Magolino GmbH mahnt verbraucherrechtliches.de ab

Samstag, 30. Dezember 2006

Gestern fiel mir neben einem Brief vom Finanzamt mit meinen Steuerbelegen auch ein A4-großer Umschlag von Herrn Rechtsanwalt Tobias O. Keber aus meinem Briefkasten entgegen. Herr Keber teilt mir mit, dass er die Magolino GmbH vertritt und es auf verbraucherrechtliches.de angeblich unzulässige Inhalte gibt.

1. Im Artikel “Abo-Abzocke für Bildungsbürger” sei das Angebot unter magolino.com nur sehr unzutreffend beschrieben. Außerdem stelle die Bezeichnung “Abo-Abzocke” eine unzulässige Schmähkritik dar. Eine interessante These, die Herr Keber rechtlich leider nicht weiter begründet.

2. In dem Beitrag “Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen” verstoße der Passus

Um auf “Nummer sicher” zu gehen, sollte man gegenüber den Betreibern die Anfechtung und - hilfsweise - den Widerruf erklären (s.o.). Am Besten das Ganze per Einschreiben/Rückschein, damit der Zugang auch bewiesen werden kann. Dann wäre es auch hilfreich, Screenshots von den jeweiligen Seiten anzufertigen, um im Streitfall auch darlegen zu können, wie die Anmeldeseiten ausgesehen haben.

gegen das Rechtsberatungsgesetz. Aufgrund dessen macht Herr Keber nun einen Unterlassungsanspruch der Magolino GmbH geltend - freilich ohne auch hier zu begründen, worauf sich dieser Anspruch stützen soll.

3. Schließlich seien in dem Artikel “Auswertung der Umfrage zu Internet-Abo-Fallen” “journalistische Sorgfaltspflichten” verletzt, so dass auch dieser Artikel gelöscht werden müsse. Auch hier wird bei den Ausführungen von Herrn Keber nicht deutlich, worin eine Rechtsverletzung der Magolino GmbH bestehen soll.

In allen drei Punkten soll ich mich bis zum 05.01.2007 zur Unterlassung verpflichten - außerdem soll ich natürlich die Kostennote in Höhe von 756,09 € bezahlen.

Nachtrag [03.02.2009]: Winnerking/Magolino locken in Vertragsfalle

280 Kommentare zu “Magolino GmbH mahnt verbraucherrechtliches.de ab”

  1.  
    70 — Klaus E.
    21. Januar 2008 | 01:07
     

    Hallo zusammen, mich hats auch erwischt und hab jetzt noch eine Woche Zeit, diese 89.99 Euro zu zahlen. Ich wollte schon ein paar mal mit den Leuten reden bzw. mailen, aber die reagieren gar nicht auf meine Fragen. Die schicken nur Beweise z.B. IP Nummern und Logindaten… Wer kann mir sagen was passiert wenn ich nicht zahle. Kommt es dann noch schlimmer für mich? Ich finde es reine Abzocke!!!

  2.  
    69 — manolito c.
    18. Januar 2008 | 11:28
     

    Als Mitbetroffener des sog. “winnerking” werde ich natürlich nicht zahlen.
    Ich frage mich nur nach den “Erfolgen” der diversen Strafanzeigen.
    Wird die Staatsanwaltschaft denn überhaupt tätig?
    Wer hat Ergebnisse?

  3.  
    68 — Elmar Pasenau
    15. Januar 2008 | 12:42
     

    Hatte bei einem Gewinnspiel mit gemacht, und nach 14 Tagen hatte ich ein Gutschein-Magazin für 94,88 € monatlich für ein Jahr sowas nenne ich Napping.
    Habe mich auch schon bei Mangoline per Email beschwert und mein Widerruf eingereicht, aber das hat nicht gefruchtet.

  4.  
    67 — Karl Koss
    14. Januar 2008 | 11:18
     

    Ich hätte gerne mal gewußt, wie eine Klage der Firma Magolino ausfällt.
    Wer kann von einem erfolgreichen Widerspruch zum Mahnbescheid berichten.Wie lange kann diese Firma noch solch ein Geschäftsgebaren betreiben? Ist es nicht eigentlich
    schon ein Fall für die Staatsanwaltschaft? Sind die örtlichen Behörden aus Erlangen nicht allmählich aucb in diesem Fall gefordert?

  5.  
    66 — günther Staszewski
    11. Januar 2008 | 18:07
     

    Hallo Leute!
    Mir erging es so am 15. November. Am 30.11.2007 erhielt ich dann die Rech-
    nung über 89,00€. Mein Rat: Ablehnen und unseriöses Verhalten, Manipula-
    tion,Täuschung und Stalking ansprechen. Nur keine Angst zeigen oder klein
    beigeben. Ja es fällt auch unter Stalking. Auszug aus MDR.de -Escher: “Der Begriff Stalking (von engl. “to stalk”) ist der Jagdsprache entlehnt und be-
    schreibt das Pirschen, das Anschleichen und Einkreisen der Beute. In der Psychologie wird darunter die obsessive verfolgung, Belästigung und Bedro-
    hung einer Person gegen deren erklärten Willen verstanden Der Stalker ver-
    sucht das Leben der betroffenen Person zu bestimmen und die totale Kontrol-
    le über sie zu erhalten. ”
    Die habe ich mit der Wahrheit bombardiert und die Unterlagen an den MDR-Escher geschickt. Nur so geht es. Halte Sammelklage für angebracht.

  6.  
    65 — Nata
    10. Januar 2008 | 21:43
     

    Hab auch ein Rechnung von Magolino heute erhalten über 89,88 Euro,
    weil ich 1x ein Gewinnspiel angeklickt habe !! Keine Anung was man tun muss. Hat jemand schon Strafe bezahlt, können die Klage gewinnen

    gruß

  7.  
    64 — Normality
    16. Dezember 2007 | 01:58
     

    Wie heißt es doch so schön ? Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Viele Leute sind einfach zu faul, ja ich betone nochmal “zu faul” die Erklärungen und das Impressum richtig durch zu lesen !
    Dann hätten diese Möchtegernfüchse viel weniger Umsatz !!!
    Ich gebe Euch allen einen guten Tip…

    !!!! Nicht zahlen !!!!

    MfG

  8.  
    63 — Pat
    13. Dezember 2007 | 21:18
     

    Wollen von mir auch 99,88 und drohen mit mit Klage, werde aber nich zahlen, sondern Anzeige erstatten.

  9.  
    62 — Johnny
    12. Dezember 2007 | 23:08
     

    Hab auch ein Rechnung von Magolino erhalten über 89,88 Euro,
    weil ich 1x ein Gewinnspiel angeklickt habe !!

    Werde aber keinen Cent an die bezahlen !!

  10.  
    61 — johannes
    7. Dezember 2007 | 17:06
     

    hallo ich habe auch eine rechnung von mangolino erhalten ich habe nicht darauf reagiert und dann kam auch schon die erste mahnung jetzt weiß ich nicht was ich machen soll ich werde aber auf keinen fall zahlen gruß

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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