Schlagabtausch zwischen FAS und Steinhöfel

Sunday, 12. November 2006

Nachdem die Frankfurter Allgemeine Sontagszeitung bereits in der letzten Ausgabe über die Abmahntätigkeit von RA Steinhöfel berichtet hat, legt sie diese Woche noch einmal nach.

Diese Praxis stößt auf Widerstand vor Gericht. So hat das Landgericht München in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten als “mißbräuchlich und damit unzulässig” zurückgewiesen, sagte Richter Peter Guntz dieser Zeitung. Kleine Händler werfen dem Media-Markt vor, sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren, ihnen so Kosten aufzubürden und damit den Wettbewerb zu zerstören. In dieser Sicht unterstützt sie das Münchner Landgericht mit sechs Beschlüssen.

Diese Berichterstattung blieb jedoch nicht ohne Echo, so hat RA Steinhöfel die Artikel in der ihm eigenen Art bewertet (vgl. hier und hier). So rügt er unter anderem die Auskunftsbereitschaft des zitierten Richters

Bei den in dem Text erwähnten Verfahren handelt es sich um Verfügungsverfahren, an denen der Prozeßgegner bislang nicht beteiligt ist. Die Beschlüsse wurden mit Rechtsmitteln angegriffen. Es stellt beim derzeitigen Verfahrensstand einen glasklaren Verstoß gegen die Zivilprozessordnung (§ 922 Abs. 3) dar, von der Existenz dieses Verfahrens auch nur den Gegner zu informieren; dies gilt natürlich erst Recht für die Presse. Ich halte es für unvorstellbar, das ein unbefangener Richter gegen diese, selbstverständlich auch ihn bindenden, gesetzlichen und dienstlichen Vorschriften verstößt und zum Informanten wird. Ich habe daher die Präsidentin des Landgerichts München um eine Stellungnahme zu der Behauptung gebeten, ein Richter, der an dem nicht rechtskräftigen Beschluß beteiligt war, habe einen derartigen Rechtsverstoß begangen.

Die Berichterstattung der FAS hatte auch von anderen Seiten für zahlreiche Reaktionen gesorgt. Die Frankfurter Rundschau schreibt

Ohne des Mitleids mit Anbietern verdächtig zu sein, die Verbraucherschutzvorschriften missachten, stellt sich sogar der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf die Seite der Internethändler. Media-Markt sei “nicht der Engel der Branche”, sagt Sprecher Christian Fronczak. Erst am vergangenen Mittwoch wurde Media-Markt vom Oberlandesgericht Karlsruhe wegen irreführender Werbung verurteilt. Dass dieses Unternehmen Ordnungshüter spielt, sei “nicht nur unglaubwürdig, sondern geradezu paradox”.

Was Media-Markt erreichen will, ist für die Verbraucherschützer eindeutig. Kleingewerbetreibende und Existenzgründer, die gerade erst die Schwelle vom Verbraucher zum Unternehmer überschritten hätten, würden teils wegen “Lapalien” abgemahnt. “Nach unserer Einschätzung handelt es sich um eine Art Marktbereinigung zulasten der Verbraucher.”

Hinter den Abmahnungen scheine ein System zu stecken, so Fronczak. Bei vielen Internethändlern träfen mehrere Abmahnungen zum selben Sachverhalt ein, die von unterschiedlichen Filialen verschickt wurden. Die Konsequenz: Wegen eines Verstoßes fallen gleich mehrfach Mahn-Kosten an. “Media-Markt zieht sich gerne auf seine Struktur als Holding mit Filialen zurück”, sagt Fronczak.

Die Behauptung, dass wegen ein und desselben Verstoßes mehrere Abmahnungen von unterschiedlichen Filialen verschickt werden, weist Steinhöfel allerdings zurück:

Es wäre rechtlich in der Tat unzulässig, wenn derselbe Verstoß von verschiedenen Märkten gleichzeitig verfolgt würde. Allerdings gibt es nicht einen einzigen solchen Fall

Merkwürdig.. wurde Media-Markt in dem bereits letzte Woche zitierten BGH-Urteil vom 17. Januar 2002 (Az. I ZR 241/99) nicht genau das vorgeworfen?

Mit Schreiben vom 8. Dezember 1996 mahnte die Klägerin, vertreten durch ihren Hamburger Rechtsanwalt, die Beklagte wegen dieser Werbung ab. Mit gleichlautendem Schreiben vom selben Tag mahnte ein zum selben Konzern wie die Klägerin gehörendes Berliner Media-Markt-Unternehmen die Beklagte ebenfalls ab, wobei es durch denselben Hamburger Rechtsanwalt vertreten wurde.

Das sagt zwar nichts über die aktuelle Praxis aus, widerlegt aber zumindest die Behauptung, dass es “nicht einen einzigen” solchen Fall gibt.

5 Comments zu 'Schlagabtausch zwischen FAS und Steinhöfel'

  1.  
    13. November 2006 | 00:20
     

    [...] Mehr zu den Hintergründen bei Ronny Jahn und Udo Vetter. Trackback URL · Gelesen: 2 · heute: 2 [...]

  2.  
    13. November 2006 | 00:57
     

    [...] Ohne inhaltlich weiter auf den Schlagabtausch zwischen dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung bzw. deren Autor Georg Meck einzugehen – nur mal so die Frage: [...]

  3.  
    Nun-ex-Referendar
    13. November 2006 | 16:16
     

    Was mich am meißten in dieser Sache verwundert, warum nicht schon früher andere Wettbewerber auf die gleiche Idee gekommen sind.

  4.  
    13. November 2006 | 19:32
     

    [...] Update: Laut FAS hat das LG München I Anträge von Mediamärkten auf einstweilige Verfügungen abgelehnt, (vgl. Capital) ohl wegen Rechtsmissbrauchs. Wegen des Artikels gibt es jetzt eine (vorläufig außergerichtliche) Auseinandersetzung. [...]

  5.  
    13. November 2006 | 22:33
     

    Notizen zum §922 Abs. 3 ZPO…

    Unwort

    2006 Lurusa Gross

    Ich denke das Wort “Einstweilige Verfügung” hat alle Voraussetzungen, um im Jahr 2006 zum Unwort des Jahres zu werden. Erheblichen Anteil daran hat §922 Abs. 3 ZPO.
    Einstweilige Verfügungen werden r…

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