LG Berlin: Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Marktforschung

Montag, 29. Januar 2007

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stellen Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung dar und sind daher wettbewerbswidrig.

Wann aber handelt es sich um einen Werbeanruf? Natürlich, wenn man mir am Telefon einen Preselection-Vertrag, die Mitgliedschaft in einer Tippgemeinschaft oder ein Zeitschriften-Abo aufschwatzen will. Hier zielt der Anruf klar auf den Abschluss eines Vertrages ab und der Werbecharakter ist unzweifelhaft.

Weniger eindeutig ist es jedoch, wenn mich der Anrufer nur mal ganz allgemein befragt, was ich von deutschem Wasser halte oder welche Steuersparmodelle mir bekannt sind.

Aber auch solche Anrufen zum Zweck der Marktforschung sieht die Rechtssprechung als Telefonwerbung an, wenn der Anrufer letztlich den Absatz eines vom Auftraggeber vertriebenen Produkts fördern will.

Einen solchen Fall hatte nun auch das LG Berlin zu entscheiden (Urteil vom 30.05.2006, Az.: 16 O 923/05). Anrufer war ein Marktforschungsinstitut, das eine Umfrage über Nachverkehrsunternehmen in Berlin durchführte. In diesem Fall ging es allerdings nicht um die wettbewerbsrechtliche Fragestellung. Vielmehr hatte der Angerufene mit der Begründung geklagt, der Anruf stelle einen unerlaubten Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Das LG gab ihm Recht.

Der Beklagte griff gegen den Willen des Klägers in seine geschützte Privatsphäre ein, weil ein Telefonanruf für den Angerufenen grundsätzlich mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Er zwingt ihn dazu, die gerade ausgeübte Tätigkeit zu unterbrechen und sich mit dem Anliegen des Anrufers unvorbereitste auseinanderzusetzen. Eine derartige Belästigung ist im geschützten privaten Bereich nur zulässig, wenn Empfänger zuvor sein Einverständnis mit dieser Art der Kontaktaufnahme erklärt hat.

Gegen die Rechtswidrigkeit dieses Eingriffes spreche inbesondere auch nicht, dass der Anruf “lediglich” zum Zwecke der Marktforschung erfolgt ist

Der Grad der mit Telefonanrufen zum Zwecke der Beteiligung an Marktforschung einhergehenden Belästigung ist entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht geringer zu bemessen als der von unerlaubten Werbeanrufen […]. Hier wie da ist der Empfänger, der sich auf das Telefonat im Gegensatz zum Anrufer nicht vorbereiten kann, gezwungen, das Gespräch aus der Situation heraus zu beenden, ohne unhöflich zu erscheinen. Während dies bei einer Produkt- oder Dienstleistungswerbung noch durch einen Verweis auf einen mangelnden oder bereits gedeckten Bedarf zu bewerkstelligen sein mag, lässt sich ein Argument gegen die Teilnahme an einer vermeintlich allgemeinen Forschungsinteressen dienenden Umfrage weniger schnell finden.

Mit diesem Urteil folgt das LG der bisherigen Rechsprechung zu dieser Frage. So hat bereits das OLG Stuttgart entschieden, dass ein unzulässiger Werbeanrufe dann vorliegen soll, wenn der Angerufene um seine Beurteilung der Werbung für ein Produkt gebeten wird, das vom Auftraggeber angeboten wird (OLG Stuttgart, GRUR 2002, 457, 458).

Dies bedeutet jedoch nicht, dass telefonische Marktforschung gänzlich ausgeschlossen ist: Anrufe zu Zwecken der wissenschaftlichen Marktforschung durch neutrale Institute sind hingegen - jedenfalls mangels Vorliegens einer Wettbewerbshandlung - wettbewerbsrechtlich unbedenklich, wenn sie nicht unmittelbar der Absatzförderung eines bestimmten Auftraggebers dienen (Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 40).

3 Kommentare zu “LG Berlin: Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Marktforschung”

  1.  
    1 — Wolfgang May
    24. Februar 2007 | 12:07
     

    Ja, was denn nun? Wenn ich angerufen werde kann es immer sein, daß ich etwas wichtigeres unterbrechen müßte, erst recht wenn es an der Tür klingelt. Aber deshalb klagen und auch noch gewinnen? Als “echter” Marktforscher würde ich gegen dieses Urteil Widerspruch einlegen, sonst wird eine komplette Branche an den Pranger gestellt.

    Ciao
    Wolfgang

  2.  
    1. August 2007 | 10:32
     

    Also bei mir klingelt es andauernd und dann heißt es: Sie haben gewonnen….Bla bla bla. Sie müssen nur noch ein paar Lose für 100 Euro oder so kaufen… Da könnte ich ausrasten und kann doch nichts dagegen tun.

  3.  
    3 — Michael
    12. Februar 2008 | 13:09
     

    Hi Chopper Fahrrad,

    Du kannst bei der Telekom beantragen, dass Dir keine Anrufe mehr ohne Rufnummernübermittlung weitergeleitet werden. Besser ist es aber dies in einer Fritz!Box einzustellen und die Leute mit einer Mailbox auf einer kostenlosen Internetrufnummer zu verbinden. Dann kostet die der Anruf zumindest etwas Zeit.

    Ich sage Euch: Herrliche Ruhe haben wir seit dem! :-)

    Gruß
    Michael

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