Inkassierungsverbot für 0900er-Nummern vom “Verbraucher-Newsletter”

Wednesday, 14. March 2007

Fax-Werbung ist für viele ein riesiges Ärgernis, schließlich ist der Verbrauch an Papier und Toner hierfür erheblich. Aus diesem Grunde ist diese Form der Werbung auch wettbewerbswidrig, wenn kein vorheriges Einverständnis vorliegt (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Leider ist es kaum möglich gegen die Betreiber derartiger Werbe-Faxe vorzugehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Versender der Faxe meist nicht angegeben ist oder lediglich eine Anschrift im Ausland nennen.

Die Bundesnetzagentur hat allerdings die Möglichkeit, die in den Faxen häufig beworbenen 0900er Nummern abzuschalten und ein Rechnungslegung- und Inkassierungsverbot auszusprechen. Hiervon hat sie nun für die in den zuletzt gehäuft auftretenden “Verbraucher-Newsletter” angeprisenen 0900er Nummern Gebrauch gemacht. In diesen Telefaxen wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen “Finanzen & Recht” sowie “Job & Karriere” in Aussicht gestellt. Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um folgende (0)900er Rufnummern.

(0)900 5 102718
(0)900 5 102720
(0)900 5 102721
(0)900 5 102722

“Dieser angebliche Verbraucher-Newsletter ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt den durchsichtigen Versuch dar, unerfahrene Telefonkunden zu einem teuren Rückruf zu verleiten. Auch die Netzbetreiber tragen eine Verantwortung dafür, derartige unseriöse und rechtswidrige Praktiken abzustellen. Wer einmal Mehrwertdiensterufnummern missbraucht hat, sollte künftig kein Vertragspartner mehr sein, damit seriöse Geschäftsmodelle nicht diskreditiert werden”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Innerhalb weniger Tage hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet waren, die Abschaltung der beworbenen (0)900er Rufnummern angeordnet.

“Die Bundesnetzagentur reagiert auch in diesem Fall schnell und macht mit ihrem konsequenten Vorgehen klar, dass sie gegen jede Form von Rufnummernmissbrauch hart vorgeht, auch im Fall von Fax-Spam”, erklärte Matthias Kurth.

Sofern also jemand auf die Werbung eingegangen ist und die Informationen angefordert hat, muss er die hierdurch entstandenen Kosten nicht zahlen. Wenn die Gebühren für die 0900er Nummern dennoch auf der nächsten Rechnung auftauchen, sollte die Zahlung gegenüber dem Telefonanbieter verweigert werden.

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