Verbraucherzentrale gewinnt gegen Gebrüder Schmidtlein

Donnerstag, 22. November 2007

Wie die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen heute berichtet, hat sie vor dem Landgericht Darmstadt in einem Rechtsstreit gegen die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR gewonnen.

Das Landgericht verurteilte die berüchtigten Gebrüder

es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite www.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: „Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“.

Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.

Nach Einschätzung der VZ seien viele Betroffene daher auch davon ausgegangen, dass es sich um eine unverbindliche Testzeit handelt

Bundesweit hatten sich Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit darüber beschwert, dass sie sich von dem Angebot, bis 24 Uhr des betreffenden Tages diverse Internetseiten zu testen, zunächst angelockt fühlten. Trotz Beendigung ihres Tests vor Mitternacht sind sie dann allerdings ungewollt in einen Zwei-Jahresvertrag geraten. Sie waren sich sicher, dass gerade kein Vertrag zustande gekommen sein konnte, da sie jeweils vor 24.00 Uhr ihren Test, etwa auf der Seite www.P2P-heute.com beendet hatten.

Durch dieses Urteil lieferte die Verbraucherzentrale den Betroffenen ein weiteres Argument, um sich gegen die geltend gemachten Forderungen zur Wehr zu setzen. Ein schöner Erfolg.

Nähere Informationen hierzu finden Betroffene auch in den FAQ zu Internetvertragsfallen

12 Kommentare zu “Verbraucherzentrale gewinnt gegen Gebrüder Schmidtlein”

  1.  
    19. Juli 2009 | 14:55
     

    […] Bin beruhigt und werde nicht weiter nerven! Schönen Sonntag noch! Zur weiteren Beruhigung ein Urteil: Zitat von […]

  2.  
    11 — veer
    9. November 2008 | 22:16
     

    Bin genauso auf Megadownloads reingeflogen -habe heute nach diversen emails eine postalische Zahlungsaufforderung erhalten. Werde nicht zahlen, sondern abwarten…

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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