So restriktiv das Urheberrecht teilweise auch ist – in einigen Fällen darf man eben doch ohne das Einverständnis des Urhebers Kopien von einem Werk anfertigen. Von Musik-CDs beispielsweise dürfen gemäß § 53 UrhG Kopien für Freunde und Bekannte hergestellt werden, sofern dies unentgeltlich erfolgt. Bei Computerprogrammen darf dem Erwerber zumindest nicht untersagt werden, Sicherheitskopien anzufertigen (§ 69d Abs. 2 UrhG).
Dennoch enthalten die Lizenzbedingungen einiger Softwarehersteller genau solche Regelungen, die dies verbieten. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat daher der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) drei Spielehersteller abgemahnt: Electronic Arts (Sims), Blizzard Entertainment (World of Warcraft) und die Firma Take2 interactive.
Patrick von Braunmühl, Vizevorstand des vzbv, sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: „Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen“, sagte von Braunmühl am Montag dem Tagesspiegel. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter in ihrer Abmahnung auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden. Sollten die Firmen das nicht unterschreiben, müssen sie damit rechnen, verklagt zu werden.
Irre ich mich jetzt – oder gab es da nicht eine Neufassung des UrhG, welches es untersagt, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen? Weil: Dann dürfte ich ja – wenn die Spiele kopiergeschützt sind (wovon man wohl ausgehen kann) – trotzdem keine Sicherheitskopien anfertigen…