AG Dresden: avanio muss Beiträge für angebliche Clubmitgliedschaft erstatten

Thursday, 31. August 2006

Die avanio GmbH & Co. KG steht bereits seit einigen Monaten in der Kritik, da sie über die Telekom-Rechnung Beiträge für eine Clubmitgliedschaft abrechnen lässt, die die Betroffenen oftmals gar nicht abschließen wollten (vgl. Unberechtigte Forderungen für Avanio Clubmitgliedschaft). Inzwischen liegt die – soweit ersichtlich – erste gerichtliche Entscheidung in dieser Angelegenheit vor.

Das AG Dresden entschied, dass avanio nach einer Anfechtung zur Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet ist und verurteilte den Anbieter daher zur Zahlung der für die Durchsetzung dieses Anspruchs erforderlichen Anwaltskosten (Urteil vom 09.08.2006, Az. 113 C 0683/06).

Wie teltarif.de meldet, hat der Anwalt von avanio jedoch bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Ferner erklärt er gegenüber teltarif.de

Aus der Tatsache, dass das Gericht der Meinung ist, der Kläger habe seinen Vertrag angefochten, ergibt sich zwingend, dass das Gericht der Auffassung ist, dass der Vertrag mit avanio ursprünglich zustande gekommen war […] Insbesondere bedeutet ‘Irrtumsanfechtung’, dass nicht etwa avanio ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass sich der Kunde über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat.

Hier irrt Rechtsanwalt Waldenberger. Die Frage, ob ein wirksamer Clubmitgliedschaftsvertrag abgeschlossen wurde, hat das Gericht nämlich ausdrücklich offen gelassen. So heißt es im Urteil hierzu

Es kann dahingestellt bleiben, ob im Zeitpunkt der der Rechnung zugrunde liegenden Einwahl die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten wirksam wurden

Das Gericht führte lediglich aus, dass jedenfalls wirksam angefochten wurde.

Es ist allerdings bedauerlich, dass sich das Gericht hier auf die Anfechtung stützt. So wäre die Auseinandersetzung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitaus fruchtbarer gewesen. Diese sind nämlich – wie bereits in dem oben zitierten Beitrag dargelegt – nach meiner Auffassung allein durch die Anwahl der entsprechenden Internet-by-Call-Nummer keineswegs Vertragsbestandteil geworden. So beruft sich avanio in dem Verfahren insbesondere zu Unrecht auf § 305a Nr. 2b BGB. Abgesehen davon, dürfte die entsprechenden Community-Klauseln als überraschend im Sinne des § 305c BGB anzusehen und daher auch aus diesem Grunde unwirksam sein.

17 Comments zu 'AG Dresden: avanio muss Beiträge für angebliche Clubmitgliedschaft erstatten'

  1.  
    Dagmar Brandt
    16. September 2006 | 12:37
     

    So erfreulich das Urteil des AG Dresden auch auf den ersten Blick sein mag, geht es offenbar in keiner Weise auf avanios Geschäftsmodell ein, das sich m. E. mit einem Begriff wie “arglistige Verbrauchertäuschung”, wenn nicht sogar Betrug, beschreiben lässt. Mehr noch, die arglistige Kundengenerierung wird von avanio kombiniert mit einer ausgefeilten Technik des Ärgermarathons gegenüber dem Zwangskunden. Endloser Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit avanio/callando/NEXNET sollen den Zwangskunden zum Aufgeben nötigen. Nötigung im Strapenverkehr ist strafbar – und im Feld der Telekommunikation erlaubt????? Die vom Gesetzgeber gewollte Deregulierung des Telekommunikationssektors hat unseriösen Anbietern und betrügerischen Wegelagerern Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht von einem Internetuser verlangt werden, dass er sich kaufmännische und juristische Spezialkenntnisse aneignet, um rechtlichen Gefahren im Internet a priori auszuweichen. Es ist immer noch Aufgabe der Organe der Rechtspflege der BRD, dem gewöhnlichen Internetnutzer unverzügliche und umfassende Rechtshilfe im ungleichen Kampf mit gewieften Abschöpfungsmodellen im Internet zuteil werden zu lassen.

  2.  
    BeLang
    18. September 2006 | 12:36
     

    Daran, dass es der Staat zulässt, dass Deutschlands größter Telekommunikationsanbieter an jeder Tel.-Einheit solche Betr[...] mitverdient und für diese auch noch quasi Inkassobüro “spielt”, mag man erkennen, wie groß das finanzielle Loch ist, aus dem die Altersruhegelder der früh verrenteten Telecom-Mitarbeiter bezahlt werden müssen.

  3.  
    A. Jacobshagen
    9. December 2006 | 02:46
     

    Bei Durchsicht meiner Telefonrechnungen der Deutschen Telekom musste ich feststellen, dass mir von der Fa. 01075 Telecom GmbH ein avanio Internetzugang mit EUR 8,46 in Rechnung gestellt wird (seit Mai 2006), der offensichtlich durch Nutzung des SmartSurfers “eingefangen” wurde und aufgrund fehlender Nutzungsgebühren nicht genutzt wird.
    Es muss darauf hingewiesen werden, dass in der Telefonrechnung der Deutschen Telekom dieser Betrag von den meisten übersehen wird, da er relativ gering erscheint und mit dem Surfverhalten erklärt wird. Daher müssen über längere Zeiträume die Telefonrechnungen auf gleichbleibende Gebühren beobachtet werden. Etwas ähnlich verhält es sich auch mit dem Eco-Tarif der Deutschen Telekom.

  4.  
    Mediale
    26. May 2007 | 12:58
     

    Hallo zusammen,
    bin auch eine avanio geschädigte. habe bisher alles was zu dem thema geraten wurde gemacht (gekündigt usw.). dann kam von nexnet die aufforderung noch 5,87€ zu zahlen, das habe ich auf anraten der verbraucherzentrale sachsen nicht getan. dann war stille.
    heute habe ich von der rechtsanwaltskanzlei bussek & mengede berlin eine zahlungsaufforderung über 20,84 €erhalten.
    eine frechheit. hat jemand ähnliche erfahrungen?

  5.  
    Meik
    20. September 2007 | 20:02
     

    Tja, habe heute auch leider feststellen müssen das ich seit mehren Monaten ein Opfer von Avanio (01075 Telekom GmbH) bin. Habe natürlich sofort eine Mail sowie ein Einschreiben an die 01075 Telekom GmbH mit Straf- u. Zivilrechtlicher Klageandrohung geschickt. Bin mal gespannt was da so zurück kommt!

    Meik

  6.  
    Marielind
    27. September 2007 | 22:57
     

    Hallo, Callando= Avanio-Geschädigte, ich schlage mich auch seit ein opaar Monaten mit dieser Firma herum (Widersprüche, Briefe usw. Habe mich bei dem Smart-tarife eingewählt, bisheriger Höchstpreis war 0,19 ct./min, ausdrücklich “ohne Grundgebühr und ohne Vertragsbindung” ausgewiesen. Ich bekam eine total überhöhte Rechnung. Auf meinen Widerspruch bei Callando bekam ich einen Brief von “Avanio”, eine Firma, von der ich noch nichts gehört hatte. In einem unpersönlichen Standardbrief, der, wie ich jetzt mitgekriegt habe seit jahre verschickt wird, erklärte man mir, dass eine Grundgebühr anfalle. Nach erneutem Schreiben an Callando folgte nach einigen Wochen der gleiche Brief, keinerlei Bezugnahme auf meinen Widerspruch. nach einer Mail an Callando folgte der Verweis an Ihren Service und die gleiche Auskunft, wo ich die geforderten Einzelverbindungsnachweise finde .Nach Einsicht in die Einzelverbindungen musste ich festestellen, dass Callando bei der ersten Rechnung jede Minute mit 8 Cent abgerechnet hat! Auch bei den anderen Rechnungen stimmte fast gar nichts, ich hatte mir jede Einwahl notiert. Inzwischen hat schon Nexnet trotz meiner nicht bearbeiteten Widersprüche mehrmals Forderungen geschickt , jetzt auch das Anwaltsbüro Bussek&Mengede. Man kommt sich vor wie im rechtslosen Raum. Morgen erstatte ich Anzeige gegen diese gewissenlosen [...]. Es ist unglaublich, wie dreist sie sind. Vor kurzem hatte sie wieder eine Werbung für einen Tarif. Darin haben sie doch tatsächlich formuliert ” Schluss mit den fiesen Tricksereien. Wir bleiben(?!)
    fair.” Ist das nicht ein Hohn?
    Ich wäre froh, wenn noch andere zur Zeit Betroffene sich zu Wort melden.

    P.S. Ich habe der “Firma” bereits vor Wochen Geld überwiesen: die Summe, die ich nach meinen genauen Aufzeichungen und für diese Zeiten ausgewie-senen Einwahltarife errechnet habe. Ich hatte gehofft, dass sie jetzt Ruhe geben und ich mit ihnen niemals wieder etwas zu tun haben werde! Aber sie geben nicht auf. Sollen sie doch klagen. Ich werde meinen fall jetzt in der zeitung publizieren, andere damit warnen.
    Hallo, Meik, wie stehen die Dinge bei dir?

  7.  
    17. October 2007 | 23:46
     

    @ Mediale ich hab mittleiweile schon das 2. Schreiben von den “Rechts”anwälten. Einfach mal abwarten was passiert. Sollte dann mal ein Brief vom Gericht kommen, wegen gerichtichtlichen Mahnverfahren, musst du einfach nur nen Wiederspruch machen… naja und dann sehen was passiert

  8.  
    René
    29. November 2007 | 17:15
     

    Im Oktober 2005 stellten wir fest, dass wir der Community angeblich angehören. Die letzten Einwahlen erfolgten am 30.06.2005, und am 26.07. mit dem ByCall Tarif. Ich habe dann den Fall soweit verfolgt, und bin mir bewusst, dass ich kein Vertragsverhältnis eingegangen bin. Kurzerhand hatte ich im Nov. 2005 eine Anzeige gestellt. Im Jahr 2006 kam dann eine Bestätigung für die Aufnahme. Heute trage ich als schriftlicher Zeuge dazu bei, dass in solchen Fällen der Avanio ein Bein gestellt wird. Also, viel Erfolg den Leuten, die sich Ihrer Sache sicher sind.

  9.  
    Günther L
    11. April 2008 | 12:48
     

    Auch ich bin ohne mein Einverständnis Clubmitglied bei avanio geworden, als ich mich über den smartsurfer von web.de in der Wohnung meiner Schwiegermutter mit deren Telefon ins internet einwählte.
    Es ist eine Betrügerei, wenn avanio die angebliche Mitgliedschaft in einer bei dieser Gesellschaft geführten e-mail Adresse mitteilt, aber niemals eine Mitteilung über den Bestand dieser E-mail Adresse herausgibt.
    Nachdem ich seit Oktober in meiner Wohnung Anschluss über Breitband-Kabel habe, habe ich diese Verbindung nie benutzt. Nur durch Zufall bin ich jetzt darauf gekommen, dass die Muttergesellschaft 01075 Telekom GmbH bei meiner Schwiegermutter in deren Telefonabrechnung immer noch abkassiert.

  10.  
    Susi
    2. July 2008 | 18:56
     

    Im Juni 2008 habe ich ein schreiben der Rechtsanwälte Bussek&Mengede bekommen über einen Betrag von 37,24 EUR den ich doch bis zum 19.06.1008 bezahlen soll. Der Hammer kommt aber jetzt noch, den Brief habe ich erst am 26.06.2008 im Briefkasten gehabt. Dann kommt noch dazu dieser Betrag ist angeblich vom 23.09.2004. Also vor 4 Jahren soll das gewessen sein, da kann doch kein Mensch mehr nach prüfen ob das stimmt oder nicht. und ich hatte noch nie was mit NEXNET zu tun. Geschweigeden mit der Telekom. ich finde das eine FRECHHEIT. Ich warte jetzt mal ab was passiert ,wann der zweite brief kommt, und dann mal schauen was ich tue

  11.  
    Arminius
    27. September 2008 | 11:10
     

    Es ist schon interessant, den Namen “Bussek & Mengede” einzugoogeln.
    Das ich nicht der einzige und nicht der letzte Geschädigte der NEXNET GmbH und damit der ehrenwerten Rechtsanwälte bin bzw. sein werde – war mir schon klar.
    Aber wie Ignorant man vorgeht, damit habe ich weniger gerechnet – hat doch noch ein alter ehrwürdiger Kaufmann – wohl eher einer von der aussterbenden Generation?!
    Aus der strittigen Hauptforderung von 1,– € macht das Rechtsanwaltsbüro nun 32,58 €. Allem Anschein nach ein lohnendes Geschäft, evtl. auch das Einzige, von dem sie scheinbar leben müssen – traurige Gesellschaft!!!
    Den einen EURO hatte vor einem Jahr bereits die Telefongesellschaft angemaht. Meine Antwort war einfach. Für die Benachrichtigung wegen einer fehlgeschlagenen Bankeinzugsaktion würde ich nicht aufkommen, weil ihre Verwaltung meinen gemeldeten Bankwechsel und der für die neue Bank ausgestellte Einzugsvollmacht nicht berücksichtigt!
    Damit schien Ruhe einzutreten. Bis ich jetzt (23.09.08) von “Bussek & Mengede” statt 1,– € um 32,58 € erleichtert werden soll.
    Toll die Vorgehensweise:
    Die eigentliche Telefonnummer der Kanzlei wird nicht angegeben, im Schreiben steht nur eine 0180er Nummer – auch eine Art des Verdienens.
    Eine eMail-Adresse wird angegeben. Ein Abgleich über google-Information sagt, die eMail-Adresse ist nicht aktiv! Auch eine Methode, später behaupten zu können, der Kunde habe sich ja nicht gemeldet, die Forderung bestritten.

    Lieber Verbraucherschutz – wie kann man solchen Herren das “schmutzige Handwerk” legen/verbieten?
    Gruß Arminius

  12.  
    jens h
    2. December 2008 | 20:40
     

    [auf Bitten des Autors des Kommentars gelöscht]

  13.  
    he2514
    5. December 2008 | 22:43
     

    Hallo,
    ich habe auch eine Forderung von B&M erhalten. Meine Telefonrechnung von 11/2005 habe ich auch noch. Die Hauptforderung von 1,08 Euro gab es nicht. Die ursprüngliche Mahnung von Nexnet auch nicht.
    Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass in der Gebührenaufzählung von B&M die Mahngebühr von Nexnet nicht eingefordert wird. Die kämmen ja bei einer ordendlichen Forderung auch noch oben drauf.

  14.  
    berger
    4. February 2009 | 19:18
     

    hallo,
    an alle avanio,funsurf 24 geschädigten,
    wendet euch bitte an

    “Bild kämpft für Sie”
    Brieffach 3440
    20350 Hamburg
    danke

  15.  
    Franz
    30. March 2009 | 21:36
     

    hallo ich bin überrascht oder doch nicht, habe auch von B&M Post bekommen wo ich aufgefordert werde die forderung von nexnet 1,12€ plus allem macht unter dem strich 34,63 € zuzahlen doch ich hatte garkein zugang mehr zum Internet für den Rechnungszeitraum ich weiss nicht wie nexnet an die rechnungsnunner kommt .

  16.  
    19. January 2010 | 14:22
     

    Die Avanio-Affäre steht vor dem endgültigen Ende. Das Strafverfahren gegen die beiden Verantwortlichen sollen gegen Zahlung von 50.000 Euro eingestellt werden.

    Grüße,

    Christoph Herrmann
    Stiftung Warentest
    Online-Redaktion

  17.  
    19. January 2010 | 14:22
     

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