Werbeanrufe unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes

Wednesday, 14. November 2007

Bereits seit einigen Monaten berichten einige Verbraucherzentralen von Unternehmen, die Privatverbrauchern anbieten, sie durch Eintragung in eine Sperrliste vor lästigen Werbeanrufen zu schützen. Gegen eines dieser Unternehmen hat die Verbraucherzentrale Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, da die Werbung für die Sperrliste ebenfalls per wettbewerbswidrigem Anruf erfolgt ist.

Zudem kostet die angebotene “Dienstleistung” auch noch. Während die “Verbraucherschutzhilfe” aus Norderstedt bei Hamburg zunächst 39,95 € verlangte, sind es nun laut eigenen Angaben auf der Internetseite www.verbraucherschutzhilfe.de 49,95 €. Inzwischen treten unter der Bezeichnung “Verbraucherschutzhilfe” bereits vier Niederlassungen auf: Hamburg, Essen, Köln und Sachsen-Anhalt (Dessau-Roßlau). Man befindet sich offenbar auf Expansionskurs.

Auch in Berlin hat sich ein Unternehmen dieses Geschäftsmodells angenommen. Es stellt sich bei den Werbeanrufen und auf der Internetseite als “Deutscher Verbraucherdienst” vor. Im Impressum wird dann als Herausgeber eine “DtVD GmbH” und eine Handelsregisternummer genannt, die eigentlich einer “V.A. Capital Call GmbH” gehört. Eine “DtVD GmbH” ist unter handelsregister.de nicht zu finden. Statt dessen findet man im Netz einige Job-Anzeigen

Deutscher Verbraucherdienst sucht 2 Teamleiter/-innen, 25 Callagents, für Filialneueröffnung, 400 € oder Vollzeit

Die Verantwortlichen der DtVD “GmbH” versprechen sich offenbar einiges von dem Konzept.

Tatsächlich ist hiervon jedoch wenig zu halten. Den geforderten Geldbetrag kann man sich als Betroffener wirklich sparen und sollte von der Eintragung auf der Sperrliste nicht all zu viel erwarten.

Telefonwerbung ist gegenüber Privatleuten nur dann zulässig, wenn sie hierzu ihr Einverständnis erklärt haben. Das ist der entscheidende Unterschied zur Briefwerbung, für die eine solche Robinsonliste durchaus sinnvoll ist. Briefwerbung ist grundsätzlich zulässig – etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verbraucher zum Ausdruck gebracht hat, dass er keine Werbung wünscht. Hier ist es also durchaus relevant, ob man auf einer Robinsonliste steht.

Dies ist auch der Grund, warum der DDV (Deutsche Direktmarketing Verband) lediglich eine Robinsonliste für solche Briefwerbung anbietet – nicht aber für Telefonwerbung. Ausnahmsweise muss ich dem DDV hier recht geben, wenn er schreibt

Eine Robinsonliste für Telefonwerbung bietet der DDV nicht an, da es diese nach der Rechtsauffassung des Verbandes nicht geben kann. Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei Anrufen bei Privatpersonen – anders als bei der Zusendung von Werbebriefen – stets die vorherige Zustimmung in den Anruf vorliegen muss und die anrufenden Unternehmen selbst eigene Datenbanken ihrer Kunden und Interessenten erstellen müssen. Ein Abgleich mit „gesperrten Adressen“ oder einer Negativliste ist von daher systemwidrig. Mit einer “Telefonrobinsonliste” könnte sogar der Eindruck erweckt werden, alle Personen, die nicht auf der Liste geführt werden, dürften angerufen werden.

Nun mag man einwenden, dass es ja nicht schaden kann, sich dennoch auf einer solchen Liste einzutragen. Richtig – aber das sollte dann keine 50 € kosten.

5 Comments zu 'Werbeanrufe unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes'

  1.  
    k.kaiser
    16. November 2007 | 21:27
     

    habe mich auch darauf eingelassen. Habe keine schriftlichen unterlagen erhalten, aber geld wurde abgebucht.Habe zurückbuchen lassen und bekam propt eine mahnung.Habe rabatz gemacht und man wollte derauhun sogar kostenlos in die liste eintragen.Sollen sie sich an den hut stecken. (DTDV)

  2.  
    8. December 2007 | 09:05
     

    Wenn ich das so lese, dann entgeht mir scheinbar viel Wissenswertes, wenn ich Werbeanruf spätestens nach dem 10. Wort des Anrufers kommentar- und wortlos beende.

  3.  
    jose
    10. April 2008 | 19:24
     

    “Wenn ich das so lese, dann entgeht mir scheinbar viel Wissenswertes, wenn ich Werbeanruf spätestens nach dem 10. Wort des Anrufers kommentar- und wortlos beende.”

    warum lassen sie die leute nicht ausreden?
    ich lege immer den hörer zur seite, mit der bitte um etwas geduld. zeit ist schließlich geld… ;-)

  4.  
    15. April 2009 | 19:25
     

    [...] Werbeanrufe unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes [...]

  5.  
    Margit Diensthuber
    28. October 2009 | 19:27
     

    Derzeit sind wieder Anrufer unterwegs, die mit der Masche des Angstmachens Sperrlisteneinträge verkaufen wollen. Sie nennen sich Verbrraucherschutz24 und sitzen in Potsdam (sagen sie zumindest am Telefon), wollen schriftlich kein Angebot unterbreiten. Soweit zur Seriosität!

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