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	<title>Comments on: Inkassobesuchsdienst &#8211; Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?</title>
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	<description>Infos rund um's Verbraucherrecht</description>
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		<title>By: Kommissar X</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/03/14/inkassobesuchsdienst-wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann/#comment-9381</link>
		<dc:creator>Kommissar X</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 06:38:30 +0000</pubDate>
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		<description>Man sollte auch noch an die anderen relevanten Freunde aus der Inkassobranche, die mit zweifelhaften Mitteln operieren, denken. 

Hier fallen mir besonders die DIS Frankfurt, IDS Herford, Proinkasso Hanau und die MediaFinanz Osnabr&#252;ck Abteilung Mahnbescheid, sowie Olaf T. aus Osnabr&#252;ck ein, die mit Briefen und Anrufen Betroffene traktieren.

Osnabr&#252;ck scheint ohnehin zum Sammelbecken dieser Art Inkassounternehmen mutiert zu sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte auch noch an die anderen relevanten Freunde aus der Inkassobranche, die mit zweifelhaften Mitteln operieren, denken. </p>
<p>Hier fallen mir besonders die DIS Frankfurt, IDS Herford, Proinkasso Hanau und die MediaFinanz Osnabr&#252;ck Abteilung Mahnbescheid, sowie Olaf T. aus Osnabr&#252;ck ein, die mit Briefen und Anrufen Betroffene traktieren.</p>
<p>Osnabr&#252;ck scheint ohnehin zum Sammelbecken dieser Art Inkassounternehmen mutiert zu sein.</p>
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		<title>By: Tom111</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/03/14/inkassobesuchsdienst-wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann/#comment-9357</link>
		<dc:creator>Tom111</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 15:34:48 +0000</pubDate>
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		<description>Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 RBerG erforderliche Zuverl&#228;ssigkeit gem. § 6 RBerGAV sollte man auch bei einigen anderen Inkassob&#252;ros, z.B. im Gro&#223;raum Kiel, dessen Gesch&#228;ftsf&#252;hrer m.E. nach eine Person des allgemeinen &#246;ffentlichen Interesses ist, &#252;berpr&#252;fen lassen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 RBerG erforderliche Zuverl&#228;ssigkeit gem. § 6 RBerGAV sollte man auch bei einigen anderen Inkassob&#252;ros, z.B. im Gro&#223;raum Kiel, dessen Gesch&#228;ftsf&#252;hrer m.E. nach eine Person des allgemeinen &#246;ffentlichen Interesses ist, &#252;berpr&#252;fen lassen&#8230;</p>
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		<title>By: RA Michael Seidlitz</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/03/14/inkassobesuchsdienst-wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann/#comment-9356</link>
		<dc:creator>RA Michael Seidlitz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 15:13:17 +0000</pubDate>
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		<description>AG Celle
Urteil vom 29.06.2005
16 C 1309/05 (9a)

1. Erweckt ein Inkassounternehmen den Eindruck, das Gewalt- und Vollstreckungsmonopol des Staates zu missachten, dann liegt sowohl eine N&#246;tigung nach § 240 StGB als auch ein Eingriff in das Pers&#246;nlichkeitsrecht des Schuldners nach § 823 Abs. l BGB vor.

2. Das Aufsuchen der Nachbarn des Schuldners durch eine Gruppe schwarz gekleideter M&#228;nner, um „Informationen zu ermitteln&quot;, verletzt das allgemeine Pers&#246;nlichkeitsrecht des Schuldners.

3. Die Ank&#252;ndigung, der Schuldner erhalte Besuch eines „schwarzen Mannes&quot; in seinem Privatbereich, wenn eine Forderung nicht beglichen werde, stellt eine Bedrohung gem. §241 StGB dar.

4. Das Versenden einer „Infoanfrage&quot; des Inkassounternehmens mit der Bitte um Stellungnahme des Schuldners stellt eine N&#246;tigung dar, wenn es den Besuch eines „Einsatzteams&quot; erw&#228;hnt, ohne dass diese Ma&#223;nahme in dem Schreiben bereits angekreuzt ist.

5. Ein Inkassounternehmen, das ohne Erlaubnis nach Art. 1 § l Nr. 5 RBerG t&#228;tig wird, verst&#246;&#223;t gegen Art. 1 § 8 RBerG und handelt ordnungswidrig.

6. Beauftragt ein Gl&#228;ubiger ein Inkassounternehmen, das den Eindruck der Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols erweckt oder keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, so handelt der Gl&#228;ubiger selbst ordnungswidrig und wird als Beteiligter i. S. d. § 14 OWiG verfolgt.

7. Der Schuldner kann von dem Gl&#228;ubiger verlangen, die Beauftragung eines Inkassounternehmens, das ihn in der Nachbarschaft in Misskredit bringt, zu unterlassen.

http://www.sfz-mainz.de/dateien/gerichtsurteile/AG_Celle_16C130905.htm

Fundstelle: ZVI 2005 S. 550</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>AG Celle<br />
Urteil vom 29.06.2005<br />
16 C 1309/05 (9a)</p>
<p>1. Erweckt ein Inkassounternehmen den Eindruck, das Gewalt- und Vollstreckungsmonopol des Staates zu missachten, dann liegt sowohl eine N&#246;tigung nach § 240 StGB als auch ein Eingriff in das Pers&#246;nlichkeitsrecht des Schuldners nach § 823 Abs. l BGB vor.</p>
<p>2. Das Aufsuchen der Nachbarn des Schuldners durch eine Gruppe schwarz gekleideter M&#228;nner, um „Informationen zu ermitteln&#8221;, verletzt das allgemeine Pers&#246;nlichkeitsrecht des Schuldners.</p>
<p>3. Die Ank&#252;ndigung, der Schuldner erhalte Besuch eines „schwarzen Mannes&#8221; in seinem Privatbereich, wenn eine Forderung nicht beglichen werde, stellt eine Bedrohung gem. §241 StGB dar.</p>
<p>4. Das Versenden einer „Infoanfrage&#8221; des Inkassounternehmens mit der Bitte um Stellungnahme des Schuldners stellt eine N&#246;tigung dar, wenn es den Besuch eines „Einsatzteams&#8221; erw&#228;hnt, ohne dass diese Ma&#223;nahme in dem Schreiben bereits angekreuzt ist.</p>
<p>5. Ein Inkassounternehmen, das ohne Erlaubnis nach Art. 1 § l Nr. 5 RBerG t&#228;tig wird, verst&#246;&#223;t gegen Art. 1 § 8 RBerG und handelt ordnungswidrig.</p>
<p>6. Beauftragt ein Gl&#228;ubiger ein Inkassounternehmen, das den Eindruck der Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols erweckt oder keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, so handelt der Gl&#228;ubiger selbst ordnungswidrig und wird als Beteiligter i. S. d. § 14 OWiG verfolgt.</p>
<p>7. Der Schuldner kann von dem Gl&#228;ubiger verlangen, die Beauftragung eines Inkassounternehmens, das ihn in der Nachbarschaft in Misskredit bringt, zu unterlassen.</p>
<p><a href="http://www.sfz-mainz.de/dateien/gerichtsurteile/AG_Celle_16C130905.htm" rel="nofollow">http://www.sfz-mainz.de/dateien/gerichtsurteile/AG_Celle_16C130905.htm</a></p>
<p>Fundstelle: ZVI 2005 S. 550</p>
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		<title>By: Alexander Hartmann</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/03/14/inkassobesuchsdienst-wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann/#comment-9352</link>
		<dc:creator>Alexander Hartmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 14:10:49 +0000</pubDate>
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		<description>Gute Aktion.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Aktion.</p>
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