Ein äußerst erfreuliches und recht deutliches Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen hat heute das AG München veröffentlicht. Geklagt hatte die Seitenbetreiberin und verlor (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig). In der Pressemitteilung hierzu heißt es:
Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.
Nun geht natürlich das große Rätselraten los, wer in diesem Fall die Klägerin war. War es - wie ein Kollege vermutet - die VitaActive Ltd. mit ihrem Projekt lebenserwartung.de? Dafür spricht vor allem der erwähnte Preis, den die “Dienstleistung” kosten soll. In der Pressemitteilung heißt es aber auch:
Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen.
Lebenserwartung.de ist aber noch aktiv. Bei lebensprognose.com von der Internet Service AG (vormals Xentria AG) hingegen werden keine 30 €, sondern 59 € verlangt. Bei lebenserwartung.tv von TopTelTelemarketing waren es 48 €.
Wie dem auch sei. Das Urteil wird hoffentlich nun auch jene Betroffenen beruhigen, die bislang unsicher waren, ob sie nun zahlen müssen oder nicht.
Nähere Informationen zu der Thematik: FAQ zu Internet-Vertragsfallen
Bin auch unbewußt in die Falle http://www.Outlets.de getappt. Werde ständig angemahnt 96.oo € anzuweisen. Habe mindestens schon 6 Mails an diese Buchhaltung gesendet mit der Bitte was Outlets für Leistung bringt? Antwort immer nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonst kein Kommentar. Gestern kam nur eine letzte Mahnung per Post. Ich werde nicht zahlen, da ich kostenpflichtige Dienstleistungen nicht in Auftrag geben kann, hier reicht mein Einkommen nicht.
Auch weiß ich nicht wann und zu welcher Zeit ich hier mich angemeldet habe.
Gruß eine weitere Geschädigte
Habe gerade eine rechnung von eriner Firma bekommen, auf die ich vor einem ViertelJahr beim Surfen gestossen war und mich angemeldet habe weil ich sonst nicht weiter gekommen wöre. Die Seite heißt http://www.outlets.de. jetzt wollen Sie 96,00 E für ein Abo. Weil ja nicht in der Widerrufszeit widersprochen habe. konnte ich ja nicht, weil ich ja davon nichtswußte. Auf der startseite ist nichts von Kosten zu sehen. Aber wenn man die AGbs liest, etwa weiter unten , wird plötzlich von einem Vertrag geredet. Habe die AGbs natürlich nicht so gelesen, weil ich eigentlich mit einer Verkaufsseite, die aufgemacht ist wie EBay, nie im Leben einen zusammenhang mit einem ABo gesehen hätte. Übrigens sind die meisten Seiten, die man nach der Anmeldung aufmachen kann “noch in Arbeit”. Als vorsivchtiger Mensch habe ich mich allerdings nicht mit meinem Namen usw. angemeldet. lediglich meine Emailadrsse stimmt. Gebe doch meine Daten nicht so heraus. Werde jetzt auch nicht reagieren. Also vorsicht bei der Seite:www outlets.de
[…] sollte. Das erste mir bekannte Urteil war das am AG München in Sachen Lebensprognose (vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06). Das war die erste Watsche, die sich ein Abzocker eingefangen hat. Das ist inzwischen 2-1/2 Jahre […]
[…] Ein paar Links: Urteile gegen Abzocker AG München, vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06<br> verbraucherrechtliches… Erstes streitiges Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen Urteil des Amtsgerichts München gegen einen Lebensprognose-Servicebetreiber AG München, vom […]
[…] FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke - Antispam Wiki Noch mal zusammengefasst: verbraucherrechtliches… Erstes streitiges Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen AG München vom 16.1.07, Az. 161 C 23695/06 (Lebensprognose) Justiz in Bayern - Amtsgericht München […]
Auch ich hatte im Dezember eine E-Mail erhalten, in dem eine kostenlose Teilnahme an einem Gewinnspiel angeboten wurde. Ich war jedoch sofort
misstrauisch, doch mein Sohn (17 Jahre alt) hatte dann doch den Buton gedrueck, ohne mir davon etwas zu sagen. Ihre Informationen sind wertvoll, habe Ihre Info-Seite kopiert und als Antwort an diese Betruegerorganisation gesendet. Somit betrachte ich diese Angelegenheit, DANK IHRER INFORMATIONEN ALS ERLEDIGT. Vielen Dank