Im Beitrag “Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen” habe ich geschrieben, dass jene Fälle völlig unproblematisch sind, in denen Minderjährige die entsprechenden Verträge geschlossen haben, da diese nicht (voll) geschäftsfähig sind und die Wirksamkeit der Verträge daher vom Einverständnis der Eltern abhängt.
Viele Betroffene lassen sich nun von dem Hinweis der entsprechenden Seitenbetreiber verunsichern, wonach hier der sog. Taschengeldparagraph Anwendung findet. Die Xentria AG schreibt
Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die Rechnung zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph. Welcher besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch begleichen können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den monatlichen Beitrag.
Mit Taschengeldparagraph ist § 110 BGB gemeint. Darin heißt es
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Entscheidend ist hier, dass die vertragsgemäße Leistung bereits “bewirkt” worden sein muss. Mit anderen Worten: es muss bereits bezahlt worden sein. Niemals kann mit dem Hinweis auf § 110 BGB die Zahlung verlangt werden.
Der Taschengeldparagraph hat einen Sinn: Es soll verhindert werden, dass Kinder von Ihrem Taschengeld Dinge kaufen und im Anschluss die Eltern zum Händler gehen, ihr Einverständnis verweigern und dann das Geld wieder zurückfordern. Ohne den Taschengeldparagraphen wäre dies nämlich möglich.
Kurzum: wieder einmal ein Versuch der Betreiber von Internet-Abo-Fallen, die Betroffenen zu verunsichern und zur Zahlung zu bringen.
Nachtrag 03.01.2007
Nähere Informationen finden Betroffene in den FAQ zu Internet-Vertragsfallen.
und wie kann man dent taschengeldparagraph eine 3 klässler erklären?
hallo is hir vll jemand der sich mit gesetzen auskenn brauche mal dringent rat
welches gesetzt gibt es oder wie heisst das gesetz fur dieses problem
würde mir sehr helffen wen ich das wüsste nun erleutere ich das problem
ich habe ein online game gespielt castlefight habe da mit einer paysafe card gezahlt
und der acc wurde gabannt nur weil ich mit meinem bro über eine internet leitung gespielt habe sie fordern nun ausweiss an was kann man dagegen unternehmen hoffe auf eine baltige antwort vielen dank
hoffe auf eine antwort
meine email tyron-ichigo1@arcor.de
hoffe auf eine schnelle antwort
mfg Brauch euer rat
[…] "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph) Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind […]
mein Sohn 14 jahre soll bei http://www.Gesichtsanalyse.de ein abo abgeschlossen
haben ohne Zustimmung
jetzt kam erste mail durch ein inkasso büro
ich werde mit dem musterbrief dagegen angehen