Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen starte in der letzten Woche ein Aktion wegen unzulässiger Abschluss- und Darlehensgebühren bei Bausparverträgen. Sie hat nach eigenen Angaben drei Bausparkassen abgemahnt und bietet für die Kunden von Bausparverträgen Musterbriefe an, um die unberechtigt geltend gemachten Gebühren zurückzufordern.
Die VZ NRW stützt ihre Argumentation auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Entgelte nur für Leistungen verlangt werden können, die auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbracht werden (Urt. v. 13.02.2001, Az. XI ZR 197/00).