Weitere Klagen wegen Verfall von Prepaid-Guthaben

Wednesday, 29. November 2006

Die Rechtslage hinsichtlich des Verfalls von Prepaid-Guthaben ist ziemlich eindeutig: das OLG München entschied, dass eine Verfallfrist von 12 Monaten unzulässig ist, das LG Düsseldorf hielt sogar eine Verfallfrist von 15 Monaten für unwirksam. Dennoch gibt es noch immer Provider, die sich dieser Rechtslage nicht beugen wollen und gebetsmühlenartig darauf verweisen, dass sie selbst von den Urteilen ja nicht betroffen sind.

Es sind also weitere Klagen nötig. Wie Computerpartner.de heute berichtet, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg inzwischen weitere Prepaid-Anbieter abgemahnt und Klage gegen den T-Mobile beim Landgericht Köln eingereicht.

10 Comments zu 'Weitere Klagen wegen Verfall von Prepaid-Guthaben'

  1.  
    29. November 2006 | 13:33
     

    Die sollen sich mal beeilen. Ich hab gerade für’s Zweithandy eine Karte bei einem Prepaid-Anbieter bestellt. Der sieht auch den Guthabenverfall vor. Wäre doch schön einfach, wenn man im Streitfall einfach auf ein passendes Urteil verweisen könnte.

  2.  
    1. December 2006 | 00:31
     

    Absolut unverständlich, warum sich die Anbieter nicht beugen… kann mir nicht vorstellen, das durch diese Guthaben-Regelung so viel Gewinn flöten gehen soll. Guthabenverfall ist einfach nicht im Sinne vom Kunden.

  3.  
    Gesi
    18. December 2006 | 23:56
     

    Auch ich hatte um Zurück-Zahlung gebeten, nachdem im April 2005 mein Prepaid Handy in Spanien gestohlen wurde.
    Ich hatte es nach meinem Urlaub dann als gestohlen gemeldet bei T-Mobile.
    Da erklärte man mir schon, eine Rückzahlung ginge nicht.

    Nun nach diesen Urteilen habe ich wieder 2006 vorsichtig angefragt und auch auf die Urteile hingewiesen.
    Es am erneut ein abschlägiger Bescheid mit dem Text:

    Sehr geehrte Frau xxxx,

    in Ihrem Schreiben vom haben Sie uns gebeten, Ihnen das Restguthaben
    von Ihrem Xtra-Konto zu erstatten.

    Wir verstehen sehr gut, dass Sie Ihr Guthaben vollständig nutzen
    möchten. Da ein Guthaben fest an den Xtra-Vertrag gekoppelt ist,
    können wir es allerdings nicht auszahlen.

    Und auch wieder bereitstellen können wir das Guthaben leider nicht
    mehr, da Ihre Xtra Card schon vor mehr als drei Monaten gelöscht
    wurde – dem längsten Zeitraum, in dem dies möglich ist.

    Es tut uns leid, dass wir Ihnen in diesem Punkt nicht mehr
    entgegenkommen können.unter 0900 100 2202* an, wenn wir wieder etwas
    für Sie tun können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mxxxxx Blxxxxxxxxx
    T-Mobile Kundenservice

    tja, umgekehrt, wenn ich denen noch einen Betrag geschuldet hätte, den hätten Sie mit Sicherheit eingeklagt.

    Mich hat T-Mobile als Kunden verloren.

    Gruß Gesi

  4.  
    Astrid
    26. March 2007 | 11:47
     

    Am Wochenende erhielt ich eine SMS von T-Mobile, daß meine Phonetime am 4.4.07 ablaufen würde, wenn ich nicht erneut auflade. Mein derzeitiges Guthaben beträgt Euro 15,20. Daruafhin rief ich heute bei T-Mobile an und berief mich auf die o.g. Gerichtsentscheide. DAraufhin wurde mir von dem Sachbearbeiter mitgeteilt, daß seit dem 25.3.07 das Guthaben auch bei T-Mobile nicht mehr verfällt und endlos genutzt werden kann.
    Also hat auch T-Mobile endlich ein Einsehen und dieses Ärgernis ein Ende.
    Viele Grüße Astrid

  5.  
    18. June 2009 | 11:43
     

    Ich verstehe die Anbieter auch nicht, warum man solche AGBs überhaupt einführt. irgendwann kommen diese versteckten Kosten doch eh raus. und dann? Wieviel ist eine kaputte Reputation denn Wert?

  6.  
    9. December 2009 | 14:07
     

    Also ich bin echt dafür, dass das verboten wird. Mir ist es auch mal passiert das mein Guthaben verfallen ist und ich fand das gar nicht lustig. Ich habe ja schließlich dafür bezahlt und erwarte dann auch dass ich es nutzen kann wann und so lange ich möchte.

  7.  
    15. December 2009 | 13:07
     

    Finde ich jetzt nicht so interessant weil ich immer zu seriösen Anbietern greife und mir keinen billig schrott aufquatschen lasse!

  8.  
    7. January 2010 | 16:12
     

    Hey Alex, jop ich finde es auch klüger sich im Vornhinein zu informieren, dann hat man hinterher mit sowas keinen Ärger!

  9.  
    12. June 2010 | 00:15
     

    also d sind die kunden schon selbst schuld. sowas steht ganz klar im vertrag. wer sich nicht informiert ist selbst schuld. da hilft auch kein klagen.

  10.  
    22. June 2010 | 16:00
     

    leider steht es nicht immer im vertrag. und in diesen fällen ist die klage auch absolut gerechtfertigt

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden. Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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