Ärger mit der FlexFon GmbH

Mittwoch, 17. Januar 2007

Die Verbraucherzentralen werden überhäuft mit Beschwerden von Verbrauchern, die Ärger mit der Firma FlexFon haben. Einige berichten, dass sie nach einem Werbeanruf die Bestätigung eines Telefonvertrages erhalten, obwohl sie bei dem Telefonat ausdrücklich erklärten, dass sie hieran keinerlei Interesse haben. Andere hingegen baten lediglich um Informationsmaterial und erhielten daraufhin eine Vertragsbestätigung. Und wieder andere – angebliche Neukunden – schworen Stein und Bein nie mit FlexFon telefoniert zu haben.

Die Verbraucherzentrale führt wegen dieser Vorgänge aktuell einen Prozess gegen die FlexFon GmbH.

Viele Betroffene fragen, wie sie sich nun zu verhalten haben. Dabei sind im Wesentlichen zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:

1. Telefonat hat statt gefunden und der Angerufene ist auf das Angebot eingegangen

Wenn bei einem unerwünschten Werbeanruf der Umstellung auf FlexFon zugestimmt worden ist, ist ein Vertrag zustande gekommen. Die Wettbewerbswidrigkeit des Anrufes ändert daran nichts. Auch die Tatsache, dass kein Vertrag „unterschrieben“ wurde, ändert an dessen Wirksamkeit nichts. Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden.

Es besteht aber die Möglichkeit des Widerrufs innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Diese befindet sich in der Auftragsbestätigung der FlexFon GmbH. Der Widerruf sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen, um den Zugang im Zweifel auch beweisen zu können.

2. Es gab kein vorheriges Telefonat oder aber das Telefonat hat zwar stattgefunden, der Angerufene hat eine Umstellung jedoch abgelehnt bzw. wollte lediglich Informationsmaterial

In diesen Fällen ist natürlich kein Vertrag zustande gekommen. Wenn FlexFon das Gegenteil behauptet, muss es das auch beweisen. Zunächst sollte man darauf hinweisen, dass kein Vertrag geschlossen worden ist und dass keine Zahlungen erfolgen werden. Ferner sollten die Betroffenen sofort den bisherigen Telefonanbieter (meistens Telekom) informieren, dass eine Umstellung zu unterbleiben hat bzw. bei bereits erfolgter Umstellung die Rückumstellung zu fordern. Teilweise wird von den Mitarbeitern in den Call-Centern der Telekom oder in den T-Punkten behauptet, es sei eine “Kündigungsbestätigung” von FlexFon erforderlich. Dies ist natürlich Unsinn.

Sofern die Umstellung auf FlexFon schon stattgefunden hatte und bis zur Rückumstellung ausgehende Telefongespräche geführt worden sind, kann die FlexFon diese als ungerechtfertigte Bereicherung bezahlt verlangen. Dabei ist zu beachten, dass die Gesprächskosten nicht höher sein dürfen, als bei Ihrem vorherigen Telefonanbieter. Der FlexFon GmbH stehen keine Grundgebühren, keine Umstellungskosten oder andere Pauschalen zu.

Die FlexFon GmbH mahnt sehr hartnäckig und hat in vielen Fällen auch schon ein Inkassobüro eingeschaltet. Es genügt, einmal zu reagieren, d.h. zu erklären, warum die Zahlung verweigert wird. Weitere Mahnungen können ignoriert werden, selbst wenn sie von einem Rechtsanwalt kommen. Die Mahnungen sollten allerdings aufbewahrt werden. Nur wenn ein Mahnbescheid von einem Gericht eintrifft, muss unbedingt Widerspruch eingelegt werden.

30 Kommentare zu “Ärger mit der FlexFon GmbH”

  1.  
    30 — Schwarze Mann
    5. Dezember 2009 | 18:27
     

    Domain rechtsanwalt-bleiker.de
    Letzte Aktualisierung 12.11.2009
    Domaininhaber
    Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

    Domaininhaber: Allgemeiner Debitoren und Inkasso Dienst GmbH
    Adresse: Eduard-Pestel-Str. 7
    PLZ: 49080
    Ort: Osnabrück
    Land: DE

    Man muss nur 1 und 1 zusammen zählen.
    PS: Wenn einer hier beim InkassoBüro anrufen soll dann bitte drauf achten dass kein Datenableich machen DA DIESE INKASSO KEIN DATEN VON IHNEN HAT UND SIE VERSUCHEN NUR DATEN ZU SAMMELN UND NICHT ZU VERGLEICHEN. zB. Geburtsdatum u.s.w

  2.  
    29 — Wilhelm Eßer
    16. Oktober 2009 | 12:27
     

    Auch ich bin Flexfon Geschädigter.
    Mir wurde mit der üblichen Medhode ohne mein Wissen der Telefonanschluß bei der Telekom verändert. Nach einer halbjährlichen Brief-, Fax- und E-Mailschlacht hatte ich nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ruhe.
    Aber die Geschichte war noch nicht zu Ende. Ich habe alle meine Verträge bei der Deutschen Telekom gekündigt, wewil Sie mir bei der Abwehr der unberechtigten Forderungen der Fa. Flexfon nicht geholfen hat. Das hatte sogar noch einen angenehmen Nebeneffekt. Heute bin ich zufriedener Kunde bei der Gesellschaft Eins und Eins und spare auch die Hälfte meiner vorherigen Telefonkosten

    Wilhelm

  3.  
    28 — Julia Sattler
    21. April 2009 | 17:02
     

    Ich kann mich nur allen Vorrednern anschließen. Flexfon ist ganz miese Abzocke. Sobald man sich aber wehrt und nicht aus Angst bezahlt, ist nichts mehr dahinter. Sollte ich noch mehr Ärger mit dem Unternehmen haben, werde ich mich an das Fernsehen wenden. Solchen Leuten muss man doch das Handwerk legen. Geht ja gar nicht.

  4.  
    27 — Kamarasvin Achara
    23. November 2008 | 21:14
     

    der Anwalt Christian Bleiker schreibt:
    Nur durch einen rechtzeitigen Zahlungseingang können Sie das Verfahren noch stoppen.
    Die Kosten für unsere Beartragung müssen Sie unter den Geschichtspunktt des Verzugsschadens tragen.
    Vorher ca 1 wo. kam einen Mahnung, wo ich die Rechnung von 27,60€ bezahlten sollte! ich wuste nicht ehrlich gesagt warum???
    ich habe weder irgend einen Vertrag unterschrieben noch irgend was bestellt!

    ich frage mich warum man diese Firma nicht endlich verbeten uns solche Briefe zu schicken??
    mfg
    KA

  5.  
    26 — Marcel Möller
    21. Oktober 2008 | 17:03
     

    Servus liebe geschädigten,
    meine Großmutter ist auch versucht worden Geld vom Konto abzubuchen.
    Nur das dumme ist als wir einen Brief bekamen von der FlexFon Gesellschaft stand oben der Name von meinem Großvater drauf der schon seit 1989 Verstorben ist.
    Ich habe darauf hin gleich eine E-Mail aufgesetzt wie sie den auf das schmale Brett kommen würden das mein Großvater einen Vertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen hätte bzw. unterschrieben.

    Es kahm einen Tag später eine e-Mail zurück das ich das doch anhand eine Sterbeurkunde beweisen solle.

    Daraufhin habe ich die netten Herren und Damen mal darauf hingewiesen das ich nicht in der Beweispflicht bin und sie mir erstmal den Unterschrieben vertrag zeigen sollen.

    Ich habe dann mal eine Rücksprache mit einem Bekannten Rechtsanwalt gehabt und er sagte mir. Das ich eine E-Mail schreiben solle und die sterbe Urkunde beifügen soll.
    und dabei schreiben das so ein verhalten menschenverachtend wäre und sollte der Bankeinzug nicht mit sofortiger Wirkung stoppen, werden Rechtliche Schritte eingeschlagen.

    Und man siehe da sie haben auf einmal aufgehört Geld abzubuchen.

    Es sei gesagt das sie sich auf jeden Fall das Geld wieder holen sollten also eine Rückbuchen machen sollten und auf Inkasso schreiben nicht antworten.
    Erst wenn ein gerichtliches einschreiben kommt, auf jedenfalls Wiederspruch einlegen.

  6.  
    25 — Doris Schröter
    6. Oktober 2008 | 12:15
     

    Habe auch schlechte erfahrungen gemacht mit FlexFon habe nie einen vertrag Unterschrieben oder gesehen musste aber 100 € bezahlen frage mich nur für was das die mich angerufen habea gegen oder was sonst was soll man da gegen tun . Hatte auch schon einen nkassobrief bekommen das ich ja seint dem Jahr 2006 dem Unternehmen noch Geld schulden würde was dann auch bezahlt habe . Ich bitte um hilfe ob man das Geld wieder zurück klagen kann .

    Bis dann Doris

  7.  
    24 — Ulrich Maurer
    30. September 2008 | 00:25
     

    Ich kann nur jeden vor dieser Firma warnen.Am besten gleich den Hörer auflegen,wenn einmal einer von Flexfon anruft.Aus angeblichem Infomaterial wurde plötzlich ein Vertrag.Aber ich habe mich von dieser Firma nicht einschüchtern lassen.Inzwischen hat Flexfon die Aktion 2,45€ von mir
    einzufordern mehr Geld gekostet als alles andere.Also hart bleiben.Bei Bagatellbeträgen haben die keine Chance.

  8.  
    23 — Silke Elke
    24. September 2008 | 09:59
     

    Bei uns hat sich jetzt nach über einem Jahr Funkstille ein dubioser Rechtsanwalt gemeldet.Alles sehr mysteriös!! Wir haben schon die Anwaltskammer eingeschaltet. Mittlerweile denke ich, dass vor Gericht vielleicht mal eine Klärung möglich wäre und wir dann endlich Ruhe hätten.
    Zahlen werden wir jedoch erstmal gar nichts

  9.  
    22 — J. Burgard
    22. September 2008 | 11:52
     

    Hallo an alle FlexFon-Zwangskunden, habe ebenfalls per Telefon keinen Vertrag abgeschlossen, ja ich kannte bis zum Eingang einer Mahnung diese Firma gar nicht. Hab natürlich sofort per mail und per Fax diesen “nicht existenten” Vertrag widerrufen. Auf meinen Widerruf erfolgte keine Reaktion. Irgendwann kam ein Schreiben, daß ich am 04.08.06 telefonisch einen Vertrag abgeschlossen hätte, dieser wurde mir zugesandt, aber nicht innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist rückgängig gemacht worden. Ich müsste, auch wenn ich wieder umgestellt habe, für 1 Jahr bezahlen. Ich wandte mich an die Verbraucherzentrale, diese verwies mich an den “Verband gegen unlauteren Wettbewerb”. Dort habe ich eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, daß ich FlexFon nicht kenne und keinen Vertrag abgeschlossen habe. Diese Erklärung wurde dem laufenden Verfahren hinzugefügt. Nach ca. 3 Monaten erhielt ich ein erstes Schreiben eines Inkassebüros aus Osnabrück. Diesem wurde das Aktenzeichen des laufenden Verfahrens telefonisch mitgeteilt. Darauf hin war außer den lfd. Rechnungen und Mahnungen von FlexFon keine weitere Reaktion erfolgt. Im Juli 08 erhielt ich von dem gleichen Inkassobüro eine weitere Zahlungsaufforderung, bzw. es käme ein H. Hillmann persönlich vorbei, um die Summe einzutreiben. Erneut wurde tel. das AKZ mitgeteilt. Anfangs August ein Schreiben von einem Rechtsanwalt Bleiker aus Osnabrück, ich sollte wegen der “Eindeutigkeit der Sachlage” die offenstehende Summe überweisen. Nur so, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren mit anschl. Pfändung vermieden werden. Ich zahlte natürlich nicht! Diesen RA Bleiker habe ich ebenfalls über die korrekte Sachlage informiert. Ca. 3 Wochen später erhielt ich ein weiteres Drohschreiben dieses RA Bleiker. Die Geduld seiner Mandantin wäre nun endgültig erschöpft, wenn nicht sofort die offenstehende Summe überwiesen würde, hätte er den Auftrag am 04.09.08 das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Aber bis jetzt hab ich vom Gericht noch kein Schreiben erhalten. Der Antrag für ein Mahnverfahren kostet bis 300 Euro Streitwert 25 Euro, die Rechtmäßigkeit der Forderung wird in dieser Instanz nicht geprüft. Wenn es wider Erwarten soweit kommen sollte, muß dieses gerichtliche Mahnverfahren innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Ich denke diese Sache ist vom Tisch! Wie könnte FlexFon auch einen Beweis für die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung antreten. Vermutlich hat das Inkassobüro bzw. dieser RA Bleiker für einen Bruchteil der Forderung, diese von FlexFon erworben und versucht diese in Eigenregie einzutreiben. Fazit: Alle Drohbriefe von Inkassobüro und diesem Rechtsanwalt Bleiker ignorieren.

  10.  
    21 — Torsten Marquardt
    10. September 2008 | 10:37
     

    Ich kann mich nur meinen Vorschreiber (Jutta Pieper) anschließen. Ich habe auch dieses Problem mit Flexfon. Erst Briefe vom Inkassobüro mit Besuchsberechtigung und jetzt ein Brief vom Anwalt. Lt.Verbraucherzentrale sollte man nicht darauf reagieren, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Ich habe auch unzählige Male die Situation geschildert, aber wahrscheinlich sitzen dort nur Gehirnampotierte…. Wichtig ist; sich nicht einschüchtern lassen und bei einem gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegen. Flexfon muss dann beweisen, das es einen Vertrag gibt und es einen Anspruch auf die Forederung gibt.

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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