Als Schmidtlein-Rechnung getarnte Trojaner-Mails

Mittwoch, 11. April 2007

Schon bei so manchem hat eine Rechnung von Herrn Rechtsanwalt Tank für die kostenpflichtige Inanspruchnahme einer der vielen Schmidtlein-Seiten für Irritationen gesorgt. Meist weil sich die Rechnungsempfänger gar nicht daran innern konnten, dass sie sich wirklich auf seiten wie p2p-heute.com, hausaufgaben-heute.com etc. angemeldet haben oder jedenfalls den recht undeutlichen Hinweis auf die Kosten übersahen (zum Thema Internet-Vertragsfallen). Des öfteren wurde in den letzten Monaten über solche Fälle auch in Presse und Fernsehen berichtet.

Die Namen Schmidtlein und Tank sind also durchaus keine unbekannten. Dies macht sich nun die aktuelle Trojaner-Mail-Aktion zu nutze. So landeten gestern in vielen E-Mail-Fächern die unten abgebildete Nachricht - angeblich von Herrn RA Tank.

Damit reiht er sich in die Liste derjenigen ein, unter deren Namen in den letzten Monaten gefälschte Rechnungen verschickt wurden (1und1, amazon.de, Telekom, ikea, single.de etc.). Bei diesen geht es nicht darum, irgendeine Forderung geltend zu machen - Ziel ist es vielmehr, dass die Leute unüberlegt den Anhang der E-Mail öffnen und sich so Schadsoftware auf dem Rechner installieren. Wer auf den Trick hereingefallen ist, sollte seinen Rechner also dringend von einer Anti-Viren-Software überprüfen lassen. Nähere Informationen zu solchen sogenannten Trojanischen Pferden und wie man sich davor schützen kann, findet man auf der Seite vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Auffällig bei dieser Nachricht ist nicht nur, dass es keinen 31.04.2007 geben wird. Auch die übrigen zahlen weisen ein paar merkwürdige Ungereimtheiten auf.

Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück

Aktenzeichen: 221670/50
Osnabrück, den 31.04.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R409143 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.253.424.64.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 330,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 936,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 7,50 EUR

Gesamtsumme 639,00 EUR

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 419,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

09.04.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC’s, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank
Rechtsanwalt

6 Kommentare zu “Als Schmidtlein-Rechnung getarnte Trojaner-Mails”

  1.  
    1 — Kommissar X
    11. April 2007 | 11:22
     

    Statt auf seiner famosen Seite “forderungseinzug.de”, auf der er mit seinen angeblich “gewonnenen” Verfahren prahlt, die Sache richtigzustellen, hüllt er sich in Schweigen!
    Was hat der Mann für ein Berufsethos! Grandios!

  2.  
    11. April 2007 | 12:57
     

    […] Die Bekanntheit des Rechtsanwalts Olaf Tank als Eintreiber, der allseits so beliebten Gebrüder Schmidtlein wird nun ausgenutzt, um einen Trojaner zu verbreiten, wie verbraucherrechtliches und der Hoax-Info Service der TU-Berlin melden. […]

  3.  
    11. April 2007 | 15:44
     

    Schade um die viele Zeit für den Artikel, ich würde mir wünschen, mehr über die Gründe, nicht über die Nutzer der Monokultur zu lesen. Und über die Intelligenz von Internetnutzern…

    Reinard Schmitz
    http://blog.hr-schmitz.de

  4.  
    4 — Kommissar X
    11. April 2007 | 16:46
     

    Inzwischen hat er reagiert und auf seiner Seite einen Hinweis angebracht!

  5.  
    5 — Livia Moser
    4. Juni 2007 | 12:32
     

    Übrigens,ein guter Freund von mir hat vor 3 Monaten den 2.RATank-Abmahnbrief erhalten beim 1.RATankbrief hat er noch geantwortet u.promt den 2.erhalten ab dann war es im zu Blöd wiederzu Antworten seit den ist endlich Ruhe,guter Rat von im laßt sie doch schreiben diese….einfach nicht beantworten und a Ruh ist!!!

  6.  
    6 — torfkop
    12. August 2009 | 11:10
     

    Auch ich wurde Opfer von RA Olaf Tank, ich bekam neulich eine

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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