Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant

Thursday, 7. September 2006

Im Beitrag “Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen” habe ich geschrieben, dass jene Fälle völlig unproblematisch sind, in denen Minderjährige die entsprechenden Verträge geschlossen haben, da diese nicht (voll) geschäftsfähig sind und die Wirksamkeit der Verträge daher vom Einverständnis der Eltern abhängt.

Viele Betroffene lassen sich nun von dem Hinweis der entsprechenden Seitenbetreiber verunsichern, wonach hier der sog. Taschengeldparagraph Anwendung findet. Die Xentria AG schreibt

Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die Rechnung zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph. Welcher besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch begleichen können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den monatlichen Beitrag.

Mit Taschengeldparagraph ist § 110 BGB gemeint. Darin heißt es

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Entscheidend ist hier, dass die vertragsgemäße Leistung bereits “bewirkt” worden sein muss. Mit anderen Worten: es muss bereits bezahlt worden sein. Niemals kann mit dem Hinweis auf § 110 BGB die Zahlung verlangt werden.

Der Taschengeldparagraph hat einen Sinn: Es soll verhindert werden, dass Kinder von Ihrem Taschengeld Dinge kaufen und im Anschluss die Eltern zum Händler gehen, ihr Einverständnis verweigern und dann das Geld wieder zurückfordern. Ohne den Taschengeldparagraphen wäre dies nämlich möglich.

Kurzum: wieder einmal ein Versuch der Betreiber von Internet-Abo-Fallen, die Betroffenen zu verunsichern und zur Zahlung zu bringen.
Nachtrag 03.01.2007
Nähere Informationen finden Betroffene in den FAQ zu Internet-Vertragsfallen.

26 Comments zu 'Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant'

  1.  
    7. September 2006 | 17:58
     

    Hmm. IMHO ist der Taschengeldparagraph in den ABO-Fallen Konstellationen bei Minderjährigen in höchsten Maße relevant, weil die Gegenleistung grade nicht bewirkt wurde. (ich rege ganz vorsichtig an, die Überschrift insoweit kurz zu überdenken)

    “Mit anderen Worten: es muss bereits bezahlt worden sein. Niemals kann mit dem Hinweis auf § 110 BGB die Zahlung verlangt werden.”

    Eben und das ist ja genau die Konstellation, die § 110 BGB beschreibt. Der Taschengeld§ ist genau einschlägig (und verhindert die Zahlungsverpflichtung hinsichtlich künftiger Raten auch wenn diese problemlos aus dem Taschengeld bezahlt werden könnten). Und Ergänzend: Nein, auch die Eltern haften nicht für den Betrag, wenn der Vertragspartner nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist.

    MfkG

  2.  
    Ronny
    7. September 2006 | 19:34
     

    Ihren Einwand versteh ich nicht. Auch Sie sagen doch, dass eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht. Und diese bestünde ja nur, wenn § 110 BGB Anwendung fände.

    Grundsatz bei beschränkt Geschäftsfähigen ist gemäß § 107 BGB, dass deren Willenserklärungen nur beim Einverständnis der Eltern wirksam sind. Liegt ein solches ausdrückliches Einverständnis nicht vor, ist die Willenserklärung des Kindes und damit der Vertrag unwirksam. Hiervon macht nun § 110 BGB insoweit eine Ausnahme, als es keines ausdrücklichen Einverständnisses bedarf. Wenn nun § 110 BGB keine Anwendung findet, bleibt es bei der Regelung des § 107 BGB.

  3.  
    enzo
    24. September 2006 | 10:23
     

    ich habe denen das gesagt und nun schreiben sie das sie meine antwort zu kentniss genommen haben aber weiter mahnen werden……was soll ich machen?

  4.  
    Ronny
    24. September 2006 | 10:34
     

    Was erwartest du denn? Dass die sagen “Huch, gut dass sie uns das sagen.. das wussten wir noch gar nicht… wenn das so ist, verzichten wir selbstverständlich”. Nein, die wissen natürlich sehr genau, dass § 110 BGB keine Anwendung findet. Und weil sie das wissen, wollen sie die Leute einschüchtern.

  5.  
    enzo
    24. September 2006 | 18:08
     

    ich hab ja nur gefragt was ich machen soll…..

  6.  
    flo
    3. October 2006 | 16:23
     

    gut zu wissen!bin nämlich echt verunsichert durch diese xentria ag!will nur nich,dass es schlimmer kommt…

  7.  
    8. October 2006 | 23:15
     

    [...] Auch Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin beschäftigte sich unlängst mit dem Thema Taschengeldparagraph und den Forderungen dubioser Anbieter. Sein Schluss: “Entscheidend ist hier, dass die vertragsgemäße Leistung bereits “bewirkt” worden sein muss. Mit anderen Worten: es muss bereits bezahlt worden sein. Niemals kann mit dem Hinweis auf § 110 BGB die Zahlung verlangt werden.” [...]

  8.  
    Steffi
    5. November 2006 | 21:05
     

    Hallo! Hat jemand von euch die Internetseite und die Geschäftsbdeingungen von 123simsen und freesms24 noch? die haben jetzt die Page und die Geschäftsbedingungen geändert und ich komm an die alten vomn September nicht mehr ran. Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet. Steffi

  9.  
    Tiffany
    6. November 2006 | 19:41
     

    Hallo! Letzten Monat hab ich mich auf w*w.lehrstellen-heute.com angemeldet! dummerweise hab ich ein falsche geburtsdatum angegeben und noch dümmerer hab ich mich einfach komplett angemeldet, obwohl es 84 mir im monat kostet! ich weiß nicht, wie ich auf die idee gekommen bin, mich irgendwo anzumelden, wo es geld kostet. aber ich bin noch 16 und weiß jetzt nicht was ich machen soll, wenn das alles rauskommt!!!

  10.  
    28. November 2006 | 01:29
     

    [...] Auf den ursprünglichen Bericht gab es mittlerweile 108 Kommentare von Betroffenen, die sich mit Rechnungen oder Mahnungen der Betreiberfirma von smsfree24.de konfrontiert sehen. Ungefähr 98 Prozent davon wollten wissen, was sie jetzt tun sollen. Deshalb nochmal mein Tipp: Einfach mal die einschlägigen Berichte und Tipps (genug davon gibt es) durchlesen, das bringt mehr als die 109. Frage “Was soll ich jetzt tun?” [...]

  11.  
    20. December 2006 | 14:02
     

    [...] In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“). [...]

  12.  
    Claudia
    5. April 2007 | 13:53
     

    Ich hab auch diesen Iqfight gemacht war aber erst 15 jahre alt als ich das gemacht hab das heißt ja ich bin nicth vertragsfähig trotzdem bekomme ich immer wieder mahnungen und wo zufällig steht das ich wenn ich noch nicht vertragsfähig war, sollte ich doch bitte eine kopie meiner geburtsurkunde oder personal ausweiße machen um es beweißen zu können.
    Anders rum steht dort ich hätte mich mit dem geburtsdatum 10.12.1987 angemeldet obwohl das nicht stimmt, da ich mein richtiges datum angegeben hab.
    Ich ignoriere die Mahnungen einfach und jetzt soll ich auch noch für anwaltskosten 24 euro bezahlen.
    Ich gehe einfach gar nicht darauf ein.
    Und hoffe das sie bald aufhören.

  13.  
    dominik
    7. May 2007 | 18:19
     

    gibt es eine bestimmte menge die von minderjährigen ausgegeben werden kann????

  14.  
    Dominik
    27. May 2007 | 18:44
     

    Guten Abend
    Ich habe mich bei ***-heute.com ausversehen angemeldet.
    Und dort habe ich alle meine Angaben Falsch eingegeben auser dei E-Mail.
    Und jetzt muss ich 84€ zahlen und meine Eltern wissen nichts davon!
    Können die mich finden? kann ich eine Anzeige wegen der falschen angaben bekommen?

    RJ: Lies dir die FAQ durch. Da sind deine Fragen hinreichend beantwortet.

  15.  
    18. July 2007 | 00:51
     

    [...] FAQ: Internet-Vertragsfallen [...]

  16.  
    Michael Bandel
    23. October 2007 | 14:26
     

    Bei dem Anruf bei geneologie.de habe ich zwecks der Anmeldung meiner 12 jährigen Tochter bei dem dubiosen Anbieter nur gesagt bekommen, das schon ein Anwalt eingeschaltet wurde, darufhin habe ich nie wieder etwas gehört

  17.  
    24. February 2008 | 01:50
     

    [...] "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle: Verbraucherrechtliches.de – Taschengeldparagraph) Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind [...]

  18.  
    Heinz Albus
    31. July 2008 | 11:31
     

    Brief (3. Mahnung) von R.A. Katja Günther an meinen 15 jährigen Sohn
    wegen IQ Fieber Betrag 59 Euro, inzwischen 107,21 Euro.
    Letztmals aussergerichtlich wurde geschrieben, neueste Information.
    “Ich weise darauf hin, dass Minderjährige, welche sich wissentlich alls volljährig gerieren (?) um eine nur an Volljährige auszukehrende Leistung
    zu erhalten, eine Täuschungshandlung begehen. Diese ist das erste objektive Tatbestandsmerkmal des Betrugs im Sinne des § 263 StGB. Schadenersatzansprüche werden daher auf § 823 II BGB i.v.m § 263 StGB
    gestützt. Es kommt deshalb nicht auf die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit
    sondern auf die Deliktsfähigkeit gem. § 19 StGB an.” So der Text der bekannten Frau Günther.!!

  19.  
    Haagen
    12. November 2008 | 18:21
     

    Heute bekam ich Post von einem Inkassobüro, welches angeblich für Tiere-Infos arbeitet. Der Rechnung habe ich mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale und per Einschreiben/Rückschein widersprochen u. mitgeteilt, daß meine Tochter sich auf dieser Seite angemeldet hat.
    Jetzt habe ich allerdings Bedenken bekommen, da sie sich mit meinen Daten angemeldet hat! Somit ist ja nicht zu erkennen, daß sie zu diesem Zeitpunkt erst 13 Jahre alt war.
    Macht das einen Unterschied?

    RJ: Nein, es macht keinen Unterschied

  20.  
    Zwing Tobias
    16. January 2009 | 13:53
     

    hi leuts ich hab mir im internet einen porno gekauft und meine eltern wissen nichts davon! ich habe es nicht bezahlt und deswegen wollen die mich anzeigen! bitte helft mir weil meine eltern sollten davon nichts erfahren!

  21.  
    Marion
    13. April 2009 | 14:27
     

    mein Sohn 14 jahre soll bei http://www.Gesichtsanalyse.de ein abo abgeschlossen
    haben ohne Zustimmung
    jetzt kam erste mail durch ein inkasso büro
    ich werde mit dem musterbrief dagegen angehen

  22.  
    11. June 2009 | 00:16
     

    [...] "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de – Taschengeldparagraph) Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind [...]

  23.  
    Tyron
    10. December 2009 | 20:00
     

    hallo is hir vll jemand der sich mit gesetzen auskenn brauche mal dringent rat
    welches gesetzt gibt es oder wie heisst das gesetz fur dieses problem
    würde mir sehr helffen wen ich das wüsste nun erleutere ich das problem
    ich habe ein online game gespielt castlefight habe da mit einer paysafe card gezahlt
    und der acc wurde gabannt nur weil ich mit meinem bro über eine internet leitung gespielt habe sie fordern nun ausweiss an was kann man dagegen unternehmen hoffe auf eine baltige antwort vielen dank
    hoffe auf eine antwort
    meine email tyron-ichigo1@arcor.de
    hoffe auf eine schnelle antwort
    mfg Brauch euer rat

  24.  
    8. July 2010 | 17:16
     

    und wie kann man dent taschengeldparagraph eine 3 klässler erklären?

  25.  
    12. February 2011 | 20:22
     

    Now, that’s a nice beginning but i’m going to look into that a great deal more. Will show you what more there is.

  26.  
    Felix
    12. May 2012 | 23:45
     

    ich bin 15 und habe mih bi einer seite angemeldett wo ich ein 2 jahres abbo habe jetzt mss ich 95 € bezahlen un habe eine mahnmeldung bekommen
    bei der anmeldung habe ich falsche daten eingegeben (alter) können sie mir nun das geld abverlangen ? Ich habe den Taschengeld paragraf gelesen und die FAQ auch aber ich bin mir dennoch nicht sicher…

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