LG Düsseldorf: Vodafone darf Guthaben auf Prepaid-Handykarten nicht verfallen lassen

Montag, 28. August 2006

Nach dem OLG München hat nun auch das LG Düsseldorf entschieden, dass Guthaben von Prepaid-Handykarten nicht ohne weiteres verfallen dürfen (Urteil vom 23.08.2006, Az. 12 O 458/05).

Gegenstand des vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Vodafone geführten Rechtstreits war im Wesentlichen die Frage, ob durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bestimmt werden darf, dass nach Ablauf einer befristeten Gültigkeit die vom Kunden geleistete Vorauszahlung zum einen ersatzlos verfällt und zum anderen die Prepaid-Karte vollständig und endgültig deaktivert wird.

Nach Auffassung des verstößt die Klausel, die den Verfall des Guthabens vorsieht, gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und sei daher unwirksam.

Das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung werde entgegen der gesetzgeberischen Konzeption in unzulässiger Weise weitgehend eingeschränkt, wenn neben dem Verfall des Guthabens an sich zudem noch die Dauer der Verfallsfristen von maximal 15 Monaten und die unbegrenzte Höhe des verfallbaren Guthabens betrachtet werde. Im Übrigen führe der mögliche Verfall des Guthabens indirekt auch zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung mit den Schlagworten „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“; „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“ gerade meint umgehen zu können. Zudem sei der verfallende Betrag nicht der Höhe nach begrenzt und könne durchaus eine Höhe von deutlich über 100,00 erreichen, was kein zu vernachlässigender Umstand sei.

Die Klausel, die nach Ablauf bestimmter Fristen eine endgültige Sperrung der Prepaid-Karte vorsieht, sei zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf (pdf)

1 Kommentar zu “LG Düsseldorf: Vodafone darf Guthaben auf Prepaid-Handykarten nicht verfallen lassen”

  1.  
    1 — Vanessa
    17. Oktober 2006 | 21:15
     

    Super Urteil!! Herzlichen Glückwunsch an ALLE die das riesen Problem mit ihren Anbietern haben/hatten… aber, wie beantragt man sich das Guthaben zurück? Wieviele Jahre rückwirkend? Lieben Gruß und DANKE!…und danke im Voraus für die Rückantwort.

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