Räumungsverkauf als Marketinggag

Donnerstag, 6. September 2007

Einigen Branchen (Teppich- und Matratzenhandel) scheint es trotz des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs besonders schlecht zu gehen, denn auf den Schaufenstern solcher Geschäfte liest man besonders häufig

Räumungsverkauf !!!! Alles muss raus !!!!

Erstaunlich ist nur, wie lange sich diese Läden dann offenbar doch halten. Sicher ist das dann immer nur eine glückliche Fügung und der Geschäftsinhaber hat aufgrund unvorhergesehener Umstände doch plötzlich das Geld, um das Geschäft weiter zu betreiben. Es wäre gewiss vermessen zu behaupten, dass die Schließung von vornherein nicht geplant war und die Ankündigung nur dazu diente, die Kunden anzulocken.

Vor der Reform des UWG war recht streng geregelt, wann ein Räumungsverkauf stattfinden darf (§ 8 UWG a.F.): es gab eine zeitliche Beschränkung auf vier Wochen, es durften keine Waren nachgeschoben werden und der Händler durfte nach dem Ausverkauf den Geschäftsbetrieb nicht fortsetzen. Inzwischen gilt nur noch der Wahrheitsgrundsatz, es darf also nicht in irreführender Weise geworben werden (§ 5 UWG): wer mit einem Räumungsverkauf wirbt, muss diesen auch tatsächlich vorhaben.

Bornkamm – seines Zeichens Vorsitzender Richter des I. Zivilsenats am Bundesgerichtshof – stellt jedoch sehr zutreffend fest (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 25. Aufl. 2007, § 5 Rn. 6.9):

Allerdings ist das Irreführungsverbot bei missbräuchlichen Räumungsverkäufen nur eine stumpfe Waffe. Da die Gründe für eine Geschäftsaufgabe kaum objektivierbar sind, kann ein Kaufmann, der nach einem Räumungsverkauf sein Geschäft fortsetzt, stets behaupten, er habe seine Pläne geändert (bsw weil ihm der unerwartete Erfolg des Räumungsverkaufs die zwingend notwendigen Investitionen ermöglicht oder weil er von einer Depression, die ihn zunächst zur Geschäftsaufgabe gezwungen habe, geheilt worden sei).

Rechtsanwältin Jennewein von der Wettbewerbszentrale weiß auch über andere Tricks zu berichten. So ist auf welt.de zu lesen

“Oft steht schnell mal ein Strohmann bereit”, sagt Anwältin Jennewein. Da geht der Laden eben pleite und macht kurz darauf mit dem Cousin des alten Chefs als Geschäftsführer wieder auf.

So reiht sich ein Räumungsverkauf an den nächsten und wird allenfalls durch ein paar Neueröffnungen mit den damit verbundenen Eröffnungsangeboten unterbrochen.

1 Kommentar zu “Räumungsverkauf als Marketinggag”

  1.  
    1 — RA Kukowski
    6. September 2007 | 20:22
     

    Wie hieß es doch so schön in einem RTL-Samstag-Nacht-Sketch über Teppichhändler-Räumungsverkläufe: “Geschäftsaufgabe seit 1954″

Einen Kommentar hinterlassen

Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

(notwendig)

(notwendig)


Zur Information
Deine E-Mail Address wird nicht angezeigt.


RSS feed for comments on this post | TrackBack URI