“Verbraucherschützer” Steinhöfel in der Kritik

Sonntag, 5. November 2006

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtet in der heutigen Ausgabe über eine Welle von Abmahnungen und Klagen, mit der Rechtsanwalt Steinhöfel im Auftrag von Media-Markt gegen Internet-Shops vorgeht. Bei diesen Verfahren geht es oft um die Verletzung von verbraucherschützenden Vorschriften.

Kritisiert wird jedoch die Art und Weise der Maßnahmen.

“Steinhöfel generiert Kosten und ist gnadenlos bei der Vollstreckung”, berichtet Carsten Föhlisch, Justitiar bei “Trusted Shops”. Die Firma hat an 1600 Internethändler Gütesiegel vergeben, “mehrere hundert davon werden von den Media-Märkten mit bösartigen Methoden verfolgt”, sagt der Justitiar.

Föhlisch vermutet - sicher nicht unbegründet - dass es Herrn Steinhöfel nicht darum geht, die Interessen der Verbraucher zu wahren

“Denen geht es um eine Marktbereinigung.”

Als besonders problematisch wird gesehen, dass Herr Steinhöfel die Kosten für die Abgemahnten in die Höhe treibt - unter anderem indem nicht nur eine Abmahnung geschickt wird, sondern gleich mehrere für unterschiedliche Filialen, die jeweils als eigenständige GmbH auftreten

Von einer “massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen” berichtet auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen vertritt. “Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten. Steinhöfel zieht nomadisierend durch die Republik, zu den Gerichten, wo er den größten Erfolg und die höchsten Streitwerte vermutet.” Eine Statistik über die Verfahren führen die Gerichte nicht, sie berichten nur von “sehr vielen, sehr ähnlichen” Fällen.

Gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche allerdings unzulässig, “wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen”.

Einen solchen Missbrauch bejahte der BGH insbesondere, wenn mehrere durch denselben Rechtsanwalt vertretene Konzernunternehmen wegen eines Wettbewerbsverstoßes in der Weise vorgehen, dass sie den Verletzer gleichzeitig in jeweils getrennten Anwaltsschreiben abmahnen (Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99) .

8 Kommentare zu ““Verbraucherschützer” Steinhöfel in der Kritik”

  1.  
    6. November 2006 | 02:40
     

    Media Markt missbraucht Wettbewerbsrecht…

    …der i.d.R. mit begrenztem Liebreiz auftretende RA Steinhöfel (…) werden Kleinhändler und der Internet-Handel aktuell mit Abmahnungen überzogen, vieltausendfach und offenkundig mit dem vorrangigen Ziel, den Wettbewerbern zu schaden. Dies betriff…

  2.  
    6. November 2006 | 13:37
     

    Nunja, wenn ich den FAZ-Artikel richtig verstanden habe, geht Media-Markt ja gerade nicht gemeinschaftlich gegen einen(!) Beklagten vor. Vielmehr kümmert sich jeder Markt um seine eigenen Papenheimer.
    Somit träfe das BGH-Urteil hier nicht zu.

    Dennoch ist die Abmahnwelle eine Gefahr: Für die gesamte Gesellschaft; wie hier nachzulesen ist:
    http://www.tiuz.de/abmahnungen-misbrauch-des-rechts/

  3.  
    6. November 2006 | 22:31
     

    […] RSS-Feed « “Verbraucherschützer” Steinhöfel in der Kritik Media-Markt wehrt sich gegen Kritik […]

  4.  
    8. November 2006 | 00:45
     

    […] Der MediaMarkt Anwalt Steinhöfel steht derzeit unter heftiger Kritik: in der FAZ, im Spiegel, bei verbraucherrechtliches  oder hier - für seine Abmahungen von OnlineShops im Auftrag von MediaMärkten. MediaMarkt wehrt sich bereits gegen die Vorwürfe. […]

  5.  
    8. November 2006 | 19:35
     

    […] Marcel Bartels kann seiner beachtlichen Sammlung von Abmahnungen nun eine weitere hinzufügen: Media-Markt-Anwalt Joachim Steinhöfel, dessen Abmahnpraxis zuletzt in Presse (FAS, Heise, FTD) und Blogosphäre (hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier usw.) in die Kritik geraten war, “informiert” kostenpflichtig, dass er mit einem Satz im Parteibuch-Wiki nicht einverstanden ist. Eine unwahre Tatsachenbehauptung sei da zu lesen, gleichzeitig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. […]

  6.  
    12. November 2006 | 19:30
     

    […] Nachdem die Frankfurter Allgemeine Sontagszeitung bereits in der letzten Ausgabe über die Abmahntätigkeit von RA Steinhöfel berichtet hat, legt sie diese Woche noch einmal nach. Diese Praxis stößt auf Widerstand vor Gericht. So hat das Landgericht München in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten als “mißbräuchlich und damit unzulässig” zurückgewiesen, sagte Richter Peter Guntz dieser Zeitung. Kleine Händler werfen dem Media-Markt vor, sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren, ihnen so Kosten aufzubürden und damit den Wettbewerb zu zerstören. In dieser Sicht unterstützt sie das Münchner Landgericht mit sechs Beschlüssen. […]

  7.  
    15. November 2006 | 15:39
     

    Antwort an die Kanzlei Steinhöfel…

    Hamburg

    2006 Lurusa Gross

    Wenn in den offiziellen Pressemitteilungen des LG München Worte zu lesen sind wie “wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt”, “80 ähnliche Anträge gestellt” und “mit rein formalistischen …

  8.  
    8 — kleinerWinzling
    6. Dezember 2006 | 00:18
     

    Das Thema steinhoefel und Media Markt ist sicherlich mal wieder durch FAZ,Wiso und andere Medien in den Blick der Öffentlichkeit geraten.
    Das Prinzip der Cooperation der beiden Parteien ist schlicht und einfach. Der Media-Saturn holding
    sind die Grenzen des Wachstums gegenüber der Einzelhandelskonkurrenz deutlich geworden. Nach deren flächendeckender “Vernichtung” wuchs dem Zeitgeist entsprechend eine neue Konkurrenz durch den Onlinehandel. Schon im Jahr 2005 gab es massive Abmahnwellen kurz vor der Eröffnung des Media-online.de Stores. Hier wurde von Steinhoefel die Mwst und Versandkosten Abmahnungen massenhaft versand. Hierzu wurde von einer zentralen Stelle, u.a. über Preissuchmaschienen kleine und mittlere Onlinehändler gesucht und dann von der Kanzlei Steinhoefel die Beweiskräftigen screenshots geschossen. Alle händler waren wehrlos weil das zugrundeliegende Urteil vom Landgericht Hamburg erst am 15.9.2006 öffentlich gemacht wurde. Es geht also nicht um täuschungen des verbrauchers sondern um urteile und ständige Rachtssprechung ein eizelner Gerichte. Früher wurde man von diesen “ehrenwerten Herren ” Abgemahnt weil man inkl. Versandkosten geschrieben hatte(selbstverständlichkeit), heute genau andersherum. Interesanterweise gab es auf Mediaonline kurz nach dessen start genau den selben “Verstoß” wie “Steini” massenhaft abgemahnt hatte. Auch sind in allen mir bekannten Fällen die Bevollmächtigungen erst nach den Abmahnungen datiert. Obwohl die “Suche ” der Wettbewerbsverstöße zentral erfolgte, waren die Abmahnungen jeweils vo einem anderen Media Markt.
    Warum macht der Steini dies?
    rechnen wir mal 5000 Abmahnungen in 5 Jahren(niedrig geschätzt). Streitwert durchschnittlich 50.000€, Honorar mit Abmachnung, einzweiliger Verfügung und Prozesstermin ca. 4000.-(weil der Streitwert von den Gerichten oft reduziert wird). Das macht 20Mio Euro an Honorar für Steini.
    Da ist es doch verständlich das er vermutlich kein Honorar von der Media Saturn Holding erhält.
    Die Arbeit dabei ist Fliessbandarbeit deren Ausführung selbst von Hilfsschülern gemacht werden könnte.
    Die Frage ob irgend welche Verbraucherschutz- Absichten als Motivation gelten könnten, erübrigt sich bei der Konstellation von Metro-Tochter Media-Saturn und Steini und den von mir dargelegten Fakten von selbst.
    Für den einen ist das Rechtssystem einkostengünstiges Konkurrenz-Vernichtungssystem für den anderen ein Mittel richtig Stein(i)reich zu werden.
    Nur wehe wenn eines (nicht mehr fernen Tages) jemand dies auch beweisen kann. Dann ist das ein Thema für den Staatsanwalt. Aber mit eine zweistelligen Millionensumme kann man sich dann auch zur Ruhe setzen.
    Nur merkt es der gemeine Verbraucher nicht wenn er für (Sau)blöd verkauft wird.

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