Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht Offenburg eine Klage gegen EDEKA gewonnen. Bei dem Verfahren ging es um Speisequark, der in Konstanz und Stuttgart mit dem Hinweis “Frisch aus unserer Region” in den Handel gebracht wurde, tatsächlich jedoch aus dem Saarland stammte.
Dies hielt die Verbraucherzentrale für irreführend und bekam vor dem Landgericht Offenburg Recht (Urt. v. 26.03.2008, Az. 5 O 114/07 KfH).
„Frisch aus der unserer Region“ legt die Assoziation nahe, dass es sich um die Region handelt, in der der Käufer wohnt. Damit verbunden ist die Erwartung, es handele sich um ein Produkt der heimischen Landwirtschaft, das vor allem deshalb „frisch“ ist, weil es nur über kurze Wege transportiert werden musste. […]
Diese Erwartung wurde nach Ansicht der Kammer hier jedoch enttäuscht, so dass die Werbung als wettbewerbswidrig zu qualifizieren ist.
Da stimme ich voll und ganz zu. Man soll die Leute nicht irre führen, wenn Sie so evtl. das Produkt kaufen, um ihre Region “zu unterstützen”.