmen. Aber sollte sich tatsächlich bestätigen, dass SAT-Kunden weiterhin keine Bundesliga empfangen können, bliebe für diese das Kündigungsrecht natürlich bestehen.
Wir empfangen Premiere über Sat. Somit besteht ja der Kündigungsgrund!
Gilt dieser denn nur für den Sport Kanal oder für das Gesammte Premiere Abo? (Premiere Super Paket)