Deutsche Inkassostelle verschickt Muster-Mahnbescheid

Dienstag, 1. April 2008

Den Herrschaften aus Eschborn fällt wirklich immer etwas neues ein, um ihre angeblichen “Schuldiger” einzuschüchtern und so die Forderungen der Interserv AG FZE einzutreiben.

Vor einigen Monaten haben sie noch versucht, durch ein annonymisiertes Urteil den Eindruck zu erwecken, ihre Forderungen seien wasserdicht und man habe keine Chance als sich dem zu beugen. Das AG Lübeck - bei dem das abgedruckte Urteil erwirkt wurde - hat in einer Pressemitteilung jedoch erfreulich deutliche Worte gefunden, um diese Drohkulisse zu entkräften

Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.

Inzwischen ist die “DIS” dazu übergegangen, den Betroffenen das Muster eines Antragsformulars für einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Damit dieses Muster auch den erwünschten Schreck einjagt, sind in diesem Muster bereits die Daten der Betroffenen eingetragen. Gleichzeitig wird suggeriert, dass der Antrag bereits gestellt wurde. So heißt es in dem Schreiben

Sollte diese Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das unten genannte Konto eingehen, sieht sich unsere Auftraggeberin bereit, den Mahnbescheidsantrag zurückzunehmen und zu erklären, dass damit keine weiteren Ansprüche hieraus mehr geltend gemacht haben.

Komisch nur, dass in keinem der mir bekannten Fälle, auch tatsächlich ein Schreiben vom Gericht kam. Also wieder nichts als bloßes Säbelgerassel, das der Einschüchterung dienen soll.

Diese Taktik sollten die Betroffenen nicht aufgehen lassen. Die entsprechenden Informationen finden sie in den FAQ

96 Kommentare zu “Deutsche Inkassostelle verschickt Muster-Mahnbescheid”

  1.  
    30 — Kerstin
    3. Dezember 2008 | 17:28
     

    Ja, leider ist meinem Sohn das auch passiert und immer wenn man denkt, jetzt ist Ruhe, dann kommt wieder ein Schreiben. Aktuell von “Deutsche Inkassostelle”. Ich habe per E-Mail Einspruch eingelegt. Leider erst danach die Seiten mit den guten Ratschlägen gelesen. Also warten wir mal ab, wie dieses Theater weitergeht. Aber das Lesen von anderen Betroffenen hat mir Mut gemacht und ich werden ebenfalls erstmal abwarten. Sollte jemand Ihr jemanden kennt für eine Sammelklage, bin ich gern dabei. Allerdings habe ich beim Lesen immer wieder festgestellt, dass man die Hintermänner nicht erwischt. Auf ein baldiges Ende von diesem Mist!! In diesem Sinne :-)

  2.  
    29 — Michael
    23. November 2008 | 18:20
     

    Es gab mal in Hessen einen Ministerpräsidenten, der unliebsame Dinge mit der Dachlatte regeln wollte.
    Vielleicht reicht es ja, wenn man mal die Privatadressen dieser Gangster veröffentlicht; es finden sich sicherlich genug, die Börner nacheifenrn wollen…

  3.  
    28 — Francis
    16. November 2008 | 05:43
     

    hallo,
    Auch mich hat es nun getroffen mit dieser Nachbarschaftspost! Nach einem ersten Brief dieses Frühjahrs mit einer Rechnung von 196,- euro , kahm ein Paar Wochen später eine Mahnung mit einem offenem Betrag von 59,-€ und gestern, 4 Monate Später, erneut diese Forderungsaufstellung von 93,43€ von der Deutsche Inkassostelle mit sofortige Zahlung .Ich frage mich wirklich warum die Behörden (Polizei, Gericht, Verbraucherzentrale) solchen Gaunerischen und Dubiosen Firmen das Handwerk nicht legt! Es ist doch unfassbar, obwohl bekannt von allen Behörden, das die Verbraucher immer noch belästigt werden von solchen Schmarotzer!Sind diese Behörden ganz einfach machtlos gegen solchen Sachen?Das darf doch nicht wahr sein!!!Doch auch ich werde auf dieses Schreiben nicht eingehen, und kann nur raten für gleich Betroffene, Finger weg, nicht Einschüchtern lassen, und im Notfall bei Unsicherung, ganz einfach zum Polizeirevier zu gehen mit solche Schreiben.

  4.  
    27 — Ortling
    15. November 2008 | 14:37
     

    Gib es soetwas wie eine Sammelklage wo man sich eintragen kann?

  5.  
    26 — NIghthawk
    14. November 2008 | 20:44
     

    Also ich habe heute auch sowas bekommen. Habe einen entsprechendes Schreiben mal an eine Fa in der Schweiz versendet die hier wohl zuständig sein sollte .. war aber wohl nur Briefkasten da der Rückschein wieder gekommen ist mit unzustellbar. Ich hoffe dieser Gang wird bald das Handwerk gelegt. Kann mir vorstellen das die ganz schön absahnen mit den Leuten die bei einm solchen Schreiben Angst bekommen. Eigentlich sollte es hier vom Gesetzgeber mal was passieren….

  6.  
    25 — NIghthawk
    14. November 2008 | 19:20
     

    BIWX

  7.  
    24 — Marie
    14. November 2008 | 18:53
     

    Stefan: Auch ich habe so ein Wisch bekommen.Hatte im Juni schon Anzeige gestellt gegen Nachbarschaftspost. Habe nun von der Staatsanwaltschaft Post bekommen, dass sie das Verfahren eingestellt haben, da die Täter nicht ermittelt werden können. Kannst ja Montag mal schreiben was die Staatsanwaltschaft bei Dir sagt und was man machen kann. Damals hat die Polizei gesagt man soll sich nicht rühren auch nicht auf die Mahnschreiben antworten antworten..

  8.  
    23 — Marie
    14. November 2008 | 18:53
     

    BIWX
    Stefan: Auch ich habe so ein Wisch bekommen.Hatte im Juni schon Anzeige gestellt gegen Nachbarschaftspost. Habe nun von der Staatsanwaltschaft Post bekommen, dass sie das Verfahren eingestellt haben, da die Täter nicht ermittelt werden können. Kannst ja Montag mal schreiben was die Staatsanwaltschaft bei Dir sagt und was man machen kann. Damals hat die Polizei gesagt man soll sich nicht rühren auch nicht auf die Mahnschreiben antworten antworten..

  9.  
    22 — Stefan Schäfer
    14. November 2008 | 16:43
     

    Ich habe heute den Brief von der DIS bekommen mit der Forderung der Firma Connection Enterprises (Nachbarschaftspost). Ich soll 93,45 € bezahlen. Ich habe eben direkt beim Amtsgericht in Frankfurt angerufen und die kennen die DIS schon. Iss alles nur Bet[…] ! Am Montag werde ich die Staatsanwaltschaft in Frankfurt anrufen die mit dem Fall DIS zu tun hat.
    Nicht reagieren ist auch nicht gut. Schriftlich Widerspruch einlegen sollte man schon. Mfg

  10.  
    21 — Marina
    11. November 2008 | 12:52
     

    Hallo,
    bei mir hat meine minderjährige Tochter einen Bescheid bekommen, nach dem ersten Schriftwechsel wollten Sie anstelle von137,66 € nur noch 109 € haben, beim zweiten nur noch 40 €. Ich bin gespannt, wann wir bei 0 € angelangt sind. Ich kann nur sagen lächerlich, aber nervig. Also nicht einschüchtern lassen. So einen Verfall eines Rechungsbetrages kann sich keine seriöse Firma leisten.

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