Rechtsanwälte Laeube & Hasenbäumer mahnen für simsen.de

Donnerstag, 1. Februar 2007

Die Firma Verimount FZE LLC wird man mit Fug und Recht als Trendsetter bezeichnen können. Hat sie doch vor gut einem Jahr mit simsen.de eine der ersten Internetseiten betrieben, auf der mit angeblichen Gratis-Angeboten zahlreiche Internetnutzer in die Abo-Falle gelockt wurden. Wie wir wissen, gab es viele Nachahmer

Seit Monaten hat man von simsen.de allerdings nichts mehr gehört. Auf der Seite kann man sich auch schon lange nicht mehr anmelden. Zuletzt waren es Mitte des letzten Jahres die Mahnungen von Rechtsanwalt G. die für einige Aufregung sorgten.

Plötzlich taucht nun die Rechtsanwaltskanzlei Laeube & Hasenbäumer aus Hiddenhausen auf und fordert das angeblich „fällige Entgelt“. Das Ganze wird gewürzt mit ein paar unsauber zitierten Entscheidungen des BGH und dem Hinweis, dass auch Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen seien. Insgesamt werden 165,33 € gefordert.

Um die Dringlichkeit des Schreibens zu unterstreichen sparen die Herrn Laeube & Hasenbäumer auch nicht mit Ausrufezeichen

Zum Nachweis des Vertragsschlusses wurden die IP-Adresse, das Einlogg-Datum und die weiteren Details gespeichert! Über die rechtlichen Konsequenzen der Anmeldung wurden Sie belehrt! Trotzdem wurde das fällige Entgelt von Ihnen nicht entrichtet! […] Nach den furchtlosen Beitreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin mit der Geduld am Ende! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftig! Ansonsten wären wir gezwungen, unserer Mandantin zu raten, kostenintensive gerichtliche Maßnahmen einzuleiten. Sicherlich wäre das Betreiben von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht in Ihrem Interesse

Man sollte sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Hinter diesen vermeintlich starken Worten steckt nichts als der Versuch, die Betroffenen einzuschüchtern.

Weiteres zum Thema: FAQ zu Internetvertragsfallen

53 Kommentare zu “Rechtsanwälte Laeube & Hasenbäumer mahnen für simsen.de”

  1.  
    20 — Bernd D. Frankfurt
    23. August 2007 | 13:03
     

    Ich bin jetzt von Läube und Hasenbäumer angeschrieben worden für deren
    Mandant Movie-Tester.de. Movie Tester bietet Mitgliedschaft an. Auf deren
    Testseite bieten sie kostenlose Testphase von 14 Tagen an, die dann bei Gefallen in eine feste Mitgliedschaft übergeht, wenn man nicht kündigt.
    Eine Test CD geschweige denn weitere habe ich bis heute nicht erhalten.
    Ich frage mich, für was ich zahlen soll ?? Ich schrieb die per Email an. Habe bis heute keine Rückantwort erahlten. Ich zahle nicht. Keine Ware, kein Geld.
    Keine Test CD oder weitere CD´S, kein Vertrag zustande gekommen.

  2.  
    19 — Kommissar X
    10. August 2007 | 21:46
     

    ….und jetzt mahnen sie für die “SWISS Einkaufsgemeinschaft AG” (die Condome-Test-Fuzzies), für die der HorseDealer mit seiner IDS Herford inkassiert!

  3.  
    18 — Kommissar X
    10. August 2007 | 21:44
     

    Es ist ja allgemein bekannt, dass diese Herren die “Leib- und Magenanwälte” des “Pferdehändlers aus Kalletal” sind (s. Google “Pferdehändler aus Kalletal”) *g*

  4.  
    17 — agordis
    5. April 2007 | 04:42
     

    Habe etwas von Sittenwiedrigkeit vernommen im Zusammenhang mit diesen dubiosen Lebenserwartungstests?? Hat da noch wer Wind davon bekommen bzw, von einer Sammelklage gegen die Firma auf Unterlassung??

    Vor allem kostet Briefkontakt ja Geld, dass es denen nicht zu dumm wird meinen Sohn zu mahnen obwohl er erst 14 !!!! ist???

  5.  
    16 — Sunny
    26. März 2007 | 10:29
     

    Heute hat mich auch eine nette Forderung der Herren Laeube & Hasenbäumer erreicht. Die Forderung für eine nie in Anspruch genommen Dienst: 164.76 EUR. Bisherige Emails und Briefe der Firma Verimount die offentsichtlich hinter dem ganzen Schein & Sein von simsen.de steckt, wurden von mir bisher getrost ignoriert und gelöscht beziehungsweise im Müll verbannt. Warum auch anders - schließlich habe ich mich nie auf besagten Portal angemeldet geschweige denn irgend einen Service genutzt. Das Schreiben der Herren Anwälte hat nun doch seinen Eindruck hinterlassen und mir stellt sich die Frage: muß ich jetzt reagieren??? Oder doch wieder ab in den Papierkorb??

  6.  
    15 — Stefan,Gladbeck
    6. März 2007 | 17:34
     

    Jaja…Ich habe auch so ein nettes Schreiben der beiden Anwälte bekommen.
    Was soll ich sagen??
    Ich bin fasziniert von der netten Ausdrucksweise.
    Manchmal bibbern mir schon echt die Knie……vielleicht stehen ja bald 3 dunkle Gestalten vor meiner Tür und verlangen die Herausgabe des offenen Betrages.
    Warten wir mal ab,was ich noch so an Post bekomme…läuft ja schon über nen Jahr…und es wird immer mehr….

    Aber scheinbar brauch ich da keine Sorgen haben….Ich werde dieses Spektakel mal schön beobachten,wie es weiterläuft.

    Gruss aus Gladbeck
    Stefan

    RJ: Die Angst ist völlig unbegründet. Warum glauben bloß alle, dass Inkasso-Unternehmen ständig dunkle Gestalten losschicken. Man muss sich immer vor Augen führen, dass ein Inkasso-Unternehmen bei einer Hauptforderung bis 300 € maximal ca. 30 € nehmen darf. Und zwar unabhängig vom Aufwand. Wie soll sich da ein persönlicher Besuch rechnen? Ganz abgesehen davon, dass Inkassokosten natürlich nur zu erstatten sind, wenn die Hauptforderung berechtigt ist.

  7.  
    14 — Tommy
    8. Februar 2007 | 09:44
     

    Hi,
    auch ich habe besagtes Problem mit simsen, und werde auch nicht zahlen, zumal ich mich bei einem mir vertrauten Anwalt über die schlimmsten Folgen erkundigt habe: Im allerschlimmsten Fall, kommt es zu einem Verfahren, das mit dem Urteil zahlen ausgeht, dass ich SIMSEN den geforderten Betrag überweisen muss. Da diese Prozesse aber zivilrechtlich gesehen keine Folgen haben (außer den GErichtsvollzieher wenn man nicht zahlt), also keine Strafen oder Einträge ins Strafregister, kann ich es ruhig mal auf mich zukommen lassen.
    Ich glaube aber nicht, dass Anwälte mit etwas Grips, da ein Verfahren einleiten würden, da es sich 1) bei dem Betrag nicht lohnt und 2)simsen mir gegenüber dann in der Beweispflicht wäre, also Verimount müsste beweisen, dass ich mich angemeldet habe uzm vorsätzlich Dienste anzunehmen,…..
    Und offenbar gibt es wirklich keine Ehrenkodex für Anwälte mehr, die sich neuerdings auch schon mit derart schmierigen MAndanten einlassen, die auf lange Hinsicht kein Geld abwerfen. (wie z.B. Valentin Fritzmann, Urheber von simsen und vieler anderer Betrügereien!)
    Fest steht also ich werde den Betrag nicht bezahlen, und simsen hat ja aquch im letzten ja gesagt, dass ALLE DIE SICH VOR DEM 2.2.2006 angemeldet haben, aus der Abofalle entlassen werden. Nun habe ich ja aber dummerweise erwähnt, dass ich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch 17 war, worauf die dann meinten ich wollte “mit Angabe falscher DAten, Dienste der Website Simsen.de in Anspruch nehmen.”
    Das ist auch so eine, es wäre denen doch völlig egal ob ich minderjährig bin oder nicht, solange sie ihr Geld bekommen, ist denen das unwichtig.
    Nun habe ich aber nicht mal eine SMS verschickt und wusste ja auch nichts von einem Abo, weil ich eigentlich wegen dem Gewinnspiel (kostenlos & ohne Anmeldung) teilgenommen habe.

    Eins wollte ich noch sagen: Das Schreiben von “Britta Steidler” sollte man sich ,wenn man es kopiert, etwas abwandeln, es ist zwar gut und plausibel formuliert, aber denke ich, man sollte süffisante Sprüche weglassen, um nicht unsachlich sondern bestimmter zu wirken.
    Ansonsten gefiel mir das Schreiben sehr!

    Gruß,
    Tommy

  8.  
    13 — Fa. DataBuch Gladbeck
    8. Februar 2007 | 02:31
     

    Noch mehr Werbung demnächst in einer gängigen Tageszeitung bezüglich simsen.de/Verimount/RA´e Laeube & Hasenbäumer. Nur mal zur Mahnung an die “Täter”: Pfoten weg von dubiosen Geschäften und Gaunereien. Leider ist der Firmensitz zu weit für eine Anfahrt, sonst ………

  9.  
    12 — Fa. DataBuch Gladbeck
    8. Februar 2007 | 02:18
     

    Und für noch weitere Werbung für diese “Ganoven” hier ein Schreibwen an die RA´e Laeube & Hasenbäumer:

    - Forderung der Fa. Verimount FZE LLC (www.simsen.de)
    - Ihr Schreiben vom 31.01.2007

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

    vorab darf ich höflichst um eine ordnungsgemäße Bestellung als Vertreter der rechtlichen Interessen, der o.g. Fa. Verimount, mit beiliegender Vollmacht – namentlich lesbar -, bitten und mir zuzusenden, ggf. per Telefax.

    Ihr Vorwurf, ich hätte das o.g. Internetportal in Verbindung mit Leistungen Ihrer Mandantin in Anspruch genommen,

    wird hiermit bestritten.

    Ein Nachweis über eine IP- Adresse gibt es nicht. Hätte ich mich tatsächlich z. Bsp. dreimal hintereinander auf irgendein Internetportal eingeloggt, wäre dreimal eine andere IP- Adresse als Absender genannt.

    Mit Schreiben vom 06.05.2006 (Kopie anbei) habe ich dem Inkassoinstitut Pro Ivent KG in 32689 Kalletal mitgeteilt, das kein Vertrag zwischen mir und der Fa. Simsen.de zustande gekommen ist und die in den allgem. Geschäftsbedingungen von Verimount verarbeitete Widerrufsbelehrung in keinerlei Hinsicht der Textformerfordernis nach §§ 312c Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 126b BGB entsprechend ist.

    Sollten Sie als Rechtsanwaltkanzlei dieser „Betrügerfirma“ zu einer Klage, bzw. zu gerichtlichen Maßnahmen raten, stellen Sie sich mit der Firma Verimount meiner Meinung nach „auf einer Stufe“!
    Glauben Sie mir, ich warte nur auf einen Termin beim Amtsgericht Gladbeck! Nur zu!

    Eine Aussicht auf Erfolg haben Sie, wenn Sie ehrlich zugeben nicht, denn:

    Lt. § 13 der AGBs von simsen.de „gilt das Recht der Vereinigten
    Arabischen Emirate“. Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte, wir sind hier in der Bundesrepublik Deutschland, somit gilt hier unser Deutsches Recht.
    Denn diese AGB schreibt die Anwendung ausl. Rechts
    auf Rechtsverhältnisse mit engster Verbindung zum deutschen Recht
    vor. Sie ist im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB „überraschend“
    und wird damit nicht Vertragsbestandteil!

    Sehen Sie im Internet nach; google – simsen.de -, lesen Sie öffentliche Berichte, u.a. von anderen Rechtsanwälten. Ich habe Ihnen zwei Seiten davon ausgedruckt.

    Des Weiteren werde ich u.a. die Anwaltskammer in Hamm benachrichtigen, falls Sie tatsächlich beabsichtigen, eine Klage beim Amtsgericht Gladbeck einzureichen.

    Ebenfalls wird von mir „kostenlose“ Werbung geboten, Internet, Frankfurter Allgemeine und sogar bei der Bild- Zeitung!

    Sie schreiben im letzten Absatz: „… ist unsere Mandantin mit der Geduld am Ende!“ Nach unserem Gerichtstermin und meiner „kostenlosen Werbung“, da kann sich Ihre Mandantin dann mit der Geduld am Ende fühlen! Klar, im Internet darf sie ja schon nicht mehr Kunden „abzocken“!

    Jetzt reicht es mir!

    Mit heutigem Datum ist bereits meinerseits Strafanzeige gegen die Fa. Verimount bei der Staatsanwaltschaft Recklinghausen gestellt (Anzeigenkopie anbei), egal ob Sie zur Klage raten oder nicht. Und sieh mal einer an, wie ich erfahren konnte liegen bereits schon mehrere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Lemgo gegen Verimount, vertreten durch Assessor jur. Uwe Ohlrich vor.

    Bewahren Sie Ihr Gesicht als angesehene Anwaltskanzlei und sehen Sie nicht nur nach den finanziellen Einnahmen aus Honoraren, klären Sie Ihre Mandantin auf, dass diese sittenwidrig gehandelt hat und gegen die allgem. Wettbewerbsbestimmungen und gegen die Preisauszeichnungsverordnung verstoßen hat.

    Ich hoffe nun, im beidseitigen Interesse, das sich die Angelegenheit Verimount ./. Lowitsch nun endgültig erledigt hat.

    Hochachtungsvoll
    Fa. DataBuch Gladbeck

  10.  
    11 — Fa. DataBuch Gladbeck
    8. Februar 2007 | 02:15
     

    Hier ein Brief an die Anwaltskammer in Hamm:
    Betr.:
    - Eingabe gg. Die RA´e Laeube & Hasenbäumer, Kanzleianschrift Postfach 1317 in 32111 Hiddenhausen

    Sehr geehrte Damen u. Herren,

    leider sehe ich mich veranlasst, gegen die RA´e Laeube & Hasenbäumer, Anschrift s.o., eine Eingabe / Beschwerde einzureichen.

    Sicherlich ist es die Aufgabe eines Rechtsanwalts, energisch für seine Mandatschaft zu kämpfen, jedoch sollte es ein Mindestmaß an Korrektheit gegenüber dem Gegener einzuhalten sein.

    Die Kanzlei Laeube & Hasenbäumer hat mir mit Schreiben vom 31.01.2007 unberechtigte Forderungen in Rechnung gestellt. Sie vertritt die Fa. simsen.de/Verimount mit Firmensitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Zweigniederlassung Österreich. Das Schreiben ist per Kopie beigefügt.

    Die Firma simsen.de/Verimount wird man mit Fug und Recht als Trendsetter bezeichnen können. Hat sie doch vor gut einem Jahr eine der ersten Internetseiten betrieben, auf der mit angeblichen Gratisangeboten zahlreiche Internetnutzer in die Falle gelockt wurden.
    Seit Monaten hat man von simsen.de allerdings nichts mehr gehört. Auf dieser Seite kann man sich auch schon lange nicht mehr anmelden. Die Seite ist polizeilich verboten worden.

    Zuletzt taucht nun im wiederholten Fall die Rechtsanwaltkanzlei Laeube & Hasenbäumer aus Hiddenhausen auf, und das angeblich „fällige Entgelt“. Das ganze wird „gewürzt“ mit ein paar unsauber zitierten Entscheidungen des BGH und dem Hinweis, dass auch Mahn-, Inkasso- u. Rechtsanwaltkosten zu zahlen seien. Insgesamt werden überall 165,23 €uro gefordert.
    Um die Dringlichkeit des Schreibens zu unterstreichen sparen die Herren Laeube & Hasenbäumer auch nicht mit dem Ausrufezeichen.
    Des Weiteren wird keine Handlungsvollmacht der Mandatschaft vorgelegt!

    Das Rechtsanwaltbüro Laeube & Hasenbäumer ist bereits auch schon negativ im Internet aufgetaucht (siehe google, RA´e Lauebe & Hasenbäumer). Diese Kanzlei weiß wohl gewiss, dass sie eine „Betrügerfirma“ vertritt.

    Hier liegt, zumindest aus meiner Sicht, ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und eine Vertretung widerstreitender Interessen vor.

    Ich bitte Sie höflichst, im Internet c/o. simsen.de und RA´e Laeube & Hasenbäumer zu recherchieren.

    Eine Kopie meines Schreibens vom 06.02.2007 an die RA´e, und eine Kopie an ein Inkassounternehmen namens Pro Ivent ist Ihnen zwecks Einsicht beigefügt.

    Auch habe ich mit Datum vom 06.02.2007 Strafanzeige, wegen Leistungsbetrug/Warenkreditbetrug, gegen die Fa. Pro Ivent bei der Staatsanwaltschaft Recklinghausen gestellt. Wie ich erfahren konnte, liegen mittlerweile schon über 1500 (!) Strafanzeigen vor.

    Natürlich sind mir nicht Ihre Sanktionsmöglichkeiten bekannt, jedenfalls bitte ich Sie, angemessen gegen die Herren RA´e Laeube & Hasenbäumer vorzugehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fa. DataBuch Gladbeck

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