Aktion gegen unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen

Sonntag, 1. Juni 2008

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen starte in der letzten Woche ein Aktion wegen unzulässiger Abschluss- und Darlehensgebühren bei Bausparverträgen. Sie hat nach eigenen Angaben drei Bausparkassen abgemahnt und bietet für die Kunden von Bausparverträgen Musterbriefe an, um die unberechtigt geltend gemachten Gebühren zurückzufordern.

Musterbriefe

Die VZ NRW stützt ihre Argumentation auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Entgelte nur für Leistungen verlangt werden können, die auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbracht werden (Urt. v. 13.02.2001, Az. XI ZR 197/00).

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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