Media-Markt möchte den Vorwurf, es gehe ihnen bei ihren Abmahnungen gegen Internethändler primär um Marktbereinigung, nicht auf sich sitzen lassen.
“Wir wollen nur, dass Wettbewerbsgleichheit gewährleistet ist”, sagte ein Konzernsprecher am heutigen Montag. Wie auch andere Konzerne gehe Media Markt mit Abmahnungen gegen Händler vor, die sich nicht an die Regeln hielten. Besonders im Bereich der Online-Shops gebe es eine Vielzahl von Abmahnungen. “Wir würden unsere Energien auch lieber für andere Dinge einsetzen.” Viele Online-Händler könnten elektronische Produkte nur deshalb günstiger als die Konkurrenz anbieten, weil sie einen Teil des Preises in den Versandkosten versteckten, meint man bei Media Markt. Dies werde man auch in Zukunft nicht hinnehmen.
(Quelle: heise.de)
Das ist natürlich ein legitimer Zweck. Dieser Zweck erklärt jedoch nicht, warum – wenn die aufgekommenen Vorwürfe der unnötigen Mehrfachabmahnung stimmen – bei den Abmahnungen so aggressiv vorgegangen wird. Die Durchsetzung wettbewerbskonformen Verhaltens ließe sich auch erreichen, wenn ein Händler nur von einer Filiale abgemahnt wird.
Um ein wettbewerbskonformes Verhalten zu erreichen müssen die Abmahnungen auch gar nicht in so grosser Zahl gleichzeitig ausgesprochen werden.
Ausserdem ist es zur Durchsetzung eines wettbewerbskonformen Verhaltens auch nciht notwendig, während des einstweiligen Verfügungsfahrens in der gleichen Sache vor einem anderen weit entfernten Gericht Klage im Hauptsacheverfahren zu eröffnen.