Wenn der “Entmieter” zweimal klingelt

Dienstag, 5. Juni 2007

Vom Problem des Mietnomadentums hört man immer wieder. Vermieter erleiden dadurch erhebliche Schäden, da die Zwangsräumung ein recht langwieriger Prozess ist und sie am Ende nicht selten auf den Mietschulden sitzen bleiben. Hier kommt nun ein “Dienstleister” ins Spiel, dessen Vorgehen verdächtig an das vom Moskau-Inkasso-Team erinnert. Auch der Name ist daran angelehnt - euphemistisch nennen sie sich “EntmietungsTeam”. Auf der Internetseite unter entmietungs-team.de heißt es

Wir erledigen für Sie die Angelegenheit, indem unsere Mitarbeiter den säumigen Mieter persönlich aufsuchen und diesen, höflich aber bestimmt, an seine Zahlungsrückstände erinnern, mit der Bitte diese unverzüglich zu leisten und/oder das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen !

Ganz stolz wird auch auf einen Artikel in der “Capital” verwiesen, der allerdings nicht ganz unkritisch ist

Doch seine Aktivitäten bewegen sich immer am Rande der Legalität. Wer einen Mieter so bedrängt, kann sich der Nötigung schuldig machen. „Ich bin ein Showman, baue nur Druck auf“, wiegelt Recker ab. „Niemals würde ich jemanden körperlich angehen oder gar verletzen.“ Er verzeichne zudem bei mehr als 100 erfolgreichen Entmietungen nicht eine einzige Klage. Der Fragwürdigkeit seiner Methoden tut dies freilich keinen Abbruch.

Vielleicht sollte man ihm erklären, dass für eine Nötigung ein “körperliches angehen” nicht erforderlich ist. “Capital” winkt ein wenig mit dem Zaunpfahl und weist am Ende des Artikels darauf hin

Einen missliebigen Mieter unter Druck zu setzen, ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen sogar Freiheitsstrafen.
Strafandrohung. Für den Tatbestand der Nötigung reicht psychischer Druck aus, etwa wenn martialisch gekleidete Kraftmeier den Mieter verängstigen. In diesem Fall drohen laut Paragraf 240 des Strafgesetzbuches sowohl dem Auftraggeber als auch dem Nötiger Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Und hier muss unter Umständen auch der Vermieter mit erheblichem Ärger rechnen.

Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: Mietnomadentum soll nicht verteidigt werden. In einem Rechtsstaat ist jedoch kein Platz für Selbstjustiz.

8 Kommentare zu “Wenn der “Entmieter” zweimal klingelt”

  1.  
    1 — Heiner
    5. Juni 2007 | 18:03
     

    … In einem Rechtsstaat ist jedoch kein Platz für Selbstjustiz

    Ich frage mich, ob unser Rechtsstaat noch die richtige Balance zwischen Mieter und Vermieter gewährleistet. Ein Mietnomade hat immerhin mehrere Monate ein Dach über dem Kopf und eine warme Bude, wohlgemerkt: kostenlos - zudem beteiligt er sich im allgemeinen nicht am Müllsystem, sondern beläßt seinen Unrat in der Wohnung - Kakerlaken in den Nachbarwohnungen nicht ausgeschlossen. Und das alles wird in unserem Rechtsstaat “von oben” tolereriert durch lahme Verfahrensabwicklung.

    Wem ist es da zu verdenken, ein Unternehmen wie oben zu beauftragen, an die Zahlung zu erinnern. Da Briefe ja nicht beantwortet werden, überbringt man also die Mahnung mit Zeugen persönlich - ein legitimes Recht.

    Und wieso soll es eine Nötigung sein, wenn die Damen und Herren des Erinnerungsunternehmens groß und kräftig sind und dunkle Kleidung tragen. Wenn das Unternehmen sich weigern würde, Personen einzustellen, die groß und kräftig sind, hätte es schnell eine Anzeige und Schadenersatzforderung wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot am Hals.

    Wenn es in unserem Rechtsstaat so weitergeht, leitet demnächst ein Mietnomade auch noch aus dem Diskriminierungsverbot den Anspruch auf die Wohnung her.

    Also Vermieter, überlegt euch, ob ihr noch Mietwohnungen bauen wollt!
    Da man

  2.  
    2 — Ronny Jahn
    5. Juni 2007 | 21:01
     

    Ich sag ja nicht, dass dieses Vorgehen zwingend auf eine Nötigung hinausläuft. Aber es ist natürlich eine Gratwanderung und der Herr Entmieter muss schon sehr aufpassen, dass er die Grenze zum Strafbaren nicht überschreitet.

  3.  
    3 — aristides
    6. Juni 2007 | 17:47
     

    Mietnomaden sind doch eher selten. Wer hat schon die Nerven, in einem Wohnungspulverfass zu wohnen. Weitaus häufiger sind Arbeitsverlust und Briefbeantwortungsängste. Zahlen hab ich nicht, aber es ist gewiss so.

    Und verstösst es nicht eher gegen den Gleichheitsgrundsatz, nur große und kräftige Männer in dunkler Kleidung einzustellen?

    Gruß von einem Vermieter.

  4.  
    8. Juni 2007 | 08:53
     
  5.  
    5 — GH
    8. Juni 2007 | 10:28
     

    @ aristides
    Vielleicht sind Mietnomaden selten, aber wenn man einen hat, wird es regelmäßig richtig teuer. Denn es ist ja nicht nur die entangene Miete, die sich bemerkbar macht, sondern regelmäßig kann man die Wohnungen anschließend komplett sanieren, da die Wohnung regelmäßig verwüstet (herausgerissene Waschbecken, zerstörtes Parkett uvm) zurückgelassen wird. Da ist die Mietkaution, sofern sie denn überhaupt komplett bezahlt wurde, auch nur noch Peanuts. Hinzu kommt dann auch der Ärger, die Wut und die Hilfslosigkeit des Vermieters. Zudem sind echte Mietnomaden ziemlich schmerzfrei in der ganzen Situation und tun so als ob sie im Recht wären. Schuldgefühle oder Reue kennen die nicht…oder erst vor dem Strafrichter.

  6.  
    6 — RA Kukowski
    12. Juni 2007 | 20:49
     

    @ aristides
    Mietnomaden sind glücklicherweise tatsächlich eine Minderheit. Als “Mietnomade” werden ja auch nur die Mieter bezeichnet, die ohne Absicht, die Miete je zu bezahlen, so lange wie möglich die Wohnung nutzen und anschließend in die nächste Wohnung ziehen.

    Der Schaden, den Mietnomaden anrichten, ist enorm. Der Mietausfall und die Nebenkosten für die Zeit bis zum Räumungsurteil sind das eine, aber wenn eine Zwangsräumung nötig wird, wird es richtig teuer: Die Gerichtsvollzieher fordern in der Regel rund 1.000 € Vorschuss für jeden zu räumenden Raum an, um die Kosten für das Umzugsunternehmen, welches den Müll entsorgt und die übrigen Gegenstände einlagert, zu bezahlen. Zwar gibt es schon Alternativen wie das “Hamburger Modell” und das “Berliner Modell”, aber diese sind mit gewissen Risiken verbunden.

  7.  
    7 — Picton16ft
    5. November 2007 | 13:42
     

    Vollstes Verständnis in entsprechend krassen Fällen.
    (ich bin selber Mieter)

  8.  
    8 — markus
    11. Februar 2009 | 20:25
     

    das manko in unserer gesellschaft ist das der (sozial)staat dummheit und faulheit unterstützt in form einer regelrechten rundumversorgung und noch durch rechte stärkt!!!
    die kosten versucht er dann teilweise auf (vermeintlich gutsituierte) vermieter abzuwälzen.
    versuchen sie mal einen mieter aus ihrem eigenen haus zu kriegen.

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