Rechtsanwälte Laeube & Hasenbäumer mahnen für simsen.de

Donnerstag, 1. Februar 2007

Die Firma Verimount FZE LLC wird man mit Fug und Recht als Trendsetter bezeichnen können. Hat sie doch vor gut einem Jahr mit simsen.de eine der ersten Internetseiten betrieben, auf der mit angeblichen Gratis-Angeboten zahlreiche Internetnutzer in die Abo-Falle gelockt wurden. Wie wir wissen, gab es viele Nachahmer

Seit Monaten hat man von simsen.de allerdings nichts mehr gehört. Auf der Seite kann man sich auch schon lange nicht mehr anmelden. Zuletzt waren es Mitte des letzten Jahres die Mahnungen von Rechtsanwalt G. die für einige Aufregung sorgten.

Plötzlich taucht nun die Rechtsanwaltskanzlei Laeube & Hasenbäumer aus Hiddenhausen auf und fordert das angeblich „fällige Entgelt“. Das Ganze wird gewürzt mit ein paar unsauber zitierten Entscheidungen des BGH und dem Hinweis, dass auch Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen seien. Insgesamt werden 165,33 € gefordert.

Um die Dringlichkeit des Schreibens zu unterstreichen sparen die Herrn Laeube & Hasenbäumer auch nicht mit Ausrufezeichen

Zum Nachweis des Vertragsschlusses wurden die IP-Adresse, das Einlogg-Datum und die weiteren Details gespeichert! Über die rechtlichen Konsequenzen der Anmeldung wurden Sie belehrt! Trotzdem wurde das fällige Entgelt von Ihnen nicht entrichtet! […] Nach den furchtlosen Beitreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin mit der Geduld am Ende! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftig! Ansonsten wären wir gezwungen, unserer Mandantin zu raten, kostenintensive gerichtliche Maßnahmen einzuleiten. Sicherlich wäre das Betreiben von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht in Ihrem Interesse

Man sollte sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Hinter diesen vermeintlich starken Worten steckt nichts als der Versuch, die Betroffenen einzuschüchtern.

Weiteres zum Thema: FAQ zu Internetvertragsfallen

53 Kommentare zu “Rechtsanwälte Laeube & Hasenbäumer mahnen für simsen.de”

  1.  
    11. Juni 2009 | 00:16
     

    […] Hasenbäumer, Ralf Quelle [1] […]

  2.  
    52 — Schad,Frank
    6. Mai 2009 | 15:33
     

    Ich habe Collector Inkasso per e-Mail unter Verweis auf die ungültigen AGB´s aufgefordert,mir sofort einen Mahnbescheid oder eine Klage zu schicken.Eine Woche später kam ein Schreiben ,wenn ich nicht zahle, würde die Akte bei ihnen geschlossen und der Fall an Movie-scout zurückgegeben.Was die dann machen ???

  3.  
    51 — Olga Schäfer
    9. Februar 2009 | 14:08
     

    Hallo Zusammen,
    also seit dem letztem Brief von den RA’s Laeube& Hasenbäumer, im November, hat sich bei mir nichts getan. Die Collector Inkasso meldet sich auch nicht mehr. Ich hab den Rat “Toter Mann” spielen befolgt.

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