Deutsche Inkassostelle verschickt Muster-Mahnbescheid

Dienstag, 1. April 2008

Den Herrschaften aus Eschborn fällt wirklich immer etwas neues ein, um ihre angeblichen “Schuldiger” einzuschüchtern und so die Forderungen der Interserv AG FZE einzutreiben.

Vor einigen Monaten haben sie noch versucht, durch ein annonymisiertes Urteil den Eindruck zu erwecken, ihre Forderungen seien wasserdicht und man habe keine Chance als sich dem zu beugen. Das AG Lübeck - bei dem das abgedruckte Urteil erwirkt wurde - hat in einer Pressemitteilung jedoch erfreulich deutliche Worte gefunden, um diese Drohkulisse zu entkräften

Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.

Inzwischen ist die “DIS” dazu übergegangen, den Betroffenen das Muster eines Antragsformulars für einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Damit dieses Muster auch den erwünschten Schreck einjagt, sind in diesem Muster bereits die Daten der Betroffenen eingetragen. Gleichzeitig wird suggeriert, dass der Antrag bereits gestellt wurde. So heißt es in dem Schreiben

Sollte diese Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das unten genannte Konto eingehen, sieht sich unsere Auftraggeberin bereit, den Mahnbescheidsantrag zurückzunehmen und zu erklären, dass damit keine weiteren Ansprüche hieraus mehr geltend gemacht haben.

Komisch nur, dass in keinem der mir bekannten Fälle, auch tatsächlich ein Schreiben vom Gericht kam. Also wieder nichts als bloßes Säbelgerassel, das der Einschüchterung dienen soll.

Diese Taktik sollten die Betroffenen nicht aufgehen lassen. Die entsprechenden Informationen finden sie in den FAQ

96 Kommentare zu “Deutsche Inkassostelle verschickt Muster-Mahnbescheid”

  1.  
    96 — Esther
    15. Mai 2009 | 22:32
     

    Guten Abend.
    Wie viele DIS gibt es eigentlich? Hier wird immer von der aus Eschborn gesprochen.
    Ich frage deshalb, da meine Mutter vor zwei Tagen Post von einer DIS bekommen hat. Die fordern 2700 Euro von ihr. Angeblich hat sie bei Otto ware bestellt. Hallo???? Meine Mutter hat das letzte mal bei Otte vor 20 Jahren bestellt. Vor 6 Jahren kam schon einmal ein Brief von denen. Sie hat nicht reagiert, da sie sich absolut sicher ist, das sie nie eine Rechnung vergessen hat zu zahlen. Also wenn das wirklich von Otto wäre, dann wär doch schon längst mal ein Mahnbescheid oder ein Gerichtsvollzieher da gewesen. Aber nix. Da war nie was. Ich sagte ihr, sie soll am Montag gleich bei Otto anrufen. Wenn das nix ergibt dann soll sie zum Anwalt.
    Die DIS konnte ihr nicht einmal sagen von wann die Forderung ist. Komisch!!!!!!!!!!
    Außerdem hat sie den selben Brief bekommen wir ihr. Wenn sie innerhalb von 3 Tagen nicht eine Rate von 49 Euro überweist werden weitere Schritte eingeleitet. Dann stand noch drin, “Wir hoffen das es Ihnen mittlerweile finanziell besser geht und sie die geforderte Schuld bezahlen können.”
    Was soll der Scheis? So was schreibt doch kein korrektes Inkasso Unternehmen oder?? Und die formulierung des Briefs ist ein Witz. Das kann niemand geschrieben haben der Ahnung hat. Das kann nur ein Laie gewesen sein. Es stand alles genauso drinne wie ihr das hier beschrieben habt. Die gleichen Worte und alles. Hammer. Bin jetzt total empört.
    Und da meine Mam so gutmütih ist und nie stress möchte, wolllte sie das schon zahlen.

    Lieben Gruß
    Esther

  2.  
    95 — Martin
    18. April 2009 | 20:04
     

    Habe auch mal Post von Herrn Polzin bekommen. Habe klar und bestimmt Widerspruch eingelegt., und anschließend eine Rechnung für meinen Bearbeitungsaufwand gestellt und dem Herrn zukommen lassen. Nach verstrichener Zahlungsfrist dann noch eine Mahnung mit neuer Zahlungsfrist und Mahngebühr auf die Reise geschickt. Hierauf bekam ich als Antwort, das mein Anliegen wegen vieler Anfragen noch nicht bearbeitet werden könnte.
    Nun habe ich ein Schreiben bekommen, das meine Forderungen “vollumfänglich zurückgewiesen werden”. Im Grunde hätte er ja recht, da “Kosten des Abwehrschreibens” keinen rechtlich relevaten Schaden darstellt.
    Da dieses den Zweck des Abwendens eines Gerichtsverfahrens ist. In dem Mahnschreiben der “Deutschen Inkasso” heist es aber, das gerichtliche Mahnverfahren bereits eingeleitet worden ist. Hiermit ändert sich die Rechtslage, da das Gerichtsverfahren bereits eingeleitetworden ist, wodurch ich doch einen Anspruch auf die Erstattung meiner Kosten habe. Mal schauen ob bei dem umgedrehten Spieß was rauskommt.
    Mein Tip: Wenn Ihr etwas Zeit und Lust überig habt, last unter diesen Aspekt eure Mahnungen mal von einen Fachmann prüfen. Mir persönlich macht es Spaß, den Spieß umzudrehen wenn ich mich ungerecht behandelt und abgezockt fühle.

  3.  
    94 — Markus
    6. April 2009 | 00:12
     

    Ich habe seit Januar von dem Betrugsverein nix mehr gehört, irgendwie vermisse ich ja schon fast die Briefchen.
    Wie hier schon tausendmal erwähnt, einfach nicht drauf antworten, dann geben die irgendwann auf

  4.  
    93 — Chaotenwilli
    4. März 2009 | 12:27
     

    Du brauchst keine Angst haben wegen Pfändung Tilo, ohne Vollstreckungstitel geht das Überhaupt nicht. Und den bekommen Sie erst wenn Du auf einen möglichen gerichtlichen Mahnbescheid nicht innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegst oder ein Urteil gegen Dich vom Amtsgericht gefällt wurde. Dazu müssten Die erstmal Klage einreichen.
    Mach Dich nicht verrückt wenn Du weiterhin Post von Denen bekommst. Das sind nur leere Drohungen und die angeblichen Gerichtsurteile, von denen Sie schreiben die zu Ihren Gunsten gesprochen wurden, sind nicht das dür was sie angegeben werden. Die DIS hat sich das nur so hingedreht das es für angebliche Schuldner so aussieht wie ein echtes Urteil.
    Wisch Dir, so wie andere hier auch, mit den Wisch ruhig den Hintern damit ab, es wird nie zu einem Rechtstreit kommen.
    Außerdem dürfen die In Eschborn kein Inkasso mehr betreiben.
    Dazu gibt es ein aktuelles Urteil seit mitte Januar.

  5.  
    92 — Tilo
    24. Februar 2009 | 18:58
     

    Ich habe heute neinen Brief bekommen da stand drin das ich mit eine besetiguns e-mail eine vertrag eineganen bin geschweige den kan ich mich nicht daran erinnern das ich mich da angemeldet habe sie wollen von mir 103,50 euro hben ich habe zwar gelesen das man darauf nichs geben muß aber ich habe nur angst das sie mir alles Pfenden und darauf habe ich keine lust kann mir vileicht jemand eine rad geben danke

    LG Tilo

  6.  
    91 — Maria
    21. Februar 2009 | 17:26
     

    Mh….
    Ich hab auch gehört,dass die keine Lizenz mehr haben…
    Meine Mutter bekam heute die Antwort auf den Widerspruch…

    Von wegen,da ich noch nicht volljährig war,habe ich mich strafbar gemacht,wenn wir 40€ bezahlen sehen sie von einer Klage ab…. -.-

    Tze!

    LG Maria

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