Vertragsschlüsse bei der Grünen Woche

Donnerstag, 18. Januar 2007

Es ist wieder so weit. Die Internetionale Grüne Woche findet zwischen dem 19.01. und dem 28.01. statt.

Und wie jedes Jahr werden sicher auch wieder bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin zahlreiche Ratsuchende eintrudeln, die sich auf der Grünen Woche ein ganz besonderes Schnäppchen haben andrehen lassen - das geht dann von “innovativen” Elektrogeräten bis hin zu Aufträgen für einen neuen Kamin.

Einige reut der Vertragsschluss spätestens wenn sie zuhause angekommen sind. Entweder weil sie erkennen, dass sie das Erworbene doch nicht brauchen, es sich nicht leisten können oder es vielleicht doch nicht so preiswert ist, wie zunächst angenommen.

Das hilft jedoch alles nichts. In der Rechtsberatung muss den Betroffenen dann erklärt werden, dass entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben keinesweg bei allen Verträgen grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht. Und bei denen, die schon mal etwas von einem Haustürgeschäft gehört haben und wissen, dass man zumindest auf Freizeitveranstaltungen geschlossene Verträge widerrufen kann, muss man klar machen, dass die Grüne Messe keine solche Freizeitveranstaltung ist - dies hat der BGH bereits vor einigen Jahren entschieden (Urteil vom 10. Juli 2002, Az. VIII ZR 199/01.

Kurzum: aus den auf der Grünen Woche geschlossenen Verträgen kommt man nicht ohne weiteres wieder raus.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät daher:

  • Bei geplanten Anschaffungen vorab die Preise im Handel vergleichen und so gut gerüstet den Messeangeboten gegenübertreten
  • Nicht von Slogans wie „Messeneuheit“, „Einmaliges Angebot“, „Messepreis“ und anderen Lockvögeln blenden lassen
  • Hat jemand sich doch von einem gut geschulten Verkäufer einwickeln lassen, auf keinen Fall sofort unterschreiben, sondern das Angebot gründlich durchlesen – vor allem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Anschließend am besten noch eine Runde auf der Messe drehen und dabei Vor- und Nachteile sowie Risiken gründlich überdenken. Wird das Produkt überhaupt gebraucht?
  • Auch großzügige Rabatte bedeuten nicht, dass ein Produkt dadurch günstiger als im ortsansässigen Handel angeboten wird. Diese Rabatte werden von den Anbietern zuvor bei der Preiskalkulation berücksichtigt
  • Einen Kommentar hinterlassen

    Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

    Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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