In den letzten Jahren haben die Preiserhöhungen der Gasversorger immer wieder für großen Unmut gesorgt und waren häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. In einem dieser Verfahren wurde heute vom Bundesgerichtshof das Urteil verkündet. Hier hatten in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen koordinierten Prozess 160 Kunden eines Gasversorgers gegen dessen Preiserhöhung geklagt.
Der BGH gab den Klägern recht und entschied, dass die Preiserhöhungsklausel in den AGB des Gasversorgers unwirksam ist (Urt. v. 29.04.2008, Az. KZR 2/07)
Die Klausel stelle eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar. Bei der Prüfung, ob eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam sei, müsse von der für den Kunden ungünstigsten Auslegung ausgegangen werden. Danach berechtige die hier in Rede stehende Preisänderungsklausel die Beklagte zwar, verpflichte sie aber nicht, bei einem veränderten Gaseinkaufspreis den Lieferpreis anzupassen. Nach dieser Auslegung sei die Beklagte nicht verpflichtet, eine Preisanpassung nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten unabhängig davon vorzunehmen, in welche Richtung sich der Einstandpreis seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung entwickelt habe.
Besonders erfreulich sind auch die Ausführungen des Senates hinsichtlich einer ergänzenden Vertragsauslegung. So wurde in der Vergangenheit seitens der Gerichte teilweise die Auffassung vertreten, dass eine Preiserhöhung auch bei unwirksamer Preisanpassungsklausel möglich sein müsse.
Dem wollte der Bundesgerichtshof nicht folgen. In der Pressemitteilung heißt es hierzu
Da beide Vertragsparteien den Vertrag nach zweijähriger Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen könnten, sei es für die Beklagte nicht unzumutbar, wenn sie den Gaspreis innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erhöhen könne.
Insbesondere wegen des zweiten Punktes dürfte diese Entscheidung für zahlreiche noch anhängige Verfahren von großer Bedeutung sein. Auch das Kammergericht in Berlin befasst sich aktuell mit einer solchen Klage.
Nähere Informationen zu der Thematik findet man auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen.
[...] für die Gasversorger – Sieg für den Kunden. So bewertete der Verbraucherschutz das Urteil des Bundesgerichtshof [...]
Ich kann es nicht mehr hören jedes Jahr gibt es eine Gaspreiserhöhung und trotzdem schaffen es die Gerichte, Politiker und alle anderen nicht dem einen echten Riegel vor zu schieben. Langsam macht das keinen Spaß mehr.