Shiftworx GmbH verliert beim Amtsgericht Hamm

Mittwoch, 23. April 2008

Das Geschäftsmodell der Internetvertragsfallen ist nur deswegen so lukrativ, weil es den Verantwortlichen der Seiten immer wieder gelingt, die Betroffenen zu verunsichern und ihnen einzureden, sie seien zur Zahlung verpflichtet. Bekräftigt wird diese Behauptung dann noch mit haltlosen durch Drohungen mit Klagen, Schufa-Eintragungen oder gar Strafanzeigen. Viele Betroffene lassen sich hiervon tatsächlich einschüchtern, weil sie sich in einer “rechtlich unsicheren” Position glauben. “Bevor ich verklagt werde und am Ende noch viel mehr zahlen muss, zahl ich lieber gleich.”.

Diese Sorge ist jedoch völlig unberechtigt. So scheuen die Seitenbetreiber den Gang zum Gericht wie der Teufel das Weihwasser, da sie sich offenbar bewusst sind, wie schlecht ihre Chancen stehen. Wenn sie dann doch mal Klage erheben, fallen sie prompt auf die Nase. Das hat bereits im Januar 2007 ein Urteil des AG München gezeigt. Der klagende Seitenbetreiber hat verloren.

Und ebenso erging es nun der Shiftworx GmbH, die massenhaft Rechnungen für die Nutzung der Seiten smsfree24.de und smsfree100.de verschickt.

Das Amtsgericht Hamm (26.03.2008, Az. 17 C 62/08) hat die Klage abgewiesen:

Wie sich aus dem von der Beklagten übermittelten Ausdruck der Internetseite der Zedentin ergibt, wird der Besucher der Internetseite in den Glauben versetzt, die Zedentin bietet den kostenlosen Versand von SMS an. Dieser Eindruck wird durch die zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ erweckt. Aus diesem Grunde braucht der Verwender nicht damit zu rechnen, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun entgegen des Eindruckes der Unentgeltlichkeit der Leistungen der Zedentin die Entgeltlichkeit der Leistungen festgelegt wird. Nur bei einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistungen auf der Internetseite wäre eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht überraschend. Da hier jedoch eindeutig der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wird, wäre eine entsprechende Klausel überraschend i.S.d. § 305c BGB.

Kurzum: der betroffene Nutzer muss nicht zahlen.

8 Kommentare zu “Shiftworx GmbH verliert beim Amtsgericht Hamm”

  1.  
    25. April 2008 | 01:18
     

    […] verbraucherrechtliches… Interessante Seite zum Thema Abzocke im Internet. Verlinkt ist ein aktuelles Urteil (26.03.2008, Aktenzeichen 17 C 62/08, Amtsgericht Hamm), in dem eine Abzock-Firma vor Gericht gezogen ist und verloren hat. […]

  2.  
    2 — A. Kysucan
    6. Mai 2008 | 17:08
     

    Das Verhalten der shiftworx GmbH ist auch unter dem Aspekt der Belästigung durch unerbetene Nachrichten anrüchig. Das versenden der SMS stellt einen Eingriff in die Privatspäre dar, der abmahnfähig ist. Angesichts des wohl nachweislich vorsätzlichen Verhaltens der shiftworx gilt dasselbe aber auch für die Versendung der Rechnungen in Massen, die ja bekanntlich unberechtigt sind. Kürzlich musste die shiftworx, die einem meiner Bekannten 8 SMS an einem Tag übersandte, eine Unterlassungserklärung abgeben und sich zur Übernahme der Kosten verpflichten. Wenn diese Gegenmassnahme auch gegenüber Rechnungen der Shiftworx angewandt würde, könnte dies den Spass daran gehörig verderben, wobei es natürlich immer auf den Einzelfall ankommt. Für kürzere Fragen stehe ich unter 030 827 185 39 zur Verfügung.

  3.  
    3 — Dr. Steffen Scheithauer
    20. Mai 2008 | 22:36
     

    Ich habe von der shiftworx GmbH eine Rechnung über 144.-€ mit bereits dreimaliger Mahnung für einmaliges Anklicken von w*w.101namen.com erhalten. Ein zweijähriges Abonnement sei zustande gekommen (288.-€!).
    Habe den Vorgang der Staatsanwaltschaft Hamburg (Postfach 305261, 20316 Hamburg) übergeben. Dort läuft unter dem Aktenzeichen 82 UJs10550/07 ein Verfahren gegen die Firma. Zudem hat sie vor dem Amtsgericht Hamm, bei dem sie selbst geklagt hatte, einen Prozess verloren (26.3.2008, Aktenzeichen 17C62/08).

  4.  
    8. Juli 2008 | 20:13
     

    […] "Gericht: free sms muss tatsächlich kostenlos sein" Ist aber nicht neu. verbraucherrechtliches… Shiftworx GmbH verliert beim Amtsgericht Hamm (Mittwoch, 23. April […]

  5.  
    5 — gordon
    13. Juli 2008 | 01:42
     

    Um einen Namen für unseren Nachwuchs zu finden, gingen wir auf die Suche im Internet. Nach zahlreichen kostenfreien Internetangeboten kamen wir auf die Seite namensfinder.com Da wird meiner persönlichen Meinung nach der eindruck erweckt, dass es sich ebenfals um einen kostenfreien Service handelt. (”Sie sind nur noch einen Klick von …. entfernt; “Sie können 5000€ Gewinnen”; “Danke das Sie helfen die Datenbank zu erweitern”; und nicht zu Schluss durch die Tatsache das der entscheidene Hinweis erst am Ende der website kleingedruckt und da nach viel unwichtigem sogar auch noch am Ende steht. Kurz noch persönliche Daten abgefragt, hyperlink an meine email Adresse geschickt und von mir bestätigt und schwups - 2 Jahres Abo Kosten 288 €. Exakt nach Ablauf der 14 tägigen Frist kam dann auch schon die erste Rechnung und gleichzeitig Mahnung unter Androhung von Strafverfolgung etc. Und nun???

  6.  
    6 — domingo jakob
    25. August 2008 | 16:15
     

    Ich sag nur: Solchen Banditen gehört das Fass ohne Boden!

    Unverschämt, den Massen das Geld so aus der Tasche zu locken!
    Würde ich mich mehr mit Abmahnungen und deren Kosten für mich auskennen, würde ich gerne permanent gegen solche Strolche vorgehen. Falls sich jemand mit Abmahnungen und co. auskennt, könnt Ihr mir gerne Post hinterlassen! (info@domingojakob.org)

  7.  
    4. Februar 2009 | 23:19
     

    […] angemeldet. Das Unternehmen war in den vergangenen Jahren mit fragwürdigen Rechnungen, dubiosen Diensten wie smsfree24 und smsfree100 und anderen Abzock-Manövern bekannt […]

  8.  
    31. Januar 2010 | 23:45
     

    […] verbraucherrechtliches… Interessante Seite zum Thema Abzocke im Internet. Verlinkt ist ein aktuelles Urteil (26.03.2008, Aktenzeichen 17 C 62/08, Amtsgericht Hamm), in dem eine Abzock-Firma vor Gericht gezogen ist und verloren hat. […]

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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