Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01) hat in der Sportwetten-Szene sicher für einige Aufregung gesorgt. Angeheizt wurde diese offenbar durch die Äußerung eines Anwaltes in der Presse, wonach Kunden Ansprüche auf Rückzahlung verlorener oder getätigter Wetteinsätze geltend machen können.
Hiergegen wendet sich nun “bwin”
Der in die Medien getragenen Rechtsauffassung des Anwaltes liege eine völlige Fehlinterpretation des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, erklärte der bwin-Sprecher. Das Bundesverfassungsgericht halte nämlich ein staatliches Monopol nur unter sehr engen Voraussetzungen für zulässig. Es überlasse dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob er private Anbieter zukünftig zulasse oder ein ausschließlich und konsequent am Gedanken der Spielsuchtprävention orientiertes Monopol errichte. Die Entscheidung betreffe aber nur die Frage, ob zukünftig neue Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erteilt werden müssen.
Rückzahlungsansprüche ließen sich hieraus allerdings nicht ableiten. So habe der Bundesgerichts 1998 entschieden, dass die Genehmigung von “bwin” als staatliche Genehmigungen im Sinne von § 763 BGB anzusehen und auf Grundlage dieser Genehmigung abgeschlossene Sportwetten daher verbindlich seien (vgl. dazu BGH, in NJW 1999, 54). Eine Rückzahlung sei damit ausgeschlossen, erklärte ein Sprecher von “bwin”.
Quelle: beck-online