Unterhaltsame Pressemitteilungen des LG Coburg

Dienstag, 2. Januar 2007

Juristen macht man häufig den Vorwurf eines hölzernen Schreibstils. Meist stimmt das sogar (der Autor hat das – zu seinem Leidwesen – bei sich selbst auch schon beobachtet). Doch es gibt Ausnahmen.

Bereits vor einigen Wochen ist hier eine Pressemitteilung des LG Coburg aufgefallen. Diese war in einer für Gerichts-Presseinformationen ungewöhnlich lockeren Art formuliert. Wurde in dieser Pressemitteilung deren Urheber noch verheimlicht, bekannte er sich in den weiteren Publikationen zu seiner Kreativität: So zum Beispiel in einer Mitteilung zu einem Urteil im Versicherungsrecht, die wie folgt eingeleitet wurde

Der paffende Marlboro-Man als Inbegriff von Freiheit und romantischen Abenteuern? Wer heute noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Rauchen führt in der Regel in den Tod - mittlerweile nachzulesen auf jeder Zigarettenpackung. Der trotzdem seine Gesundheit ruinierende Glimmstängelkonsument muss sich daher nicht wundern, wenn die Allgemeinheit die Kosten seiner Last nicht länger tragen will. So gewährt beispielsweise die Versicherungsbranche für Raucher Versicherungsschutz nur mit Aufschlag. Und dies auch nur dann, falls der Versicherungsnehmer freimütig seinen Tabakkonsum einräumt. Denn ansonsten geht er im Versicherungsfall unter Umständen gänzlich leer aus.

Als Verfasser der Mitteilung ist Raffaele Trotta angegeben - seines Zeichens Richter am Landgericht. Man sieht also: auch Richter können anders.

Sehr lesenwert auch die Mitteilung mit dem Titel “Glühende Papilloten“:

“Nicht geeignet zum Trocknen von Haustieren!”. Mit einem solchen Warnhinweis werden in den USA Mikrowellenherde versehen. Der Grund: Herrchen soll nicht auf die Idee kommen, seinen nassen Fiffi in der Mikrowelle zu trocknen - und nach dem zwangsläufigen Ableben des Vierbeiners horrende Schadensersatzsummen vom Hersteller fordern. Wie sieht es in Deutschland mit Hinweispflichten von Produktherstellern bzw -verkäufern aus? Ist vor jeder denkbaren Gefahr, sei sie noch so banal und selbstverständlich, zu warnen?

Vielleicht sollte Herr Trotta mal überlegen, ob er nicht mit dem Bloggen anfangen will.

Link: Weitere Pressemitteilungen von Herrn Trotta bzw. vom LG Coburg

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