Staatsanwaltschaft München geht bei Abo-Fallen von Betrug aus

Montag, 31. Juli 2006

Der Boden für Betreiber typischer Internet-Abo-Fallen wird äußerst heiß. So hat man mir heute mitgeteilt, dass aktuell große Payment-Anbieter an ausgewählte Kunden folgendes Schreiben versenden:

Sehr geehrter ****,

die Staatsanwaltschaft München I hat uns vor einigen Tagen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mitgeteilt, dass sie nunmehr von vorsätzlichem Betrug bei den Fällen ausgeht, bei denen in der so genannten Eingabemaske damit geworben wird, dass ein günstiges Probe-Abonnement (Schnupper-Abo, Tageszugang etc.) abgeschlossen werden kann, sich dann aber nur aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, dass sich dieses Probe-Abonnement automatisch in ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Staatsanwaltschaft führt hierzu wörtlich in dem uns vorliegenden Schreiben aus:

“Nach erneuter, intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Staatsanwaltschaft München allerdings mittlerweile zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzweifelhaft gegen das Verbot überraschender Klauseln verstoßen und daher nichtig seien.

Sollten in Zukunft weiterhin Forderungen aufgrund derartiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden, würde die Staatsanwaltschaft München I in Zukunft von Betrugsvorsatz ausgehen.”

Dies bedeutet, dass Sie als Anbieter zukünftig bei derartigen Fällen von der Staatsanwaltschaft München mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlichen Betruges rechnen müssen.

Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich bereits aus dem Anmelde- bzw. Eingabeformular klar ergeben muss, dass der Kunde einen Abonnement-Vertrag abschließt, der sich nach Ablauf der vereinbarten Probezeit (z.B. 3 Tage) automatisch zu einem dauerhaften, kostenpflichtigen Abonnement verändert, wenn dieser Vertrag nicht innerhalb des Probezeitraums durch Kündigung beendet wird.

Zur Vermeidung von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen oder auch etwa die ******** können zukünftig ausschließlich Forderungen aus Abonnement-Verträgen bearbeitet werden, bei denen sich aus der Anmelde- bzw. Eingabemaske eindeutig ergibt, dass ein sich automatisch verlängernder Abonnement-Vertrag abgeschlossen wird.

26 Kommentare zu “Staatsanwaltschaft München geht bei Abo-Fallen von Betrug aus”

  1.  
    26 — Ralf Weber
    6. Juli 2009 | 20:13
     

    Auch ich bin ein Opfer dieser Betrüger. Nachweislich habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht mal einen PC besessen. Ich kannte die Betrüger nicht und bin der Meinung, das meine Jetzige Adresse abgekauft wurde.
    Ich jedenfalls stelle Strafantrag wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Berlin

  2.  
    25 — Detlef
    11. März 2009 | 23:17
     

    Habe von Adiuvo einen Drohbrief bekommen, sie erpressen mich damit, dass sie Strafanzeige gegen mich stellen wollen. Es geht um 40 € für Ventello oder wie die heißen. Nun habe ich zurückgeschrieben, dass ich mit Hilfe meines Gerichtsvollziehers gerichtlich gegen Adiuvo vorgehen werde. Denn das sind die Gesetzesbrechen, nicht ich. Und was nützt denen letztendlich wenn sie mich anzeigen? Die wollen doch schließlich Geld sehen. Aber drohen lasse ich mir nicht!

  3.  
    24 — Bruno Lutgen
    6. März 2009 | 11:14
     

    Hab heute auch so eine dubiose Mahnung erhalten,über 58,52 Euro.Zahlbar innerhalb von 10 Tagen,mit der Drohung eine Strafanzeige bei Nichtzahlung zu bekommen-unter Berufung des StGB §263.Werde jetzt meinen Anwalt kontaktieren…!

  4.  
    23 — Peter
    6. März 2009 | 08:02
     

    Moin. Ich habe auch so ein Schreiben erhalten (am 5.3.09). Von adiuvomahn.eu mit Forderung über ca. 151€. Mit Drohung und dem Hinweis, von meiner Seite “könnte” ein Betrug nach § 263 StGB vorliegen. Ich werde mal abwarten und den sprichwörtlichen Tee trinken. Sollte die dubiose Firma einen korrekten, gerichtlichen Mahnbescheid zusenden, kann ich immer noch Widerspruch einlegen und den Fall klären. Ansonsten gehe ich mit der Devise meiner Rechtsvertreter: Wir sehen uns vor Gericht! Mit bestem Gruß und immer Kopf hoch, Peter

  5.  
    22 — Stefan H.
    3. Februar 2009 | 00:29
     

    PS: achja mein Sohn ist 17 Jahre alt.

    Freundliche Grüße

    Stefan H.

  6.  
    21 — Stefan H.
    3. Februar 2009 | 00:27
     

    Hallo Leute,
    ich habe jetzt schon seit einiger Zeit Probleme mit ProfiWin.
    Mein Sohn hatte sich damals bei Questler angemeldet und an diesen Gewinnspielen beteiligt. Er hat aber wegen der Teilnahme ab 18 mein Geburtsdatum und meinen Namen angegeben!
    Heute habe ich folgende E-Mail bekomen:

    Sehr geehrter Herr Hurnaus,

    Sie haben auf die Mahnungen unseres Auftraggebers Intrum Justitia Debt Finance AG bisher nicht reagiert. Daher wurden wir mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Die zwischenzeitlich offene Gesamtforderung beträgt EUR 121,17.

    Ein entsprechendes Mahnschreiben mit detaillierter Forderungsaufstellung haben wir Ihnen per Post übermittelt.

    Zahlen Sie den offenen Betrag bis zum 12.02.2009 ein. Sie vermeiden damit weitere Schritte, die den Gesamtbetrag erhöhen!

    Sollte Ihnen eine Zahlung der Gesamtforderung nicht möglich sein, können sie eine Ratenvereinbarung abschließen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Falle unter: JustitiaInkasso@de.intrum.com (Antworten Sie einfach auf diese Email)

    Ihr Aktenzeichen: 0060043770349
    Ihre Anschrift:

    Breiteichweg 7
    94034 Passau

    Mit freundlichen Grüßen
    Intrum Justitia GmbH

    PS: Fragen oder Informationen schicken Sie uns bitte gleich hier per E-Mail. Das ist der schnellste und einfachste Weg. Eine weitere Kontaktaufnahme (per Brief, Fax oder Anruf) ist nicht mehr notwendig.

    Zahlungen bitte immer unter Angabe unseres Aktenzeichens (Az.: 0060043770349 ) auf das Konto bei der Commerzbank Frankfurt Kto-Nr. 631 129 404 BLZ 500 400 00.

    Was soll ich machen?
    Ich sehe nicht ein da etwas zu zahlen mein Sohn ist ja kein Abo eingegenagen er hat sich nur an einigen Gewinnspielen beteiligt und eine Firma davon war wohl Profiwin und diese hatte in den AGB’s anscheinend irgendein Abo versteckt. Mein Sohn hat alle AGB’s immer durchgeleses aber diesen Paragraphen hatter er wohl übersehen…
    Könnt ihr mir vielleicht sagen was ich machen soll?

    Freundliche Grüße

    Stefan H.

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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