<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Comments on: LG Koblenz: Widerrufbarkeit eines beim Probetraining geschlossenen Fitnessstudiovertrages</title>
	<atom:link href="http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/10/29/lg-koblenz-widerrufbarkeit-eines-beim-probetraining-geschlossenen-fitnessstudiovertrages/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/10/29/lg-koblenz-widerrufbarkeit-eines-beim-probetraining-geschlossenen-fitnessstudiovertrages/</link>
	<description>Infos rund um's Verbraucherrecht</description>
	<lastBuildDate>Wed, 25 Jan 2012 14:21:07 +0100</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1.1</generator>
	<item>
		<title>By: C. Meier</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/10/29/lg-koblenz-widerrufbarkeit-eines-beim-probetraining-geschlossenen-fitnessstudiovertrages/#comment-31392</link>
		<dc:creator>C. Meier</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Oct 2007 12:03:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/10/29/lg-koblenz-widerrufbarkeit-eines-beim-probetraining-geschlossenen-fitnessstudiovertrages/#comment-31392</guid>
		<description>Das ist wirklich interessant! L&#228;sst sich das auch auf andere Branchen &#252;bertragen, z. B. berufliche Weiterbildung?

Bei diversen Bildungstr&#228;gern ist es mittlerweile &#252;blich, Interessenten (die allerdings &quot;zwangsweise&quot; mit dem sog. &quot;Bildungsgutschein&quot; von den Arbeits&#228;mtern oder Kommunen, Stichwort Hartz IV ) zu einem Bildungstr&#228;ger geschickt werden, beim Erstgespr&#228;ch nicht nur &#252;ber die Bildungsinhalte zu beraten, sondern den Interessenten auch sofort den mitgebrachten &quot;Bildungsgutschein&quot; abzukn&#246;pfen. Mit diesem Bildungsgutschein wird dann bei den &#196;mtern abgerechnet, ist also vergleichbar mit einem &quot;Arztrezept&quot;, das in einer zugelassenen Apotheke eingel&#246;st wird.
Das &quot;b&#246;se Erwachen&quot; f&#252;r die so zwangsrekrutierten Massnahmeteilnehmer kommt am 1. Tag der Massnahme, wenn diese von der Bildungseinrichtung aufgefordert werden, einen Vertrag mit der Einrichtung zu schliessen. Dieser Vertrag kann zwar vom Teilnehmer gek&#252;ndigt werden , allerdings wird der Teilnehmer im Vertrag verpflichtet, die (wohlgemerkt &#252;ber die &#196;mter angeordnete)  Massnahme u. U. komplett zu bezahlen.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein? Problematisch ist dabei nat&#252;rlich, dass der Teilnehmer die Massnahme nicht selbst bezahlt, sondern der sog. Kostentr&#228;ger, also z. B. das Arbeitsamt.

Zugleich liefern die Bildungstr&#228;ger im Laufe der Massnahme Berichte &#252;ber die Teilnehmer an die &#196;mter, ohne dass den Teilnehmern dies explizit zu Beginn der Massnahme mitgeteilt wird. Die Teilnehmer befinden sich also unter st&#228;ndiger Beobachung durch z. B. Sozialp&#228;dagogen oder anderes Unterrichtspersonal.
Wie vereinbart sich das auch mit dem Datenschutz?

mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
C. Meier</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist wirklich interessant! L&#228;sst sich das auch auf andere Branchen &#252;bertragen, z. B. berufliche Weiterbildung?</p>
<p>Bei diversen Bildungstr&#228;gern ist es mittlerweile &#252;blich, Interessenten (die allerdings &#8220;zwangsweise&#8221; mit dem sog. &#8220;Bildungsgutschein&#8221; von den Arbeits&#228;mtern oder Kommunen, Stichwort Hartz IV ) zu einem Bildungstr&#228;ger geschickt werden, beim Erstgespr&#228;ch nicht nur &#252;ber die Bildungsinhalte zu beraten, sondern den Interessenten auch sofort den mitgebrachten &#8220;Bildungsgutschein&#8221; abzukn&#246;pfen. Mit diesem Bildungsgutschein wird dann bei den &#196;mtern abgerechnet, ist also vergleichbar mit einem &#8220;Arztrezept&#8221;, das in einer zugelassenen Apotheke eingel&#246;st wird.<br />
Das &#8220;b&#246;se Erwachen&#8221; f&#252;r die so zwangsrekrutierten Massnahmeteilnehmer kommt am 1. Tag der Massnahme, wenn diese von der Bildungseinrichtung aufgefordert werden, einen Vertrag mit der Einrichtung zu schliessen. Dieser Vertrag kann zwar vom Teilnehmer gek&#252;ndigt werden , allerdings wird der Teilnehmer im Vertrag verpflichtet, die (wohlgemerkt &#252;ber die &#196;mter angeordnete)  Massnahme u. U. komplett zu bezahlen.<br />
Das kann doch wohl nicht rechtens sein? Problematisch ist dabei nat&#252;rlich, dass der Teilnehmer die Massnahme nicht selbst bezahlt, sondern der sog. Kostentr&#228;ger, also z. B. das Arbeitsamt.</p>
<p>Zugleich liefern die Bildungstr&#228;ger im Laufe der Massnahme Berichte &#252;ber die Teilnehmer an die &#196;mter, ohne dass den Teilnehmern dies explizit zu Beginn der Massnahme mitgeteilt wird. Die Teilnehmer befinden sich also unter st&#228;ndiger Beobachung durch z. B. Sozialp&#228;dagogen oder anderes Unterrichtspersonal.<br />
Wie vereinbart sich das auch mit dem Datenschutz?</p>
<p>mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
C. Meier</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: kurz und bündig IX &#171; rechtsanwalt.com blog ::Beta::</title>
		<link>http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/10/29/lg-koblenz-widerrufbarkeit-eines-beim-probetraining-geschlossenen-fitnessstudiovertrages/#comment-31312</link>
		<dc:creator>kurz und bündig IX &#171; rechtsanwalt.com blog ::Beta::</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Oct 2007 12:55:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/10/29/lg-koblenz-widerrufbarkeit-eines-beim-probetraining-geschlossenen-fitnessstudiovertrages/#comment-31312</guid>
		<description>[...] verbraucherrechtliches&#8230; - &#8220;LG Koblenz: Widerrufbarkeit eines beim Probetraining geschlossenen Fitnessstudiovertrages&#8221; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] verbraucherrechtliches&#8230; &#8211; &#8220;LG Koblenz: Widerrufbarkeit eines beim Probetraining geschlossenen Fitnessstudiovertrages&#8221; [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

