Verbraucherzentrale warnt vor studenten-kreis.de

Sunday, 7. January 2007

Vorgestern machte mich eine Freundin auf eine E-Mail aufmerksam, die wohl zur Zeit an Studenten der Universität Magdeburg massenhaft verschickt wird

Hallo,

Studenten-Kreis.de wünscht Dir viel Erfolg im neuen Jahr!

Auch in 2007 werden wir Studenten bei der Finanzierung des Studiums unterstützen.

Weitere Infos unter www.Studenten-Kreis.de .

Viele Grüße

Das Team von Studenten-Kreis.de

Eine wirklich freundliche E-Mail. Wie das Finanzierung-Konzept nun funktionieren soll, beschreiben die Betreiber wie folgt

Wir bilden Gruppen (sog. „Kreise“) mit jeweils 11 Mitgliedern, davon beschenken (Erklärung s. b. unter “Anmerkung”) 10 Mitglieder das 11. Mitglied, das an 1. Rangfolge des Kreises steht, mit jeweils € 200,- (10 x € 200,- = gesamt € 2.000,- für das Mitglied an Rangfolge Nr. 1). Dieses Mitglied scheidet nach Erhalt des Geldes aus dem Kreise-System aus. Die 10 Mitglieder, die in der ersten Runde je € 200,- bezahlt haben, bekommen nun jeweils einen eigenen, neuen Kreis und stehen hier an 1. Stelle in der Rangfolge, dies ohne nochmals einen Geldbetrag einbringen zu müssen. Sobald nun der neue Kreis mit weiteren 10 Mitgliedern gefüllt ist (für das Füllen sorgen wir), erhält das in diesem neuen Kreis an 1. Stelle in der Rangfolge stehende Mitglied die Geschenke (jeweils € 200,- = gesamt € 2.000,-) der anderen Mitglieder. Dieses beschenkte Mitglied scheidet wieder aus. Die 10 Mitglieder, die jetzt wieder übrig sind, erhalten wie oben beschrieben jeweils einen eigenen Kreis, usw.. Dadurch, dass es sich hierbei um ein offenes System handelt, bei dem immer neue Mitglieder dazukommen, erhalten alle Teilnehmer das Zehnfache ihres “Geschenkes” zurück, das heißt also, jeder Teilnehmer, der € 200,- gibt, erhält dafür € 2.000,- zurück. Das entspricht einem Überschuss von € 1.800,-.

Klingt alles ganz einfach – ist jedoch alles andere als neu. Mit solchen Schenkkreise beschäftigen sich regelmäßig die deutschen Gerichte (eine Auswahl entsprechender Urteile findet man auf www.schenkkreis-recht.de). Auch der BGH hatte sich im vorletzten Jahr mit einem solchen Projekt zu befassen und erklärte es für sittenwidrig, da es auf ein Schneeballsystem gerichtet war (Urteile vom 10. November 2005, Az. III ZR 72/05 und III ZR 73/05, vgl. Pressemitteilung)

Die Verbraucherzentrale Bayern wurde ebenfalls bereits auf den “Studenten-Kreis” ausmerksam und warnt ausdrücklich davor

Für Verbraucherschützerin Kerstin Wörl ist der Haken an der Sache offensichtlich: Damit dies funktioniert, müssen für jeden einzelnen Teilnehmer wieder zehn neue gefunden werden. Mit jeder Runde erhöht sich so lawinenartig die Mitgliederzahl. Schon in kürzester Zeit ist das System gesättigt und es findet sich niemand mehr, der Mitglied sein kann oder will. [...] “Die meisten, der neu geworbenen Studenten werden auf ihrem Einsatz von 200 Euro sitzen bleiben”, befürchtet Kerstin Wörl, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

(gefunden beim Kollegen Geburtig)

2 Comments zu 'Verbraucherzentrale warnt vor studenten-kreis.de'

  1.  
    Nina Zimmermann
    11. January 2007 | 12:28
     

    ProSieben ist auf der Suche nach Betroffenen, die entweder schon Geld eingezahlt haben oder diese Email erhalten haben. Wir würden gerne darüber berichten, evtl. helfen und andere Studenten warnen.
    Bitte melden Sie sich unter: Nina.Zimmermann@prosieben.de

  2.  
    14. January 2007 | 02:26
     

    [...] Über verbraucherrechtliches.de bin ich auf Schenkkreis-Recht gestoßen, einer Seite mit allerlei Informationen und Urteilen zum Phänomen Herzkreise und Schenkkreise, wie es der für Schenkkreis-Recht verantwortliche Kollege Feser beschreibt. Weitere Seiten vom Kollegen Felser gibt es zu Arzthaftung-Recht und Versicherung-Recht. [...]

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden. Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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