Die Glücksbringer-Verlag GmbH hat alles andere als einen guten Ruf. Das dürfte nicht zuletzt an ihren dubiosen Gewinnbenachrichtigungen liegen. Daneben vertreibt es ein “Fachmagazin für systematische und erfolgreiche Gewinnspiel-Teilnahme” – so der vollmundige Werbeslogan. Die Abonnenten dieses Magazins erhielten nun einen Brief, in denen Ihnen mitgeteilt wurde, dass das Heft im September nicht erscheine
eine traurige Nachricht für Sie als truer Abonennt unserer Zeitschrift Glücksbringer. Die September Ausgabe unseres Fachmagazins kann nicht ausgeliefert werden, da die Staatsanwaltschaft Offenburg unsere Konten gepfändet hat und uns eine Betrugsanzeige ans Bein hängen will, die jeder Grundlage entbehrt.Einige Polizisten haben sich dies ausgedacht, um uns zu schaden. Selbstverständlich haben wir unsererseits Strafanzeige erstattet, damit die Unkorrektheiten der Polizei aufgedeckt werden.
Der Geschäftsführer der GmbH – Rolf H. Wittmeier – bittet die Leser sich mit einem vorbereiteten Musterbrief bei der Staatsanwaltschaft zu beschweren. In diesem Musterbrief heißt es unter anderem
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit der Zeitschrift Glücksbringer etwas Strafbares gemacht haben könnte.
Das wird die Staatsanwaltschaft sicher mächtig ins Grübeln bringen. Ganz abgesehen davon, ändert das ja nichts an der Tatsache, dass die anderen Geschäftsmodelle der Glückbringer-Verlag GmbH strafbar sein könnten.
Gleichzeitig kündigt Wittmeier an, es werde versucht, dass im Oktober die Zeitschrift wieder erscheint. Das dürfte allerdings schwierig werden, denn die Strafanzeige ist nicht das einzige Problem des Unternehmens.
Das Verlagsbüro ist derzeit nicht besetzt, da der Insolvenzverwalter alle Mitarbeiter entlassen hat.
Der Geschäftsführer versucht jedoch, Zuversicht zu verbreiten. So unterschreibt er den Brief mit
Glücksbringer-Verlag GmbH (derzeit in Insolvenz)
(Hervorherbung nicht im Original).
Per Gerichtsurteil wurde ich zur Zahlung (erzwungener Mahnbescheid – Gerichtsverfahren-) trotz der Aussage der Duisburger Richterin, dass ich nicht zu Vorkasse verpflichtet bin und der Feststellung, dass ich gar keine Zeitschrift erhalten habe – verurteilt.
Zug-um-Zug sollte ich die Zeitschriften aus 2004 in 2008 erhalten.
Das geschah per Gerichtsvollzieher und entsprechenden Kosten für mich.
Das ganze Unternehmen betreibt ein Ring-Verfahren. Die Inkassofirma FKH GbR treibt die Forderung ein, die Fa. Glücksbringer hat keine ladungsfähige Anschrift und die involvierten Rechtsanwälzte sind zu Lasten der Betrogenen gut beschäftigt.
Das Justizministerium Düsseldorf habe ich erfolglos bereits 2008 eingeschaltet.