Geht es um das Thema unzulässige Telefonwerbung taucht ein Firmennamen fast zwangsläufig auf: Tele2. Nicht nur den Verbraucherzentralen ist dieses Unternehmen in diesem Zusammehang bekannt (vgl. hier, hier und hier) auch das RA-Blog berichtet hin und wieder von entsprechenden Begegnungen.
Am Montag hat sich die ZDF-Sendung WISO dieses Problems angenommen und über einen Fall berichtet, in dem eine Familie nach einem Werbeanruf eine Vertragsbestätigung von Tele2 erhielt, obwohl besagte Familie versicherte, am Telefon keinen Vertrag geschlossen zu haben.
Diesen Vorwurf möchte Tele2 nicht auf sich sitzen lassen und erklärt in einer Pressemitteilung von gestern
Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen TELE2 setzt sich gegen das ZDF Verbrauchermagazin WISO zur Wehr. In der Sendung vom vergangenen Montag, 19. Februar 2007, zum Thema „Telefonwerbung“ greift das TV-Magazin WISO den Fall eines Ehepaares auf, das TELE2 unterstellt, ohne Auftrag den Telefonanschluss auf die Sparvorwahl 0 10 13 umgestellt zu haben. Fakt jedoch ist: Der Bericht basiert auf falschen Aussagen, denn in dem von WISO geschilderten Fall liegt nachweislich ein Auftrag vor.
Als Beweis bietet Tele2 einen Tonbandmitschnitt des Telefonates zum Download an. Abgesehen von der persönlichkeitsrechtlichen Problematik ist der Beweiswert dieses Mittschnitts aber auch äußerst fraglich, da es lediglich ein Ausschnitt des gesamten Gesprächs ist. So berichten immer wieder Verbraucher, dass sie lediglich Informationsmaterial angefordert haben und man ihnen am Telefon erklärte, man fülle schon mal ein “virtuelles Anmeldeformular” aus. In diesen Fällen wollen die Angerufenen also am Telefon keine Vertrag schließen. Insofern ist der Kontext für die Auslegung der Erklärungen schon sehr entscheidend.
Man muss aber auch feststellen, dass die Betroffenen ihre Angaben teilweise in der Annahme machen, am Telefon könne überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen werden. Dieser werde bei dem Gespräch nur vorbereitet und man müsste ihn dann unterschrieben zurückschicken. Ob dieser Irrglaube von den Call-Center-Mitarbeitern nun gezielt geschürt oder einfach nur nicht erschüttert wird, ist im Einzelfall schwer zu sagen.
Äußerst interessant sind aber auch die Ausführungen von Tele2 zur Telefonwerbung:
Nur solche Verbraucher werden von TELE2 kontaktiert. TELE2 betreibt folglich keine vom Verbrauchermagazin WISO so bezeichneten „Cold calls“.
Diese Aussage erstaunt. So sind der Verbraucherzentrale Berlin zahlreiche Fälle bekannt, in denen Verbraucher ohne vorherige Einwilligung angerufen wurden. Und nicht nur das. Die allermeisten Fälle wurden von Tele2 auch zugestanden.
Ferner heißt es in der Pressemitteilung
Dass für jeden kontaktierten Kunden eine Einwilligungserklärung vorliegt, sichern TELE2 renommierte Adresslieferanten vertraglich zu, bei denen TELE2 die Adressen erwirbt. Entsprechend sind sämtliche, für TELE2 tätige Vertriebspartner vertraglich verpflichtet, nur solche Verbraucher zu Marketingzwecken telefonisch zu kontaktieren, bei denen eine solche Einwilligungserklärung vorliegt.
Das mag ja sein – heißt aber noch lange nicht, dass die Vertriebspartner sich an diese Verpflichtung auch halten.
Völlig absurd ist schließlich der von Tele2 erteilte Ratschlag
Jeder Verbraucher, der generell nicht an Direktwerbemaßnahmen interessiert ist, hat die Möglichkeit, sich einerseits in die TELE2 eigene Robinson-Liste oder aber – sofern überhaupt keine telefonische Werbung gewünscht wird – in die bundesweit geführte Robinson-Liste eintragen zu lassen.
Hier verkennt Tele2 die Rechtslage völlig. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in § 7 UWG gerade nicht für die sog. Opt-out-Lösung entschieden. Es gilt das Opt-in-Prinzip, d.h. angerufen werden darf nur, wer seine Einwilligung erklärt hat und nicht etwa, wer zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht angerufen werden will.
Verbraucher, die ebenfalls von Tele2 angerufen wurden, können sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, damit die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Verbraucherzentrale hat hierfür auch eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet: telefonwerbung [at] vz-bln.de.
[via jurabilis]
Ist der Telefonausschnitt ohne Wissen des Angerufenen überhaupt erlaubt ?
[...] Verbraucherrechtliches.de berichtet über die Schlammschlacht zwischen Tele2 und WISO. Ohne Kadi geht es dabei natürlich nicht. Das weiß selbstverständlich auch der RA-Blog. [...]
Manueller Trackback:
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/935-UEberraschende-Wende.html
@MisterL: Nein, ohne Wissen ist ein solcher Mitschnitt natürlich nicht zulässig und wäre als Beweis auch völlig untauglich. Soweit ich weiß, werden – zumindest bei Tele2 – die Angerufenen vorher aber befragt, ob das nun aufgenommen werden darf. Ich weiß natürlich nicht, ob das in allen Fällen erfolgt. Jedenfalls ist es aber problematisch, wenn dieser Mitschnitt nun ohne weiteres veröffentlicht wird.
Von wegen Tele2-Robinsonliste! Ich wurde Anfang 2006 innerhalb weniger Wochen insgesamt 13mal von Tele2-CallCentern kontaktiert, und jedesmal versprach man mir auf meine eindringliche Aufforderung (auch in 2 Schreiben an den GF Riedl, die ohne jegliche Resonanz blieben), mich von der Interessentenliste zu streichen.
Beim 13. Anruf hatte ich dann endgültig die Nase voll und meinen Anwalt beauftragt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erwirken. Auch dabei tat man sich schwer und berief sich auf Einverständniserklärungen, die letztendlich nicht nachgewiesen werden konnten.
Etwas Gutes hat die Sache: Seit ich im Besitz der strafbewehrten Unterlassungserklärung bin (seit Mai 2006), gab es keinen einzigen Anruf von Tele2 oder auch von anderen TK-Unternehmen mehr.
BIWX
Ich bin der Meinung dass es auch von den jeweiligen Agenten abhängig ist wie gut die Kunden Bescheid wissen über die Verträge die abgeschlossen werden, das setzt vorraus das sauber gearbeitet wird. Und was das Voice Recording angeht kann man schon an den Fragen und der Zusammenfassung erkennen das man etwas abschließt da kann man auch den Kunden nur anraten AKTIV ZUHÖREN. Ich glaube nicht das es im Interesse von TELE 2 liegt Kunden über den Tisch zu ziehen weil diese Kunden ja nicht dort bleiben. Was die Call-Center betrifft ist natürlich die Frage ob dort mit den Opt in Adressen von Tele2 gearbeitet wird oder ob da mal schnell Adressen aus diversen Telefonbüchern eingespielt werden was natürlich nicht in Ordnung ist. Wovon allerdings Tele2 nichts mitbekommen würde. Bei Call-Centern die sauber arbeiten, werden die Adressen die Tele2 liefert nochmal mit der Robinsonliste der Verbraucherzentrale abgeglichen. Also kann man auch nicht nur Tele2 alleine für derartige Mißstände verantwortlich machen. Und alle Leute die angerufen werden, haben eines gemeinsam SIE KÖNNEN AUFLEGEN!
Mit Schreiben vom 13.03.07 teilen Sie mir mit, ich hätte mich bei Tele2 angemeldet. Daraufhin habe ich die Nr. 0800-01013-77 angerufen und gesagt, dass
ich mich telefonisch nicht dazu entschieden habe, da ich günstiger mit der Telekom arbeite, da ich einen Schwerbibdertenausweis habe. Die Anruferin
hat sich nicht mit Tele2 gemeldet, sondern mit Telekom. Da ich die zugesagte
Antwort nicht bekommen habe, wurde von mir ein Einschreibebrief mit Rückantwort an Tele2 geschickt. Bis jetzt habe ich keine Antwort von Ihnen. Ichnehme an, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Mit frdl. Gruß W. Esser
von Ihnen angegebene Kundennr. [...]
Ob,Tele2 serioes ist oder nicht, sei dahingestellt, aber die Agenten( Mütter-Hausfrauen,Alleinerziehende,(in der heutigen Zeit, kaum Möglichkeiten-wer nimmt schon Mütter o. alleinstehende Väter mit Kleinkindern bis 6J.)die da, ihr täglich Brot verdienen ohne, dem Staat auf der Tasche zu liegen, kann mann beim besten willen nicht dafür verantwortlich machen.Sie haben auch nur ihre Vorgaben. Seht es doch mal aus der menschlichen Sicht, ich behandle mein Gegenüber, so wie ich behandelt werden möchte. Mit Verständnis und Menschlichkeit. Um auf Tele 2 zurückzukommen,kann ich nur sagen, wenn ihr der Tonbandaufnahme zustimmt, kommt ein Vertrag, der auch deutlichst angesprochen wird.Und das unumstrittene Wiederrufsfrist wird von seriösen Agenten auch angesprochen. In dem Sinne, nicht alles ist schlecht was telef. angeboten wird.Aber mann sollte sich doch immernoch an die Menschlichkeit, vor Augen halten !Nach dem Motto, LEBEN und LEBEN lassen !
[...] Verbraucherrechtliches.de berichtet über die Schlammschlacht zwischen Tele2 und WISO. Ohne Kadi geht es dabei natürlich nicht. Das weiß selbstverständlich auch der RA-Blog. [...]
Ich bin von der Tele2 richtig reingelegt worden, wer hat mit denen auch einen Vertrag abgeschlossen, der per Telefon geschlossen wurde und die Mitarbeiterin zusagen machte, Kündigung des Vertrages sofort möglich wenn der Telecomanschluss nicht mehr existent, also gekündigt wurde…komischer Weise ist das im “Mitschnitt” nicht mit drauf, ich werde einen Anwalt konsultieren….wenn viele oder einige Leute die gleichen negativen Erfahrungen gemacht haben, ist eine Sammelklage doch möglich, oder ist diesbezüglich schon jemand vor Gericht gewesen….AZ Urteil???? Ich würde mich freuen, wenn Ihr, die Geschädigt wurden und werdet, unter meiner Mail antwortet. Harry