Verhalten des Handels bei mangelhaften Computerspielen

Friday, 2. March 2007

Es wird viele überraschen: aber auch bei Computersoftware und damit auch bei Computerspielen hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche, wenn das Produkt mangelhaft ist. Der Händler muss also in den ersten zwei Jahren alle Schnitzer ihrer verkauften Produkte kostenlos reparieren. Andernfalls kann der Kunde unter Umständen sein Geld zurückverlangen.

Offenbar ist dies jedoch nicht zu allen Händlern durchgedrungen, wie ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 30 Filialen von vier Elektroketten (MediMax, MediaMarkt, Saturn, ProMarkt) und zwei Warenhäusern (Karstadt, Marktkauf) zeigt.

In 28 von 30 Fällen weigerten sich die Verkäufer schlichtweg, die Reparatur-Patches vom Gothic-3-Hersteller zu besorgen. Zweimal war Service angesagt, allerdings der dreisten Art. Grund: Die Mitarbeiter von Saturn in Köln und vom MediaMarkt in Bielefeld forderten Geld für den Download: sieben und 15 Euro.

Wer den Kampf mit den Patches nicht führen will und schlicht sein Geld zurückfordert, trifft zumeist auf widerspenstige Händler. Gerade mal sieben Filialen – darunter vier von fünf MediaMärkten – wollten fürs mangelhafte Gothic 3 entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufpreis erstatten. Dagegen bot Saturn in Hagen lediglich ein anderes Spiel oder einen Gutschein an, und fünf Warenhäuser der Marktkauf-Kette wollten die Rücknahme von Gothic 3 und die Erstattung des Kaufpreises auf 30 Tage begrenzen.

Geradezu aberwitzig sputen muss sich der ProMarkt-Kunde. Die Test-Filialen jedenfalls boten die Rücknahme des Computerspiels „allein am Kauftag” an.

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