lebenserwartung.de macht die Schotten dicht!?

Thursday, 22. March 2007

Die VitaActive Ltd. war einer der Namen, der am häufigsten auftauchte, wenn sich Internetnutzer darüber beklagten in eine Vertragsfalle getappt zu sein. Ihre Projekte lebenserwartung.de und auch iqfight.de wurden ja auch intensiv beworben, so dass viele in die Netze gingen.

Nun war es die VitaActive Ltd. aber auch, die uns das erste Urteil “schenkte”, in dem sich mit der Frage auseinandergesetzt werden musste, ob bei versteckten Preisangaben überhaupt wirksam ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 [Volltext auf jurpc]) – bekanntermaßen entschied die zuständige Richterin nutzerfreundlich und lehnte ein Zahlungspflicht ab.

Heute nun findet vor dem Landgericht in Frankfurt am Main die mündliche Verhandlung der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wegen iqfight.de statt, so dass – so optimistisch darf man wohl sein – sehr bald mit dem ersten Unterlassungsurteil wegen unzureichender Preisinformation zu rechnen ist.

Die Luft für Herrn Burat (der Herrn Neugeboren inzwischen als Director der VitaActive Ltd. abgelöst hat) wird also dünner. Ob das wohl der Grund ist, warum derzeit sowohl auf iqfight.de als auch auf lebenserwartung.de die Anmeldeformulare deaktiviert sind?

Auffällig ist auch, dass im Impressum keine deutsche Niederlassung mehr zu finden ist. Hofft man etwa, sich so der Rechtsverfolgung entziehen zu können? Achja… das dritte “Projekt” der VitaActive – berufs-wahl.de – wird inzwischen von einer Online Service Ltd. in Hanau “verwaltet”.

23 Comments zu 'lebenserwartung.de macht die Schotten dicht!?'

  1.  
    JoJo
    22. March 2007 | 10:39
     

    tja lieber Ronny da solltest Du vielleicht das Orakel befragen. Schade, dass ich meine Lebenserwartung nicht mehr erfahren kann. Tja und auch gegen meinen Iq kann ich jetzt nicht mehr fighten. Da mach ich es wohl auch besser wie Herr Burat und wende mich neuen Betätigungsfeldern zu, sprich ich gestalte meine Vitae neu, sprich: versuche mich darin meine Vita Active neu zu gestalten. Fehlanzeige. Da käme bei den Resultaten wohl nur Gefängnisdirektor oder Gefängnisaufseher oder Knastbruder als Resultat raus. Aber vielleicht kümmert sich Herr Burat schon klammheimlich um seine neuen Wohnsitz. Ich empfehle ihm dazu mein neuestes GRATIS-Internetangebot: http://www.wohinverdünnisiereichmichwenngefahrimverzug.com/
    Völlig kostenlos und zusätzlich gibts für schnell entschlossene noch Preise und Gewinne mitzunehmen. 2 löchrige Schlauchboote um damit schneller auf die rettende Insel zu gelangen. Schönen Tag noch..

  2.  
    MP1
    22. March 2007 | 14:51
     

    …bleibt zu hoffen, dass es nicht der Einzige bleibt, der die Schotten dicht macht und viele andere folgen…

  3.  
    22. March 2007 | 19:30
     

    gedichte-server.com geht noch. Noch…

  4.  
    Ronny Jahn
    23. March 2007 | 00:33
     

    Jup, für die Seiten der NetContent Ltd. ist ja auch erst MItte April die mündliche Verhandlung :)

  5.  
    23. March 2007 | 10:27
     

    [...] Jetzt ist es auch in meiner Familie passiert…ein minderjähriges Familienmitglied ist auf ein Angebot der Vitaactive LTD.(Director Michael Burat, bis vor kurzem Ronny Neugeboren) hereingefallen. Inzwischen ist auf der Seite keine Anmeldung mehr möglich und auch die Anschrift der Niederlassung in Deutschland wurde aus dem Impressum entfernt. Interessierte sollten sich mal das Impressum von Herrn Burats Webseite anschauen. Es wundert nicht, welche Namen da unter Rechtsbeistand und Datenschutzbeauftragter vorzufinden sind. Am 22. März fand vor dem Landgericht in Frankfurt am Main die mündliche Verhandlung der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wegen iqfight.de statt …siehe hier [...]

  6.  
    23. March 2007 | 10:36
     

    Ich denke solche Angebote sind mit dem neuen TMG (Einfach mal §6 lesen, es handelt sich hier um kommerzielle Kommunikation) überholt – und das dürften die betroffenen inzwischen auch schon wissen.

  7.  
    JoJo
    24. March 2007 | 08:42
     

    Hallo Ronny
    Ich hoffe Du wirst uns wegen Burat auf dem laufenden halten. Was brachte eigentlich die Verhandlung vom 22. ds. ?
    Grüße aus dem tiefverschneiten Schwarzwald.
    JoJo

  8.  
    Kommissar X
    24. March 2007 | 14:28
     

    Aus Lebenserwartung.de wird LebensTest.de – mit neuem “Director” und neuem “Betreiber”:
    http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=12735#12735

  9.  
    24. March 2007 | 17:11
     

    [...] Tja, mancher Geldbeschaffungs-Website Lebenserwartung ist dann doch recht kurz. Andererseits packt einen die kalte Angst angesichts von Kommentar Nr. 8. [...]

  10.  
    26. March 2007 | 08:23
     

    [...] So wie Raider damals plötzlich Twix hieß, heißt lebenserwartung.de jetzt also lebenstest.de. Von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zur (Um-)Taufe. Und bitte teilt mir doch mit, wenn ihr den ersten lebenstest.de-Kunden auf Bezahlung verklagt. Da würde ich gerne mit dabei sein. Und mich über das Ergebnis freuen. [...]

  11.  
    Edi
    26. March 2007 | 12:52
     

    Hallo Ronny ich habe mich mal bei w*w.Lebenserwartung.de Angemeldet.
    Wen man jetzt auf der seihte geht kann man sich nicht mehr anmelden, das find ich echt gut weil das ne richtige Abzocker Firma ist.
    Ich habe gelesen das es gerade eine Verhandlung gegen die Firma gibt in Frankfurt.
    Um was geht es den in dieser Verhandlung ???

    wen die Firma Verliert müssen die diese Seite mit dem Lebens-test Schließen ???

    Wieso ist der Anmelde Formular den weg ???

    ich hoffe du beantwortest meine fragen.
    Danke.

  12.  
    loran
    30. March 2007 | 20:50
     

    “Lebenserwartung” und “IQfight” haben sich wunderbar verwandelt in “lebenstest.de” und “IQfieber.de”! Dabei hat IQxxx schon mehrere Metamorphosen hinter sich, man erinnere sich noch an das alte “IQbattle”.

  13.  
    Daria
    1. April 2007 | 16:56
     

    Hallo,
    Mein Freund hat auch eine Rechnung von der Internet Service AG gekriegt. Er hätte bei dem Test auf der Seite lebensprognose.net (oder com?) mitgemacht. Daraufhin haben wir uns im Internet über die Seite erkundigt und ich habe so viele von den Beiträgen in diesen Forum gelesen wie ich nur konnte. Nichtsdestotrotz habe ich noch zwei Fragen offen. Ich weiß nicht ob sie in der Kategorie rechtliche Beratung fallen, die nicht mehr „geduldet“ wird oder ob sie in einen der Beiträge, die ich nicht gelesen habe, schon geklärt sind. Wenn doch entschuldige ich mich in voraus.

    1. Die erste Frage bezieht sich auf den Musterschreiben der von der Verbraucherzentrale Berlin zur Verfügung gestellt wurde. Am liebsten würde ich diesen Schreiben per Einschreiben schicken, aber ich habe Angst (weil ich mich nicht auskenne) dass sie entweder wiedermall ihre Anschrift ändern oder für den Brief nicht unterschreiben oder was weiß ich was. Dann stehe ich da mit meinem Brief ohne nichts ereicht zu haben. Wenn ich es per E-Mail schicke, reicht die Tatsache dass ich es in den „gesendete Mails Ordner“ gespeichert habe, als Beweis für meinen Wiederspruch zu der Rechnung.
    Übrigens…die können sich in den letzten Schreiben nicht entscheiden welchen Weg sie im Falle meines Freundes gehen sollen. Im ersten Teil nennen sie seine Anschrift und im nächsten Atemzug sagen sie dass laut ihre Unterlagen (welche Unterlagen?!!!) sie sich SICHER sind dass diese Anschrift nicht stimmt und drohen mit Strafanzeige wegen Betrug. Im zweiten Teil konzentrieren sie sich nur auf das Geld. Ich glaube sie tasten sich geschickt an der Sache ran. Wenn er diesen Musterschreiben schickt gibt er zu dass die Anschrift korrekt ist? Da werden bestimmt Briefe über Briefe kommen. Das wollen wir auch nicht unbedingt, weil die Eltern auch da wohnen und die sind leicht einzuschüchtern.

    2. Die zweite Frage hat mit dem Urteil des AG München von 16.01.2007 zu tun. In dem Urteil wurde entschieden: versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. („Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde.“ – Pressemitteilung AG München)
    Im Moment sieht die Startseite lebensprognose.net, für mich, ziemlich neutral aus. Es steht nichts über „automatisch bei einen Gewinnspiel mitmachen“ oder ähnliches. Gilt die „überraschende Klausel nach § 305c BGB1 BGB“ – Logik auch in diesem Fall?

    Ich bedanke mich in voraus für jede antwort.

    RJ: Wieso sieht die Seite für dich “ziemlich neutral” aus? Der Preis ist nach wie vor am Seitenende versteckt.

  14.  
    2. April 2007 | 13:16
     

    [...] Wie bereits berichtet hat die VitaActive Ltd. inzwischen Ihre Seiten lebenserwartung.de und iqfight.de insofern geschlossen, als keine Anmeldungen mehr möglich sind. Die Vermutung liegt nahe, dass dies mit der mündlichen Verhandlung am 22.03.2007 zu tun hatte, die im Rahmen der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den ehemaligen Director der VitaActive Ltd. Herrn Ronny Neugeboren stattfand. Die Klage wird übrigens mit einem Anerkenntnisurteil enden. [...]

  15.  
    edi
    14. April 2007 | 14:51
     

    Hallo Ronny, was passiert den jetzt mit VitaActive [www.lebenserwartung.de].
    müssen die ihre seite jetzt schließen oder was passiert jetzt ?????????????

  16.  
    Jan Janssen
    24. April 2007 | 20:04
     

    ich find gut tuen ich

  17.  
    Schade, Kathrin
    26. April 2007 | 20:25
     

    Danke für Ihre Homepage, die mir sehr geholfen hat. Meine gerade volljährig gewordene Tochter ist auf den Online-Berufswahl-Test der Firma Online Service Ltd. mit dem “Director” Robert Adamca hereingefallen. Als sie gestern beim Checken ihrer E-Mails die Zahlungsaufforderung fand, war sie ganz aufgelöst, weil ich sie im ersten Moment für ihre “Tat” nicht gerade gelobt habe (denn zahlen müsste die liebe Mami, weil die Schülerin ja selbst noch kein Geld verdient). Beide waren wir dann beruhigt, dass sie nicht als Einzige diesen [...] aufgesessen ist. Morgen geht der Widerspruch mit Einschreiben Rückschein (Muster der Verbraucherzentrale Bayern) an diese tolle “Limited”, deren Treiben hoffentlich (wie auch den anderen aufgeführten, leider sicherlich immer wieder neu auftauchenden Firmen) wirklich bald begrenzt wird. Durch Ihre Seite haben wir die Gewissheit, dass wir die sicher eingehenden Drohungen nur “aussitzen” und erst in dem unwahrscheinlichen Fall eines gerichtlichen Mahnbescheides reagieren müssen. Wie jedes Ding im Leben hat eben auch das Internet zwei Seiten: Zwar tummeln sich dort Leute, für die der Ausdruck [...] fast zu milde ist, aber eben auch Menschen wie Sie, die dann klasse und mit beachtenswerter Akribie dagegen halten. In der Hoffnung, dass auch andere Opfer auf Ihre Seite geführt werden und sich in der Folge ebenfalls nicht einschüchtern lassen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und der Bitte: “Weiter so!”

    Kathi

  18.  
    8. May 2007 | 19:47
     

    [...] Tja, mancher Geldbeschaffungs-Website Lebenserwartung ist dann doch recht kurz. Andererseits packt einen die kalte Angst angesichts von Kommentar Nr. 8. [...]

  19.  
    13. May 2007 | 03:32
     

    meine 16jährige tochter hat mir auch so nen “spass” verpasst.
    meine einzige emotion war eigentlich nur ärger über soviel skrupellosigkeit.
    einschüchterungs- und zermürbungstaktiken, das läuft bei mir sowieso nicht.
    *g*
    hab auch sofort beim konsumentenschutz angerufen.
    und mich halt bzgl gesetze schlau gemacht.

    aber ich hab meine kinder immer vor diesen gratisangeboten gewarnt.

    da sie minderjährig ist und ich meine zustimmung verweigert habe, ist das sowieso für mich hinfällig.

    ich find es schön, dass sie mir das sofort erzählt hat.
    so konnte ich darauf entsprechend reagieren.

    ich denk, das sollte man seinem nachwuchs klarmachen, nahelegen, dass das die sicherste methode ist, schlimmeres zu verhindern.
    und den eltern sei geraten, sich nciht kopfscheu machen zu lassen.

    mfg
    elfie

  20.  
    riedrich Ochsmann
    20. July 2007 | 13:17
     

    Danke, das war hilfreich. Mein Sohn ist auch auf oo eine Seite (Berufs-Wahl) reingefallen; gesrtern klag eine Mahnung über 64.- Euro im Briefkasten mit der Androhung ein Inkasso-Unternhmen einzuschalten. – Als ich dort anrief und darauf hinwies, dass mein Sohn zum fraglichen Zeitpunkz noch nicht volljährig gewesen sei, sagte man mir, er habe sich aber als volljährig ausgegeben (kann gut sein) – dies sei strafbar!? Kann mir jemand sagen, ob das zutrifft?

    RJ: Nein, das ist nicht per se strafbar. Näheres hierzu finden Sie in den FAQ.

  21.  
    nicky
    1. August 2007 | 15:43
     

    Hallo zusammen, auch ich bin reingefallen. spät in der nacht beim rumsurfen, habe ich interesse bekundet, als ich gemerkt habe, dass ich 99 Euro zahlen müsste, habe ich mich schnellstens ausgeloggt. Leider gilt gem. anbieter, meine anmeldung trotzdem, weshalb man mir auch schon eine entsprechende rechnung und mahnung geschickt hat. url ist jetzt: w*w.lebenscheck.com, hauptsitz in dubai und das beauftragte servicecenter in der schweiz. die telefonnr. Telefon: 00 42 36 63 90 39 21 weiss ich nicht welches land. man konnte mir am tel. auch nicht sagen, was der anruf kostet. ich werde mich morgen mit einem anwalt in verbindung setzen, evtl. auch mit dem anbieter der homepage, wo ich den link gefunden habe. mfg aus der schweiz

  22.  
    anita
    23. November 2007 | 08:42
     

    Hallo!
    Nun habe ich auch das Problem mit w*w.gehalts-rechner.de. Nur habe ich wie die behaupten, nie eine Bestätigungs bzw. Registrierungsmail erhalten. Und auch keine Rechnung. Kann ich eigentlich auch nicht erhalten, weil ich den Botton Ja, meine Angaben sind richtig nicht gedrückt habe. Sondern nein.
    Aber auf mein Schreiben haben Sie nur negativ reagiert. Man hat mir geraten, nun zum Anwalt zu gehen. Gruß aus Hessen

    RJ: Rechtsberatung bieten auch die Verbraucherzentralen

  23.  
    Michaela Hahn
    19. March 2008 | 05:45
     

    Ich habe blöderweise überweisen,ich versuche esheute,64 Euro zurückzubuchen,wenns klappt

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden. Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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