LG München: Zurückbehaltungsrecht an einem Hund

Wednesday, 30. April 2008

Einen eher kuriosen Fall hatte das LG München I zu entscheiden.

Die Klägerin war stolze Besitzerin eines Mischlingsrüden, der an die Beklagte für einige Wochen zur Pflege übergeben wurde. Als die Klägerin den Hund zurückforderte, weigerte sich die Beklagte, da sie Aufwendungen für Futter, Tierarzt und Medikamente gehabt hatte. Erst wenn die Klägerin diese erstatte, wollte sie den Hund zurückgeben.

Dies sah die Klägerin jedoch nicht ein. Sie vertrat die Auffassung,

die Beklagte könne sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, da der Hund, wenn er nicht sofort zurückgegeben würde, traumatisiert werde.

Das Amtsgericht hat nach umfangreicher Beweisaufnahme die Rückgabe des Hundes nur gegen Zahlung von € 1.680,42 angeordnet.

Auch die Berufung hatte keinen Erfolg. Im Urteil vom 17.1.2008 (inzwischen waren ca. 18 Monate vergangen) führte das Landgericht aus

Entgegen der Ansicht der Klägerin ist ein Zurückbehaltungsrecht an Hunden nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung B.s [des Hundes] ist nicht ersichtlich und wurde von der dafür darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin nicht hinreichend dargetan. Schließlich hatte sie auch B. der Beklagten nicht zum ersten Mal zur Betreuung überlassen. Dies wäre nicht nachzuvollziehen, wenn sie nicht davon hätte ausgehen können, dass der Hund dort sachgerecht und gut versorgt ist, sondern Schaden hätte nehmen können. Dies ergab auch die Beweisaufnahme. Allein die Tatsache, dass B. sein bisheriges Heim möglicherweise vermisst, genügt noch nicht, § 1 TierschutzG steht dem nicht entgegen (OLG Braunschweig in OLGR Braunschweig 05/297 ff; OLG München in AgrarR 01/87 ff; LG Mainz in NJW-RR 02/1181 ff; LG Stuttgart in NJW-RR 91/446 ff).

(LG München, Urt. v. 17.01.2008, Az 31 S 13391/07)

1 Comment zu 'LG München: Zurückbehaltungsrecht an einem Hund'

  1.  
    5. May 2008 | 18:01
     

    Da dachte wohl jemand, sie könnte Geld sparen, indem sie ihren Hund in Pflege gibt. Und die Pflegerin würde auch noch ‘n Tierarzt bezahlen. Reingefallen!

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